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Geld & Löhne Gilt für: ganz Deutschland

Wie hoch ist das Arbeitslosengeld?

faqten-Kompakt

Quelle geprüft · Stand 25.10.2026

Das Arbeitslosengeld beträgt 60 Prozent deines pauschalierten Nettolohns, mit mindestens einem Kind 67 Prozent. Grundlage ist dein Bruttoverdienst der letzten zwölf Monate vor der Arbeitslosigkeit. Berücksichtigt wird er 2026 höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 8.450 Euro im Monat.

Ohne Kind60 % vom Netto
Mit Kind67 % vom Netto
Bemessungszeitraumletzte 12 Monate
Grenze Brutto 20268.450 €/Monat

Quelle: SGB III, § 149 Grundsatz (Höhe des Arbeitslosengeldes) und weitere unten

Antwort für Deutschland So ist es in Österreich

Wie berechnet die Agentur für Arbeit deine Leistung?

Die Berechnung läuft in drei Schritten. Zuerst ermittelt die Agentur für Arbeit dein durchschnittliches Bruttoentgelt pro Tag aus den letzten zwölf Monaten vor dem Ende deiner Beschäftigung (§ 150 SGB III). Dieser Wert heißt Bemessungsentgelt.

Im zweiten Schritt zieht sie pauschale Abzüge ab und erhält so das Leistungsentgelt, eine Art fiktiven Nettolohn (§ 153 SGB III):

  • eine Sozialversicherungspauschale von 20 Prozent,
  • die Lohnsteuer nach deiner Steuerklasse zu Beginn des Jahres, in dem der Anspruch entsteht,
  • den Solidaritätszuschlag, falls er anfällt.

Kirchensteuer zieht die Agentur nicht ab. Im dritten Schritt bekommst du davon einen festen Prozentsatz.

Bekommst du 60 oder 67 Prozent?

Den erhöhten Leistungssatz von 67 Prozent erhältst du, wenn du mindestens ein Kind hast, das steuerlich berücksichtigt wird. Das gilt auch, wenn das Kind deinem Ehepartner zugeordnet ist und ihr nicht getrennt lebt. Alle anderen erhalten 60 Prozent (§ 149 SGB III).

Situation Leistungssatz Bei 2.000 € Leistungsentgelt
ohne Kind 60 % 1.200 € im Monat
mit mindestens einem Kind 67 % 1.340 € im Monat

Die Werte in der Tabelle sind ein Rechenbeispiel. Dein tatsächliches Leistungsentgelt hängt von Bruttolohn und Steuerklasse ab.

Gibt es einen Höchstbetrag?

Ja, indirekt. Dein Bruttoentgelt zählt nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (§ 341 Abs. 4 SGB III). 2026 liegt sie bundesweit bei 8.450 Euro im Monat oder 101.400 Euro im Jahr. Wer mehr verdient hat, bekommt dieselbe Leistung wie jemand mit genau diesem Lohn.

Was passiert mit Steuerklasse und Nebenjob?

Die Steuerklasse wirkt sich direkt aus, weil sie die abgezogene Lohnsteuer bestimmt. Ehepaare wechseln manchmal vor der Arbeitslosigkeit die Steuerklasse. Die Agentur prüft einen solchen Wechsel und erkennt ihn nur an, wenn er zu den Einkommen beider Partner passt. Lass dich vorher beraten, bevor du etwas änderst.

Arbeitest du neben dem Arbeitslosengeld weniger als 15 Stunden pro Woche, bleiben 165 Euro netto im Monat frei (§ 155 SGB III). Hattest du den Nebenjob schon mindestens zwölf Monate vor der Arbeitslosigkeit, kann der Freibetrag höher sein.

Wo bekommst du eine genaue Zahl?

Die verbindliche Höhe steht in deinem Bewilligungsbescheid. Melde dich spätestens drei Monate vor dem Ende deines Jobs arbeitsuchend, sonst droht eine Sperrzeit. Prüfe den Bescheid auf das richtige Bruttoentgelt und die Steuerklasse. Stimmt etwas nicht, kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

Häufige Fragen dazu

Gibt es einen Mindestbetrag?

Nein, einen festen Mindestbetrag gibt es nicht. Reicht es nicht zum Leben, kannst du zusätzlich Grundsicherungsgeld beim Jobcenter beantragen.

Wie viel darf ich dazuverdienen?

Du darfst weniger als 15 Stunden pro Woche arbeiten. Vom Nettoverdienst bleiben 165 Euro im Monat anrechnungsfrei, der Rest wird vom Arbeitslosengeld abgezogen (§ 155 SGB III).

Zählt Weihnachtsgeld bei der Berechnung mit?

Ja. In das Bemessungsentgelt fließt das beitragspflichtige Bruttoentgelt der letzten zwölf Monate ein, also auch Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld, soweit sie abgerechnet wurden.

Muss ich die Leistung versteuern?

Nein, es ist steuerfrei. Es unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt und erhöht damit den Steuersatz auf dein übriges Einkommen. Liegt es über 410 Euro im Jahr, musst du eine Steuererklärung abgeben (§ 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG).

Maik Möhring Ressort Geld & Arbeit

Maik Möhring ist Gründer von Maik Möhring Media in Ermatingen (Thurgau) und betreibt Wissens- und Ratgeberportale für Deutschland, Österreich und die Schweiz. Bei faqten ist er Herausgeber: Er prüft jede Antwort vor der Veröffentlichung und schreibt selbst über Geld und Arbeit.

Alle Antworten von Maik

Quellen

  1. SGB III, § 149 Grundsatz (Höhe des Arbeitslosengeldes) , abgerufen am 25.10.2026
  2. SGB III, § 150 Bemessungszeitraum und Bemessungsrahmen , abgerufen am 25.10.2026
  3. SGB III, § 153 Leistungsentgelt , abgerufen am 25.10.2026
  4. SGB III, § 341 Beitragssatz und Beitragsbemessung , abgerufen am 25.10.2026
  5. SGB III, § 155 Anrechnung von Nebeneinkommen , abgerufen am 25.10.2026
  6. SGB III, § 151 Bemessungsentgelt , abgerufen am 25.10.2026
  7. SGB III, § 38 Rechte und Pflichten der Ausbildung- und Arbeitsuchenden , abgerufen am 25.10.2026
  8. Sozialgerichtsgesetz (SGG), § 84 Widerspruchsfrist , abgerufen am 25.10.2026
  9. Deutsche Rentenversicherung: Werte der Rentenversicherung ab 01.01.2026 , abgerufen am 25.10.2026
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