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Wie lange muss man Kontoauszüge aufbewahren?

faqten-Kompakt

Quelle geprüft · Stand 25.10.2026

Privatpersonen müssen Kontoauszüge in Deutschland grundsätzlich nicht aufbewahren. Sinnvoll sind drei Jahre ab Jahresende, so lange verjähren die meisten Forderungen. Unternehmer und Selbstständige müssen Kontoauszüge als Buchungsbelege acht Jahre aufbewahren, Privatleute mit Überschusseinkünften über 500.000 Euro sechs Jahre.

Privatpersonenkeine Pflicht
Empfehlung privat3 Jahre ab Jahresende
Unternehmen (Buchungsbelege)8 Jahre
Banken selbst10 Jahre

Quelle: Abgabenordnung (AO), § 147 Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen und weitere unten

Antwort für Deutschland

Gibt es für Privatleute eine Aufbewahrungspflicht?

Nein, für die meisten Privatpersonen gibt es keine gesetzliche Pflicht. Die Aufbewahrungsfristen der Abgabenordnung gelten für Buchführungspflichtige, also Unternehmen und Selbstständige (§ 147 AO). Du darfst deine privaten Kontoauszüge also grundsätzlich jederzeit entsorgen.

Trotzdem lohnt es sich, sie eine Weile zu behalten. Kontoauszüge sind oft der einfachste Nachweis, dass du eine Rechnung, Miete oder Rate bezahlt hast.

Welche Fristen gelten für wen?

Die Tabelle zeigt, welche Regel für dich gilt:

Wer Frist Grundlage
Privatperson, Regelfall keine Pflicht, empfohlen 3 Jahre ab Jahresende §§ 195, 199 BGB
Privatperson mit Handwerkerleistung am Haus 2 Jahre (Rechnung oder Zahlungsbeleg) § 14b Abs. 1 UStG
Privatperson mit Überschusseinkünften über 500.000 € 6 Jahre § 147a AO
Unternehmen, Selbstständige, Freiberufler 8 Jahre (Buchungsbelege) § 147 Abs. 3 AO
Banken, Versicherer 10 Jahre (Buchungsbelege) § 257 Abs. 4 HGB

Warum sind drei Jahre eine gute Faustregel?

Die regelmäßige Verjährungsfrist im Zivilrecht beträgt drei Jahre (§ 195 BGB). Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist (§ 199 BGB). Fordert ein Vermieter oder Händler eine Zahlung nach, kannst du mit dem Kontoauszug belegen, dass du gezahlt hast. Nach Ablauf der Verjährung kann er den Betrag in der Regel nicht mehr verlangen.

Ein Beispiel: Eine Zahlung vom März 2026 verjährt mit Ablauf des 31. Dezember 2029. Den Auszug aus März 2026 solltest du also bis Anfang 2030 aufheben.

Wann solltest du Auszüge länger aufheben?

In einigen Fällen ist mehr Vorsicht sinnvoll:

  • Steuererklärung: Belege für Werbungskosten, Spenden oder Handwerkerleistungen solltest du behalten, bis dein Steuerbescheid endgültig ist.
  • Vermietung oder Nebenjob: Hast du Einkünfte, die das Finanzamt prüfen kann, sichern Belege deine Angaben.
  • Größere Anschaffungen und Kredite: Nachweise über Tilgungen oder Garantiefälle können länger wichtig sein.
  • Rente und Sozialleistungen: Belege über Beiträge oder Zahlungen helfen bei Rückfragen von Ämtern.

Was gilt für Unternehmer genau?

Kontoauszüge zählen bei Unternehmen zu den Buchungsbelegen. Seit der Neuregelung beträgt die Frist dafür acht Jahre (§ 147 Abs. 3 AO). Die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem der Beleg entstanden ist. Ein Auszug aus 2026 darf also frühestens Anfang 2035 vernichtet werden. Die Frist läuft länger, solange für das Jahr noch eine Steuerfestsetzung offen ist. Bei Fragen zur Buchführung hilft eine Steuerberaterin.

Häufige Fragen dazu

Darf ich Kontoauszüge nur digital aufbewahren?

Ja. Auch Unternehmen dürfen Buchungsbelege als Datei aufbewahren, wenn sie jederzeit lesbar und maschinell auswertbar bleiben (§ 147 Abs. 2 AO). Privatleute speichern die PDF-Auszüge aus dem Onlinebanking am besten zusätzlich auf einem eigenen Datenträger.

Was mache ich mit alten Kontoauszügen?

Entsorge sie geschreddert oder über einen Aktenvernichter. Kontoauszüge enthalten IBAN, Namen und Zahlungsdaten, die Betrüger missbrauchen können.

Wie lange bewahrt die Bank meine Kontoauszüge auf?

Kreditinstitute müssen Buchungsbelege zehn Jahre aufbewahren (§ 257 Abs. 4 HGB). Eine Kopie alter Auszüge kannst du anfordern, oft gegen eine Gebühr.

Muss ich Handwerkerrechnungen als Privatperson aufheben?

Ja, für Arbeiten an deinem Grundstück oder Haus zwei Jahre, zusammen mit einem Zahlungsbeleg wie dem Kontoauszug (§ 14b Abs. 1 UStG).

Maik Möhring Ressort Geld & Arbeit

Maik Möhring ist Gründer von Maik Möhring Media in Ermatingen (Thurgau) und betreibt Wissens- und Ratgeberportale für Deutschland, Österreich und die Schweiz. Bei faqten ist er Herausgeber: Er prüft jede Antwort vor der Veröffentlichung und schreibt selbst über Geld und Arbeit.

Alle Antworten von Maik

Quellen

  1. Abgabenordnung (AO), § 147 Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen , abgerufen am 25.10.2026
  2. AO, § 147a Aufbewahrung bei bestimmten Steuerpflichtigen , abgerufen am 25.10.2026
  3. Handelsgesetzbuch (HGB), § 257 Aufbewahrung von Unterlagen , abgerufen am 25.10.2026
  4. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 195 Regelmäßige Verjährungsfrist , abgerufen am 25.10.2026
  5. BGB, § 199 Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist , abgerufen am 25.10.2026
  6. Umsatzsteuergesetz (UStG), § 14b Aufbewahrung von Rechnungen , abgerufen am 25.10.2026
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