Wie hoch ist die Sozialhilfe (Mindestsicherung) in Österreich?
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Die Sozialhilfe in Österreich beträgt 2026 höchstens rund 1.230 Euro im Monat für Alleinstehende und Alleinerziehende und rund 1.722 Euro für Paare. Das sind Höchstsätze nach dem Sozialhilfe-Grundsatzgesetz. Die genaue Höhe legt jedes Bundesland fest, Wien nennt die Leistung weiterhin Mindestsicherung.
Quelle: Sozialministerium: Leistungen der Sozialhilfe und Mindestsicherung und weitere unten
Warum gibt es keine einheitliche Sozialhilfe?
Der Bund gibt mit dem Sozialhilfe-Grundsatzgesetz nur den Rahmen vor. Er legt Höchstsätze fest, keine Mindestsätze. Die Bundesländer regeln die Details in eigenen Ausführungsgesetzen. Laut oesterreich.gv.at haben acht Länder solche Gesetze erlassen, Tirol noch nicht. Deshalb kann die Sozialhilfe je nach Wohnort unterschiedlich hoch sein.
Welche Höchstsätze gelten 2026?
Die Höchstsätze orientieren sich am Netto-Ausgleichszulagenrichtsatz für Alleinstehende. Für 2026 nennt das Sozialministerium diese gerundeten Monatswerte:
| Haushalt | Höchstsatz 2026 pro Monat |
|---|---|
| Alleinstehend oder alleinerziehend | rund 1.230 € |
| Paar | rund 1.722 € |
| Paar in Tirol (ohne Ausführungsgesetz) | rund 1.845 € |
| Zuschlag bei Behinderung | rund 221 € |
Die Leistung wird zwölfmal im Jahr ausgezahlt. Für Kinder gibt es keine bundesweiten Höchstsätze mehr, weil der Verfassungsgerichtshof sie aufgehoben hat. Jedes Land legt die Kinderbeträge selbst fest.
Welche Zuschläge können die Länder zahlen?
Alleinerziehende können einen Zuschlag je Kind erhalten. Er reicht von rund 148 Euro für das erste Kind bis rund 37 Euro ab dem vierten Kind. Für Menschen mit Behinderung müssen die Länder rund 221 Euro zusätzlich gewähren, wenn es keine gleichwertige andere Leistung gibt.
Für Wohnkosten dürfen die Länder die Sozialhilfe um 30 Prozent erhöhen. Für eine alleinstehende Person sind das rund 369 Euro, zusammen also rund 1.599 Euro. Wien, Vorarlberg, Tirol und Salzburg zahlen traditionell zusätzliche Wohnleistungen.
Gibt es eine Obergrenze pro Haushalt?
Ja. Die Geldleistungen aller Erwachsenen in einem Haushalt dürfen zusammen 175 Prozent des Netto-Ausgleichszulagenrichtsatzes nicht übersteigen. 2026 sind das rund 2.152 Euro im Monat. Die Länder dürfen für jede Person einen Mindestbetrag von bis zu 20 Prozent dieses Richtsatzes vorsehen, also bis rund 246 Euro. Gruppen wie Menschen mit Behinderung können vom Deckel ausgenommen werden.
Wer hilft im Einzelfall?
Wie viel dir zusteht, hängt von Einkommen, Vermögen, Wohnkosten und Haushalt ab. Verbindlich rechnet die Sozialhilfebehörde deines Bundeslandes. Beratung bieten auch Sozialberatungsstellen und Schuldnerberatungen.
Häufige Fragen dazu
Ist die Sozialhilfe dasselbe wie die Mindestsicherung?
Im Kern ja. Die frühere bedarfsorientierte Mindestsicherung wurde durch die Sozialhilfe mit Höchstsätzen ersetzt. Einige Länder, etwa Wien, verwenden den alten Namen weiter.
Bin ich mit Sozialhilfe krankenversichert?
Ja. Wer Sozialhilfe bezieht und nicht krankenversichert ist, wird von der Sozialhilfebehörde bei der Krankenversicherung angemeldet.
Wird Schmerzengeld auf die Sozialhilfe angerechnet?
Nein. Schmerzengeld und bestimmte Leistungen der Unfallversicherung zählen laut oesterreich.gv.at weder als Einkommen noch als Vermögen.
Quellen
- Sozialministerium: Leistungen der Sozialhilfe und Mindestsicherung , abgerufen am 25.10.2026
- oesterreich.gv.at: Allgemeines zur Sozialhilfe , abgerufen am 25.10.2026
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