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Wie lange bekommt man Krankengeld?

faqten-Kompakt

Quelle geprüft · Stand 25.10.2026

Krankengeld gibt es wegen derselben Krankheit höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren. Die ersten sechs Wochen zahlt meist der Arbeitgeber das Gehalt weiter, diese Zeit zählt zu den 78 Wochen. Von der Krankenkasse bekommst du also rund 72 Wochen Krankengeld, danach endet der Anspruch (Aussteuerung).

Höchstdauer78 Wochen in 3 Jahren
Lohnfortzahlung vorher6 Wochen
Krankengeld der Kasserund 72 Wochen
Neuer Anspruch nach6 Monaten Pause

Quelle: SGB V, § 48 Dauer des Krankengeldes und weitere unten

Antwort für Deutschland

Wie lange zahlt die Krankenkasse bei derselben Krankheit?

Das Gesetz begrenzt das Krankengeld für dieselbe Krankheit auf 78 Wochen innerhalb von je drei Jahren (§ 48 Abs. 1 SGB V). Die drei Jahre beginnen mit dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit. In dieser Zeit können mehrere Krankschreibungen wegen derselben Ursache zusammenkommen.

Für unterschiedliche Krankheiten gibt es grundsätzlich jeweils eigene Fristen. Kommt aber während einer laufenden Krankschreibung eine zweite Krankheit hinzu, verlängert sich die Dauer nicht.

Wie teilen sich Arbeitgeber und Krankenkasse die Zeit?

Als Arbeitnehmer bekommst du in den ersten sechs Wochen dein Gehalt vom Arbeitgeber weiter (§ 3 EntgFG). Das Krankengeld ruht in dieser Zeit. Die sechs Wochen werden aber auf die 78 Wochen angerechnet, weil Zeiten, in denen das Krankengeld ruht, als Bezugszeiten zählen (§ 48 Abs. 3 SGB V).

Phase Dauer Wer zahlt
Entgeltfortzahlung Woche 1 bis 6 Arbeitgeber, volles Gehalt
Krankengeld Woche 7 bis 78 Krankenkasse, 70 % vom Brutto
nach der Aussteuerung ab Woche 79 kein Krankengeld mehr für diese Krankheit

Unterm Strich zahlt die Krankenkasse also bis zu 72 Wochen, etwa 16 bis 17 Monate.

Wie berechnest du dein Enddatum?

Ein Beispiel: Du wirst am 5. Januar 2026 wegen eines Bandscheibenvorfalls krankgeschrieben und bleibst durchgehend arbeitsunfähig. Bis 15. Februar 2026 zahlt dein Arbeitgeber. Danach zahlt die Krankenkasse. Die 78 Wochen enden am 4. Juli 2027. Das genaue Datum nennt dir deine Krankenkasse in einem Schreiben zur Aussteuerung.

Warst du in den drei Jahren zuvor schon wegen derselben Diagnose krankgeschrieben, werden diese Wochen mitgezählt. Das Ende kommt dann früher.

Was passiert nach dem Ende des Krankengeldes?

Bist du nach 78 Wochen weiter krank, endet die Zahlung trotzdem. Mögliche nächste Schritte:

  • Arbeitslosengeld: Melde dich bei der Agentur für Arbeit. Auch wenn du wegen der Krankheit nicht mehr voll arbeiten kannst, ist Arbeitslosengeld möglich, bis die Rentenversicherung über eine Erwerbsminderung entschieden hat (§ 145 SGB III).
  • Erwerbsminderungsrente: Ist absehbar, dass du dauerhaft nicht arbeiten kannst, stelle einen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung.
  • Rehabilitation: Ist deine Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet, kann die Krankenkasse dir schon vorher eine Frist von zehn Wochen setzen, eine Reha zu beantragen (§ 51 SGB V).

Wann entsteht ein neuer Anspruch?

Für dieselbe Krankheit gibt es erst nach Beginn eines neuen Dreijahreszeitraums wieder Krankengeld (§ 48 Abs. 2 SGB V). Voraussetzung: Du warst in der Zwischenzeit mindestens sechs Monate nicht wegen dieser Krankheit arbeitsunfähig und hast gearbeitet oder warst arbeitsuchend gemeldet. Bei einer langen Erkrankung lohnt sich eine Beratung bei deiner Krankenkasse, einem Sozialverband oder einer Fachanwältin für Sozialrecht.

Häufige Fragen dazu

Verlängert eine neue Krankheit das Krankengeld?

Nein, wenn sie während der laufenden Arbeitsunfähigkeit dazukommt. Die Leistungsdauer verlängert sich dann nicht (§ 48 Abs. 1 SGB V). Erst eine neue Krankheit nach dem Ende der ersten Arbeitsunfähigkeit startet eine eigene Frist.

Was passiert nach 78 Wochen Krankengeld?

Die Krankenkasse stellt die Zahlung ein. Bist du weiter arbeitsunfähig, kannst du dich bei der Agentur für Arbeit melden oder einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Lass dich frühzeitig von Krankenkasse und Rentenversicherung beraten.

Wann bekomme ich nach der Aussteuerung wieder Krankengeld?

Für dieselbe Krankheit erst in einem neuen Dreijahreszeitraum. Dazwischen musst du mindestens sechs Monate nicht wegen dieser Krankheit arbeitsunfähig gewesen sein und gearbeitet oder der Arbeitsvermittlung zur Verfügung gestanden haben (§ 48 Abs. 2 SGB V).

Darf eine Lücke in der Krankschreibung entstehen?

Besser nicht. Die Folgebescheinigung muss spätestens am nächsten Werktag nach dem bisher bescheinigten Ende ausgestellt werden, Samstage zählen nicht (§ 46 SGB V). Sonst kann der Anspruch verloren gehen.

Maik Möhring Ressort Geld & Arbeit

Maik Möhring ist Gründer von Maik Möhring Media in Ermatingen (Thurgau) und betreibt Wissens- und Ratgeberportale für Deutschland, Österreich und die Schweiz. Bei faqten ist er Herausgeber: Er prüft jede Antwort vor der Veröffentlichung und schreibt selbst über Geld und Arbeit.

Alle Antworten von Maik

Quellen

  1. SGB V, § 48 Dauer des Krankengeldes , abgerufen am 25.10.2026
  2. SGB V, § 46 Entstehen des Anspruchs auf Krankengeld , abgerufen am 25.10.2026
  3. Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG), § 3 Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall , abgerufen am 25.10.2026
  4. SGB V, § 44 Krankengeld , abgerufen am 25.10.2026
  5. SGB V, § 51 Wegfall des Krankengeldes, Antrag auf Leistungen zur Teilhabe , abgerufen am 25.10.2026
  6. SGB III, § 145 Minderung der Leistungsfähigkeit , abgerufen am 25.10.2026
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