Wie hoch ist die Witwenrente?
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Die große Witwenrente beträgt 55 Prozent der Rente des verstorbenen Ehepartners, nach altem Recht 60 Prozent. Die kleine Witwenrente beträgt 25 Prozent und wird höchstens zwei Jahre gezahlt. Eigenes Nettoeinkommen über 1.122,53 Euro im Monat wird zu 40 Prozent angerechnet (Stand ab 1. Juli 2026).
Quelle: Deutsche Rentenversicherung: Hinterbliebenenrente und weitere unten
Wie viel Prozent der Rente bekommst du als Witwe oder Witwer?
Die Höhe richtet sich nach der Rente, die dein verstorbener Ehepartner bezogen hat oder bezogen hätte. Davon bekommst du einen festen Anteil. Welcher gilt, hängt davon ab, ob du Anspruch auf die große oder die kleine Witwenrente hast.
| Variante | Anteil | Dauer |
|---|---|---|
| groß, neues Recht | 55 % | unbefristet |
| groß, altes Recht | 60 % | unbefristet |
| klein | 25 % | höchstens 24 Monate |
Das alte Recht gilt, wenn ihr vor 2002 geheiratet habt und einer von euch vor dem 2. Januar 1962 geboren ist. Dann gibt es auch die kleine Variante unbefristet. Für Witwer gelten dieselben Regeln.
Wann bekommst du die große Witwenrente?
Den höheren Satz erhältst du, wenn eine dieser Bedingungen erfüllt ist (§ 46 Abs. 2 SGB VI):
- Du erziehst ein eigenes Kind oder ein Kind des Verstorbenen unter 18 Jahren.
- Du bist erwerbsgemindert.
- Du hast das Mindestalter erreicht. Bei einem Todesfall im Jahr 2026 liegt es bei 46 Jahren und 6 Monaten, 2027 bei 46 Jahren und 8 Monaten. Ab Todesjahr 2029 gilt 47 Jahre (§ 242a SGB VI).
Trifft keine Bedingung zu, bekommst du die kleine Variante. Voraussetzung für beide: Die Ehe hat mindestens ein Jahr bestanden, du hast nicht wieder geheiratet, und der Verstorbene hatte mindestens fünf Jahre Versicherungszeit.
Wie wird dein eigenes Einkommen angerechnet?
Verdienst du selbst oder bekommst du eine eigene Rente, kann die Hinterbliebenenrente sinken. Bis zu einem Freibetrag bleibt dein Nettoeinkommen außen vor. Vom 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2027 liegt er bei 1.122,53 Euro im Monat. Für jedes Kind mit Anspruch auf Waisenrente steigt er um 238,11 Euro.
Was über dem Freibetrag liegt, wird zu 40 Prozent angerechnet. Ein Beispiel: Dein anrechenbares Nettoeinkommen beträgt 1.622,53 Euro. Das sind 500 Euro über dem Freibetrag. 40 Prozent davon, also 200 Euro, zieht die Rentenversicherung von deiner Rente ab.
Maßgeblich ist das Einkommen aus dem Vorjahr. Für die Anpassung zum 1. Juli 2026 zählt das Einkommen aus 2025. Neben Lohn zählen auch Renten, Kapitalerträge und Mieteinnahmen.
Wie sieht eine Beispielrechnung aus?
Dein Mann bezog eine Altersrente von 1.600 Euro brutto. Nach neuem Recht stehen dir bei der großen Variante 55 Prozent zu, also 880 Euro brutto. Nach altem Recht wären es 960 Euro. In den ersten drei Monaten nach dem Sterbemonat bekommst du die vollen 1.600 Euro. Davon gehen noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab.
Den Antrag stellst du bei der Deutschen Rentenversicherung, oft über die Versichertenältesten oder eine Auskunfts- und Beratungsstelle. Bei Fragen zur Anrechnung hilft dir dort eine persönliche Beratung.
Häufige Fragen dazu
Wie viel Witwenrente bekommen Frauen im Durchschnitt?
Witwen erhielten am 31. Dezember 2025 im Schnitt 820 Euro im Monat, Witwer 461 Euro. Das sind Zahlbeträge nach Abzug der Kranken- und Pflegeversicherung laut Deutscher Rentenversicherung.
Was ist das Sterbevierteljahr?
In den drei Monaten nach dem Sterbemonat zahlt die Rentenversicherung die volle Rente des Verstorbenen weiter. Dein eigenes Einkommen wird in dieser Zeit nicht angerechnet.
Was passiert mit der Witwenrente, wenn ich wieder heirate?
Die Rente fällt weg. Bei der ersten Wiederheirat bekommst du eine Abfindung von 24 Monatsbeträgen (§ 107 SGB VI).
Wie lange muss die Ehe bestanden haben?
Mindestens ein Jahr. Ausnahme: Stirbt der Ehepartner zum Beispiel durch einen Unfall, besteht der Anspruch auch bei kürzerer Ehe.
Quellen
- Deutsche Rentenversicherung: Hinterbliebenenrente , abgerufen am 25.10.2026
- Deutsche Rentenversicherung: Ab Juli können Hinterbliebene mehr hinzuverdienen (13.07.2026) , abgerufen am 25.10.2026
- SGB VI, § 46 Witwenrente und Witwerrente , abgerufen am 25.10.2026
- SGB VI, § 242a Witwenrente und Witwerrente (Übergangsrecht) , abgerufen am 25.10.2026
- SGB VI, § 107 Rentenabfindung , abgerufen am 25.10.2026
- Deutsche Rentenversicherung: Rentenversicherung in Zahlen 2026 , abgerufen am 25.10.2026
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