Wie hoch ist die Mindestpension in Österreich?
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Eine feste Mindestpension gibt es in Österreich nicht. Liegt dein Gesamteinkommen unter dem Richtsatz, stockt die Ausgleichszulage auf: 2026 auf 1.308,39 Euro brutto im Monat für Alleinstehende und 2.064,12 Euro für Paare. 2027 steigen die Richtsätze um 3,3 Prozent.
Quelle: oesterreich.gv.at: Ausgleichszulage und Pensionsbonus und weitere unten
Warum gibt es in Österreich keine feste Mindestpension?
Die Pension richtet sich nach deinen Versicherungszeiten und Beiträgen. Einen gesetzlichen Mindestbetrag kennt das Pensionsrecht nicht. Wer wenig eingezahlt hat, bekommt eine kleine Pension. Damit niemand unter ein bestimmtes Niveau fällt, gibt es die Ausgleichszulage. Umgangssprachlich heißt sie Mindestpension.
Die Ausgleichszulage ist die Differenz zwischen deinem Gesamteinkommen und dem Richtsatz. Zum Gesamteinkommen zählen die Bruttopension und dein sonstiges Nettoeinkommen. Lebst du mit Partnerin oder Partner zusammen, zählt auch deren Einkommen.
Welche Richtsätze gelten 2026?
Die Richtsätze für 2026 nennt oesterreich.gv.at mit Stand Februar 2026. Alle Beträge sind brutto und pro Monat:
| Situation | Richtsatz 2026 |
|---|---|
| Alleinstehend (auch Witwe oder Witwer) | 1.308,39 € |
| Gemeinsamer Haushalt mit Ehe- oder Lebenspartner | 2.064,12 € |
| Erhöhung je Kind (Nettoeinkommen des Kindes bis 468,58 €) | 201,88 € |
| Waisenpension bis 24, ein Elternteil verstorben | 481,23 € |
Die Erhöhung für Kinder gilt nicht bei einer Witwen- oder Witwerpension.
Was bringt der Ausgleichszulagenbonus?
Wer lange gearbeitet hat, bekommt zusätzlich einen Bonus. Er hängt von den Beitragsmonaten der Pflichtversicherung ab:
- Mindestens 360 Beitragsmonate: Bonus bis 193,69 Euro, wenn das Gesamteinkommen unter 1.423,63 Euro liegt.
- Mindestens 480 Beitragsmonate: Bonus bis 493,99 Euro, wenn das Gesamteinkommen unter 1.700,76 Euro liegt.
- Mindestens 480 Beitragsmonate im Paarhaushalt: Bonus bis 493,46 Euro bei einem Grenzwert von 2.295,69 Euro.
Für den Bonus zählen höchstens 60 Monate Kindererziehung und höchstens zwölf Monate Präsenz- oder Zivildienst als Beitragsmonate.
Wie stark steigt die Ausgleichszulage 2027?
Die Pensionsanpassung 2027 steht seit Juli 2026 im Gesetz. § 823 ASVG in der Fassung BGBl. I Nr. 62/2026 legt fest: Die Richtsätze und die Kindererhöhung werden mit dem Faktor 1,033 vervielfacht. Das entspricht plus 3,3 Prozent. Für Alleinstehende ergibt das nach unserer Rechnung rund 1.351,57 Euro, für Paare rund 2.132,24 Euro im Monat. Die endgültigen Beträge veröffentlicht der Pensionsversicherungsträger.
Die Pensionen selbst steigen 2027 um 2,95 Prozent, wenn das Gesamtpensionseinkommen bis 6.930 Euro im Monat beträgt. Darüber gibt es einen Fixbetrag von 204,44 Euro. Die Ausgleichszulage steigt also stärker als die Pensionen.
Wann brauchst du eine Beratung?
Ob dir eine Ausgleichszulage zusteht, prüft dein Pensionsversicherungsträger. Hast du Unterhaltsansprüche, Einkommen aus dem Ausland oder eine Liegenschaft, lohnt sich eine Beratung bei der PVA oder der Arbeiterkammer.
Häufige Fragen dazu
Bekomme ich auch für Kinder mehr?
Ja. Der Richtsatz erhöht sich 2026 um 201,88 Euro je Kind, wenn das Nettoeinkommen des Kindes 468,58 Euro nicht übersteigt. Bei einer Witwen- oder Witwerpension gilt diese Erhöhung nicht.
Zählt das Einkommen meines Partners mit?
Ja. Lebst du mit Ehe- oder Lebenspartner im gemeinsamen Haushalt, gilt der Richtsatz für Paare von 2.064,12 Euro (2026). Dafür wird das Nettoeinkommen beider zusammengerechnet.
Wie hoch ist die Ausgleichszulage 2027?
§ 823 Abs. 5 ASVG vervielfacht die Richtsätze für 2027 mit dem Faktor 1,033. Für Alleinstehende ergibt das nach unserer Rechnung rund 1.351,57 Euro brutto im Monat.
Wo beantrage ich die Ausgleichszulage?
Bei dem Träger, der deine Pension auszahlt, also meist bei der PVA, der SVS oder der BVAEB. Er prüft auch dein Gesamteinkommen.
Quellen
- oesterreich.gv.at: Ausgleichszulage und Pensionsbonus , abgerufen am 25.10.2026
- § 823 ASVG Pensionsanpassung 2027 (BGBl. I Nr. 62/2026), Gesetzestext , abgerufen am 25.10.2026
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