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Muss ich als Rentner eine Steuererklärung machen?

faqten-Kompakt

Quelle geprüft · Stand 25.10.2026

Als Rentner musst du eine Steuererklärung machen, wenn deine steuerpflichtigen Einkünfte über dem Grundfreibetrag liegen. Er beträgt 2026 für Alleinstehende 12.348 Euro, für Ehepaare 24.696 Euro. Steuerpflichtig ist nur der Besteuerungsanteil der Rente, bei Rentenbeginn 2026 sind das 84 Prozent.

Grundfreibetrag 202612.348 €
Ehepaare 202624.696 €
Steueranteil Rente ab 202684 %
Werbungskosten-Pauschale102 €

Quelle: Einkommensteuergesetz (EStG), § 22 Arten der sonstigen Einkünfte (Besteuerungsanteil) und weitere unten

Antwort für Deutschland

Wann wird die Steuererklärung für Rentner zur Pflicht?

Die gesetzliche Rente wird ohne Steuerabzug ausgezahlt. Eine Erklärung musst du abgeben, wenn der Gesamtbetrag deiner Einkünfte den Grundfreibetrag übersteigt (§ 56 EStDV). Für 2026 liegt er bei 12.348 Euro (§ 32a EStG), für zusammen veranlagte Ehepaare bei 24.696 Euro.

Entscheidend ist nicht die Bruttorente, sondern der steuerpflichtige Teil nach Abzügen. Viele Rentner mit kleiner Rente bleiben deshalb unter der Grenze.

Wie viel der Rente ist steuerpflichtig?

Welcher Anteil deiner Rente versteuert wird, hängt vom Jahr deines Rentenbeginns ab (§ 22 Nr. 1 EStG). Der Anteil gilt dauerhaft, der steuerfreie Rest wird im Folgejahr als Eurobetrag festgeschrieben.

Rentenbeginn Besteuerungsanteil
bis 2005 50,0 %
2015 70,0 %
2020 80,0 %
2023 82,5 %
2025 83,5 %
2026 84,0 %
2027 84,5 %
2058 100,0 %

Seit 2023 steigt der Anteil jedes Jahr um 0,5 Prozentpunkte. Wer 2058 oder später in Rente geht, versteuert die ganze Rente.

Wie rechnest du grob nach?

Ein Beispiel: Du bist 2026 in Rente gegangen und bekommst 1.500 Euro brutto im Monat, also 18.000 Euro im Jahr. Steuerpflichtig sind 84 Prozent, das sind 15.120 Euro. Davon ziehst du ab:

  • die Werbungskosten-Pauschale von 102 Euro (§ 9a Satz 1 Nr. 3 EStG),
  • den Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro (§ 10c EStG),
  • deine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Liegt das Ergebnis über 12.348 Euro, bist du für 2026 zur Abgabe verpflichtet. Weitere Einkünfte wie Mieten, eine Betriebsrente oder eine private Rente kommen hinzu. Beachte: Nur das Ergebnis über dem Grundfreibetrag wird besteuert. Eine Pflicht zur Abgabe heißt nicht automatisch, dass hohe Steuern anfallen.

Was kannst du als Rentner absetzen?

Mit einer Erklärung senkst du die Steuer oft deutlich. Typische Posten sind Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, Handwerker- und haushaltsnahe Dienstleistungen, Krankheitskosten, Spenden und Kirchensteuer.

Wo bekommst du Hilfe?

Lohnsteuerhilfevereine beraten auch Rentnerinnen und Rentner gegen einen Mitgliedsbeitrag. Auch das Finanzamt beantwortet Fragen telefonisch. Bei Vermietung, Kapitalerträgen über dem Sparer-Pauschbetrag oder Auslandsrenten lohnt sich eine Steuerberaterin.

Häufige Fragen dazu

Werden Rentenerhöhungen voll besteuert?

Ja. Der steuerfreie Teil deiner Rente wird im Jahr nach Rentenbeginn als fester Eurobetrag festgeschrieben (§ 22 EStG). Jede spätere Rentenerhöhung, etwa die 4,24 Prozent zum 1. Juli 2026, ist deshalb voll steuerpflichtig.

Weiß das Finanzamt von meiner Rente?

Ja. Die Rentenversicherung meldet jede Rente elektronisch an die Finanzverwaltung (Rentenbezugsmitteilung nach § 22a EStG). Fehlt eine Pflichterklärung, kann das Finanzamt dich anschreiben und die Steuer nachfordern.

Muss ich mit einer Betriebsrente oder Pension eine Erklärung abgeben?

Bei Pensionen und Betriebsrenten mit Lohnsteuerabzug gilt die Regel für Arbeitnehmer: Pflicht besteht etwa bei weiteren Einkünften über 410 Euro, zum Beispiel einer gesetzlichen Rente daneben.

Wie lange habe ich für die Abgabe Zeit?

Für eine Pflichterklärung bis 31. Juli des Folgejahres, für 2026 also bis 31. Juli 2027. Mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein gilt eine längere Frist.

Maik Möhring Ressort Geld & Arbeit

Maik Möhring ist Gründer von Maik Möhring Media in Ermatingen (Thurgau) und betreibt Wissens- und Ratgeberportale für Deutschland, Österreich und die Schweiz. Bei faqten ist er Herausgeber: Er prüft jede Antwort vor der Veröffentlichung und schreibt selbst über Geld und Arbeit.

Alle Antworten von Maik

Quellen

  1. Einkommensteuergesetz (EStG), § 22 Arten der sonstigen Einkünfte (Besteuerungsanteil) , abgerufen am 25.10.2026
  2. EStG, § 32a Einkommensteuertarif , abgerufen am 25.10.2026
  3. Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV), § 56 Steuererklärungspflicht , abgerufen am 25.10.2026
  4. EStG, § 9a Pauschbeträge für Werbungskosten , abgerufen am 25.10.2026
  5. EStG, § 10c Sonderausgaben-Pauschbetrag , abgerufen am 25.10.2026
  6. EStG, § 22a Rentenbezugsmitteilungen , abgerufen am 25.10.2026
  7. Deutsche Rentenversicherung: Rentenanpassung 2026, Bundesrat stimmt zu , abgerufen am 25.10.2026
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