Wie hoch ist die Witwenpension in Österreich?
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Die Witwenpension in Österreich beträgt zwischen 0 und 60 Prozent der Pension der verstorbenen Person. Der Prozentsatz ergibt sich aus dem Verhältnis der beiden Einkommen. Liegt dein Gesamteinkommen unter 2.616,70 Euro brutto im Monat (Wert 2026), wird auf bis zu 60 Prozent erhöht.
Quelle: oesterreich.gv.at: Höhe der Witwen-/Witwerpension und weitere unten
Wie wird der Prozentsatz berechnet?
Grundlage ist ein Vergleich der beiden Einkommen. Das Gesetz (§ 264 ASVG, für Selbstständige § 145 GSVG und für Bauern § 136 BSVG) nimmt dafür die Berechnungsgrundlagen beider Ehepartner. Das ist im Wesentlichen das Bruttoeinkommen der letzten zwei Kalenderjahre vor dem Todestag. War das Einkommen der verstorbenen Person durch Krankheit oder Arbeitslosigkeit gemindert, zählen die letzten vier Kalenderjahre.
Die Formel lautet: 70 minus 30 mal (Berechnungsgrundlage der Hinterbliebenen geteilt durch Berechnungsgrundlage der Verstorbenen). Ein Beispiel von oesterreich.gv.at: Die Witwe hatte 977,75 Euro, der Verstorbene 1.453,45 Euro. Das ergibt 70 minus 30 mal 977,75 durch 1.453,45, also 49,82 Prozent seiner Pension.
Drei Eckwerte zur Orientierung:
| Verhältnis der Einkommen | Witwenpension |
|---|---|
| Hinterbliebene hatte höchstens ein Drittel | 60 % |
| beide gleich viel | 40 % |
| Hinterbliebene hatte mehr als das 2 1/3-Fache | 0 % |
Wann wird auf 60 Prozent erhöht?
Ist dein Gesamteinkommen niedrig, wird die Witwenpension aufgestockt. Liegt es unter 2.616,70 Euro brutto im Monat (Wert 2026), steigt der Prozentsatz bis auf 60 Prozent. Zum Gesamteinkommen zählen deine eigene Pension oder dein Erwerbseinkommen und die Witwenpension. Nach der Erhöhung darf das Gesamteinkommen den Grenzbetrag nicht übersteigen.
Wann wird die Witwenpension gekürzt?
Hast du ein hohes eigenes Einkommen, wird gekürzt. Die Grenze liegt beim Doppelten der Höchstbeitragsgrundlage von 2012, das sind 8.460 Euro im Monat. Was darüber liegt, wird von der Witwenpension abgezogen.
Ein Rechenbeispiel aus der Quelle: Die Witwenpension beträgt 40 Prozent, also 1.300 Euro. Das eigene Einkommen liegt bei 7.500 Euro. Zusammen sind das 340 Euro über der Grenze. Ausgezahlt werden daher 960 Euro, das entspricht 29,5 Prozent.
Wo stellst du den Antrag?
Zuständig ist der Pensionsversicherungsträger, meist die PVA, die SVS oder die BVAEB. Dort bekommst du auch die genaue Berechnung. Bei komplizierten Fällen, etwa nach einer Scheidung oder mit Auslandszeiten, hilft eine Beratung beim Träger oder bei der Arbeiterkammer.
Häufige Fragen dazu
Wann wird die Witwenpension ausgezahlt?
Monatlich im Nachhinein am 1. des Folgemonats. Im April und Oktober kommt die Pensionssonderzahlung dazu, dann wird doppelt ausgezahlt.
Bekomme ich als geschiedene Person eine Witwenpension?
Unter Umständen ja. Die Pension darf dann grundsätzlich nicht höher sein als der Unterhalt, den die verstorbene Person zu zahlen hatte oder tatsächlich gezahlt hat.
Steigt die Witwenpension 2027?
Ja, mit der allgemeinen Pensionsanpassung. Laut § 823 ASVG steigen Pensionen 2027 um 2,95 Prozent, wenn das Gesamtpensionseinkommen bis 6.930 Euro im Monat beträgt.
Gilt die Regel auch für Witwer?
Ja. Witwen- und Witwerpension werden nach derselben Formel und mit denselben Grenzbeträgen berechnet.
Quellen
- oesterreich.gv.at: Höhe der Witwen-/Witwerpension , abgerufen am 25.10.2026
- § 823 ASVG Pensionsanpassung 2027 (BGBl. I Nr. 62/2026), Gesetzestext , abgerufen am 25.10.2026
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