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Geld & Löhne Gilt für: ganz Deutschland

Wie hoch ist der Mindestlohn?

faqten-Kompakt

Quelle geprüft · Stand 25.10.2026

Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland beträgt seit 1. Januar 2026 13,90 Euro brutto pro Stunde. Am 1. Januar 2027 steigt er auf 14,60 Euro. Mit ihm steigt die Minijob-Grenze: 603 Euro im Monat für 2026, 633 Euro ab 2027.

Mindestlohn seit 1.1.202613,90 €/Std.
Ab 1.1.202714,60 €/Std.
Minijob-Grenze 2026603 €/Monat

Quelle: Bundesregierung: Mindestlohn jetzt bei 13,90 Euro und weitere unten

Antwort für Deutschland

Wie viel Mindestlohn steht dir 2026 zu?

Seit 1. Januar 2026 muss dein Arbeitgeber dir mindestens 13,90 Euro brutto pro Arbeitsstunde zahlen. Das gilt in ganz Deutschland, für Vollzeit, Teilzeit und Minijobs gleichermaßen. Vorher lag der Mindestlohn bei 12,82 Euro.

Die Höhe legt nicht der Bundestag direkt fest. Eine Kommission aus Arbeitgebern und Gewerkschaften schlägt sie vor, die Bundesregierung macht den Vorschlag dann per Verordnung verbindlich. Für 2026 und 2027 hat die Mindestlohnkommission im Juni 2025 zwei Schritte empfohlen.

Die beiden Stufen im Überblick:

Ab Mindestlohn pro Stunde Minijob-Grenze pro Monat
1. Januar 2026 13,90 € 603 €
1. Januar 2027 14,60 € 633 €

Was bedeutet das für Minijobs und Midijobs?

Die Minijob-Grenze ist an den Mindestlohn gekoppelt. Sie steigt mit jeder Erhöhung so, dass zehn Stunden Arbeit pro Woche zum Mindestlohn möglich bleiben. Für 2026 liegt sie bei 603 Euro im Monat, ab 2027 bei 633 Euro.

Verdienst du regelmäßig zwischen 603,01 Euro und 2.000 Euro im Monat, bist du im sogenannten Übergangsbereich (Midijob). Dort zahlst du geringere Beiträge zur Sozialversicherung als in einem regulären Job.

Wer bekommt keinen Mindestlohn?

Das Mindestlohngesetz nennt in § 22 einige Gruppen, für die es nicht oder nur eingeschränkt gilt:

  • Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung.
  • Auszubildende: Für sie gilt eine eigene Mindestvergütung nach dem Berufsbildungsgesetz.
  • Ehrenamtlich Tätige.
  • Bestimmte Praktika: Pflichtpraktika im Rahmen von Schule, Ausbildung oder Studium sowie freiwillige Praktika bis zu drei Monaten zur Orientierung oder neben dem Studium.
  • Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer neuen Beschäftigung.

Selbstständige fallen ebenfalls nicht unter den Mindestlohn, weil das Gesetz nur für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gilt.

Wie rechnest du deinen Monatslohn aus?

Multipliziere deine Stunden pro Monat mit 13,90 Euro. Eine Woche mit 40 Stunden ergibt im Jahresschnitt rund 173 Stunden im Monat. Das sind etwa 2.409 Euro brutto. Bei 20 Wochenstunden sind es entsprechend rund 1.205 Euro brutto.

Liegt dein Stundenlohn darunter, kannst du die Differenz nachfordern. Bei Fragen zu deinem Vertrag hilft dir eine Gewerkschaft, eine Beratungsstelle oder eine Fachanwältin für Arbeitsrecht weiter.

Häufige Fragen dazu

Wie viel ist der Mindestlohn im Monat?

Das hängt von deinen Stunden ab. Bei 40 Stunden pro Woche sind es im Schnitt rund 173 Stunden im Monat, also etwa 2.409 Euro brutto (Rechenbeispiel mit 13,90 Euro, Stand 2026).

Gilt der Mindestlohn auch im Minijob?

Ja. Auch im Minijob stehen dir mindestens 13,90 Euro pro Stunde zu. Damit du unter der Grenze von 603 Euro bleibst, sind 2026 höchstens 43 volle Stunden im Monat möglich.

Bekommen Auszubildende den Mindestlohn?

Nein. Das Mindestlohngesetz regelt die Vergütung von Auszubildenden nicht (§ 22 Abs. 3 MiLoG). Für sie gilt eine eigene Mindestvergütung nach dem Berufsbildungsgesetz.

Wann steigt der Mindestlohn das nächste Mal?

Am 1. Januar 2027, dann auf 14,60 Euro pro Stunde. Die Mindestlohnkommission hat diesen Schritt im Juni 2025 empfohlen, die Bundesregierung setzt ihn per Verordnung um.

Maik Möhring Ressort Geld & Arbeit

Maik Möhring ist Gründer von Maik Möhring Media in Ermatingen (Thurgau) und betreibt Wissens- und Ratgeberportale für Deutschland, Österreich und die Schweiz. Bei faqten ist er Herausgeber: Er prüft jede Antwort vor der Veröffentlichung und schreibt selbst über Geld und Arbeit.

Alle Antworten von Maik

Quellen

  1. Bundesregierung: Mindestlohn jetzt bei 13,90 Euro , abgerufen am 25.10.2026
  2. Mindestlohngesetz (MiLoG), § 22 Persönlicher Anwendungsbereich , abgerufen am 25.10.2026
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