Wie hoch ist das Arbeitslosengeld in Österreich?
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Das Arbeitslosengeld in Österreich beträgt 55 Prozent deines früheren täglichen Nettoeinkommens. Dazu kommen 0,97 Euro pro Tag Familienzuschlag je Kind. Kleine Bezüge hebt ein Ergänzungsbetrag an, insgesamt aber höchstens auf 60 Prozent, mit Familienzuschlägen auf 80 Prozent des Nettoeinkommens.
Quelle: AMS: Arbeitslosengeld und weitere unten
Wie berechnet das AMS dein Arbeitslosengeld?
Der Grundbetrag beträgt 55 Prozent deines täglichen Nettoeinkommens. Das AMS nimmt dafür die monatlichen Beitragsgrundlagen der letzten zwölf Monate vor der sogenannten Berichtigungsfrist. Die zwölf Monate direkt vor deinem Antrag zählen also meist nicht, weil die Daten dafür noch nicht endgültig sind. Ältere Beitragsgrundlagen werden aufgewertet.
Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld fließen pauschal mit einem Sechstel ein. Nach oben ist die Berechnung gedeckelt: Laut Arbeiterkammer zählen 2026 Beitragsgrundlagen bis 6.825 Euro im Monat. Wer mehr verdient hat, bekommt deshalb nicht mehr Arbeitslosengeld.
Welche Zuschläge gibt es?
Zum Grundbetrag können zwei Zuschläge kommen. Der Familienzuschlag beträgt 0,97 Euro pro Tag und zuschlagsberechtigter Person. Er steht dir für Kinder zu, für die Familienbeihilfe bezogen wird und zu deren Unterhalt du wesentlich beiträgst. Für Partnerin oder Partner gibt es ihn nur, wenn schon ein Zuschlag für ein minderjähriges Kind oder ein Kind mit Behinderung besteht und der Partner höchstens geringfügig verdient.
Der Ergänzungsbetrag hilft bei kleinen Einkommen. Liegt dein Grundbetrag unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz für Alleinstehende, stockt das AMS auf. Die Grenzen im Überblick:
| Bestandteil | Regel |
|---|---|
| Grundbetrag | 55 % des täglichen Nettoeinkommens |
| Mit Ergänzungsbetrag, ohne Familienzuschlag | höchstens 60 % des Nettoeinkommens |
| Mit Familienzuschlägen | höchstens 80 % des Nettoeinkommens |
| Familienzuschlag | 0,97 € pro Tag und Person |
Rechenbeispiel: Was bleibt im Monat?
Hattest du rechnerisch 60 Euro netto pro Tag, liegt der Grundbetrag bei 33 Euro täglich. In einem Monat mit 30 Tagen sind das 990 Euro. Mit einem Kind kommen 0,97 Euro pro Tag dazu, also rund 29 Euro im Monat. Das Beispiel ist vereinfacht. Den genauen Tagsatz nennt dir das AMS in der Mitteilung über deinen Leistungsanspruch.
Wer hat überhaupt Anspruch?
Für den ersten Bezug brauchst du 52 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigung in den letzten 24 Monaten. Bist du unter 25 und stellst den ersten Antrag, reichen 26 Wochen in den letzten zwölf Monaten. Hattest du schon einmal Arbeitslosengeld, genügen 28 Wochen in den letzten zwölf Monaten. Außerdem musst du für eine Arbeit von mindestens 20 Wochenstunden verfügbar sein. Mit Betreuungspflichten für ein Kind unter zehn Jahren reichen 16 Stunden, wenn keine Betreuung möglich ist.
Bei Krankheit oder einem Auslandsaufenthalt musst du dich seit 1. Juli 2025 danach sofort wieder beim AMS melden. Das Geld fließt erst ab dem Tag der Wiedermeldung. Bei Fragen zum eigenen Anspruch helfen die regionale AMS-Geschäftsstelle und die Arbeiterkammer.
Häufige Fragen dazu
Wann wird das Arbeitslosengeld ausgezahlt?
Monatlich im Nachhinein, ungefähr am 8. des Folgemonats. Das AMS überweist auf dein Konto.
Bekomme ich nach einer Kündigung durch mich sofort Geld?
Nein. Kündigst du selbst oder wirst du aus eigenem Verschulden entlassen, gibt es die ersten vier Wochen (28 Tage) kein Arbeitslosengeld.
Darf ich neben dem Arbeitslosengeld geringfügig dazuverdienen?
Seit 1. Jänner 2026 nur noch in gesetzlich geregelten Ausnahmefällen, etwa wenn der Nebenjob schon mindestens 26 Wochen neben einer vollversicherten Beschäftigung bestand. Wer nicht darunter fällt, musste den Job bis 31. Jänner 2026 beenden.
Wirkt sich eine Abfertigung auf das Arbeitslosengeld aus?
Nein. Laut Arbeiterkammer hat eine Abfertigung keine Auswirkung auf die Höhe des Arbeitslosengeldes.
Quellen
- AMS: Arbeitslosengeld , abgerufen am 25.10.2026
- oesterreich.gv.at: Arbeitslosengeld, Höhe und Auszahlung , abgerufen am 25.10.2026
- Arbeiterkammer Wien: Alles zum Arbeitslosengeld , abgerufen am 25.10.2026
- AMS Burgenland: Neue Regeln für geringfügigen Zuverdienst ab 1. Jänner 2026 , abgerufen am 25.10.2026
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