Rente mit 63 oder 64: Welche Abschläge habe ich?
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Wenn du als Jahrgang 1966 mit 63 Jahren in Rente gehst, hast du einen lebenslangen Abschlag von 14,4 Prozent. Gehst du mit 64 Jahren, beträgt der Abzug 10,8 Prozent. Ob sich das rechnet, hängt von deiner Lebenserwartung ab. Eine Fachperson ist nötig, um deine persönliche Situation genau zu berechnen.
Regelaltersgrenze und Abschläge für den Jahrgang 1966
Für Personen, die 1966 geboren sind, liegt die reguläre Altersgrenze für den Renteneintritt bei 67 Jahren. Wer früher in den Ruhestand gehen möchte, kann die Altersrente für langjährig Versicherte nutzen. Voraussetzung dafür sind mindestens 35 Versicherungsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung. Zu diesen Jahren zählen nicht nur Zeiten, in denen du gearbeitet und Beiträge eingezahlt hast. Auch Zeiten der Kindererziehung, der Pflege von Angehörigen oder Zeiten des Bezugs von Krankengeld werden angerechnet.
Gehst du vor deinem 67. Geburtstag in Rente, zieht die Deutsche Rentenversicherung gemäß § 77 des Sechsten Sozialgesetzbuches (SGB VI) für jeden Monat des vorgezogenen Rentenbeginns 0,3 Prozent von deiner Rente ab. Dieser Abschlag bleibt lebenslang bestehen und mindert deine monatlichen Auszahlungen dauerhaft.
- Rente mit 63 Jahren (2029): Du gehst 48 Monate vor der Regelaltersgrenze in Rente. Der Abschlag beträgt 14,4 Prozent.
- Rente mit 64 Jahren (2030): Du gehst 36 Monate früher in Rente. Der Abschlag beträgt 10,8 Prozent.
Wann ist ein abschlagsfreier Renteneintritt möglich?
Hast du 45 Versicherungsjahre erreicht, giltst du als besonders langjährig versichert. Für den Jahrgang 1966 bedeutet das, dass du mit 65 Jahren im Jahr 2031 ohne finanzielle Einbußen in Rente gehen kannst. Ein noch früherer Renteneintritt ist in dieser Rentenart nicht vorgesehen. Wer die 45 Jahre voll hat, profitiert also von einem zwei Jahre früheren Rentenbeginn ohne jegliche Abzüge.
Lohnt sich der vorzeitige Ruhestand?
Ob sich der frühere Renteneintritt trotz der Abschläge für dich rechnet, ist eine sehr individuelle Frage. Wer früher in Rente geht, bezieht die Rente über einen längeren Zeitraum. Die monatliche Auszahlung fällt jedoch dauerhaft geringer aus. Eine Fachperson ist nötig, um deine persönliche Situation genau zu berechnen. Die Deutsche Rentenversicherung bietet hierfür kostenlose Beratungen an. Alternativ kannst du unabhängige Rentenberater beauftragen, die deine Rentenansprüche detailliert prüfen.
Zudem hast du ab dem 50. Lebensjahr die Möglichkeit, die zu erwartenden Rentenabschläge durch freiwillige Sonderzahlungen an die Rentenversicherung ganz oder teilweise auszugleichen. Die genaue Höhe dieser Ausgleichszahlungen teilt dir die Rentenversicherung auf Antrag in einer besonderen Rentenauskunft mit. Wenn du dich später doch entscheidest, regulär in Rente zu gehen, erhöhen diese Sonderzahlungen deine spätere Rente. Eine Rückerstattung der eingezahlten Beträge ist jedoch ausgeschlossen.
Häufige Fragen dazu
Kann ich die Rentenabschläge ausgleichen?
Ja. Ab dem 50. Lebensjahr kannst du freiwillige Sonderzahlungen an die Deutsche Rentenversicherung leisten. Damit kaufst du die zu erwartenden Abschläge ganz oder teilweise zurück.
Wie viele Versicherungsjahre brauche ich für die Rente mit 63?
Du benötigst mindestens 35 Versicherungsjahre, um die Altersrente für langjährig Versicherte in Anspruch zu nehmen. Dazu zählen neben Beitragszeiten auch Zeiten der Kindererziehung oder Pflege.
Bleibt der Abschlag auch nach dem 67. Geburtstag bestehen?
Ja. Wenn du mit Abschlägen in Rente gehst, bleibt diese Kürzung lebenslang erhalten. Die Rente wird mit Erreichen der Regelaltersgrenze nicht neu berechnet.
Quellen
- Gesetze im Internet: § 77 SGB VI Zugangsfaktor , abgerufen am 30.10.2026
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