Wie lange bekommt man Familienbeihilfe?
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Familienbeihilfe gibt es in Österreich grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag des Kindes. Macht es danach eine Berufsausbildung oder studiert es, läuft sie bis zum 24. Geburtstag weiter. In Sonderfällen, etwa nach Präsenz- oder Zivildienst, bei langen Studien oder Behinderung, bis zum 25. Geburtstag.
Quelle: Bundeskanzleramt: Informationsblatt Familienbeihilfe und weitere unten
Bis 18 gilt: Anspruch ohne Bedingungen
Für minderjährige Kinder steht dir Familienbeihilfe zu, wenn das Kind in Österreich lebt und mit dir im Haushalt wohnt. Schule, Lehre oder Job spielen bis zum 18. Geburtstag keine Rolle. Ein eigenes Einkommen des Kindes ist bis Ende des Jahres, in dem es 19 wird, unerheblich.
Ab 18 zählt die Berufsausbildung
Nach dem 18. Geburtstag gibt es Familienbeihilfe nur noch, wenn das Kind eine Berufsausbildung macht. Dazu zählen eine Lehre, eine weiterführende Schule oder ein Studium. Die regelmäßige Obergrenze ist die Vollendung des 24. Lebensjahres. Das Informationsblatt des Bundeskanzleramts sagt dazu: Der Familienbeihilfenbezug wird begrenzt mit der Vollendung des 24. Lebensjahres.
Bei Studierenden gibt es zusätzliche Bedingungen. Ab dem zweiten Studienjahr musst du dem Finanzamt einen Studienerfolg nachweisen, zum Beispiel 16 ECTS oder acht Semesterwochenstunden aus dem Vorjahr. Außerdem muss die vorgesehene Studienzeit eingehalten werden.
Wann gibt es Familienbeihilfe bis 25?
In einigen Fällen verlängert sich der Anspruch um ein Jahr bis zum 25. Geburtstag:
| Sonderfall | Voraussetzung |
|---|---|
| Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienst | Dienst bei oder vor Vollendung des 24. Lebensjahres, danach weiter in Ausbildung |
| Eigenes Kind oder Schwangerschaft | das Kind ist schwanger oder hat selbst ein Kind |
| Langes Studium | gesetzliche Studiendauer mindestens 10 Semester, begonnen im Jahr des 19. Geburtstags |
| Behinderung | Grad der Behinderung mindestens 50 % |
| Freiwilliges soziales Jahr | laut Arbeiterkammer ebenfalls ein Verlängerungsgrund |
Was gilt bei eigenem Einkommen des Kindes?
Ab dem Kalenderjahr, in dem das Kind 20 wird, gibt es eine Zuverdienstgrenze. Laut Arbeiterkammer liegt sie 2026 bei 17.212 Euro zu versteuerndem Einkommen im Jahr. Maßgeblich ist der Einkommensteuerbescheid, das 13. und 14. Gehalt zählen nicht mit. Auch Lehrlingsentschädigungen und Waisenpensionen bleiben außen vor. Wird die Grenze überschritten, musst du nur den Teil darüber zurückzahlen.
Wer gibt verbindlich Auskunft?
Über den Anspruch entscheidet das Finanzamt. Bei Unklarheiten, etwa bei einem Studienwechsel oder einer Unterbrechung der Ausbildung, hilft das Familienservice des Bundeskanzleramts unter 0800 240 262.
Häufige Fragen dazu
Gibt es Familienbeihilfe zwischen Matura und Studium?
Ja. Nach der Matura besteht vier Monate lang Anspruch. Danach läuft sie weiter, wenn die Ausbildung zum frühestmöglichen Zeitpunkt beginnt und das Kind noch keine 24 ist.
Bekomme ich Familienbeihilfe, wenn mein Kind arbeitssuchend ist?
Nein. Ab 18 gibt es Familienbeihilfe nur bei einer Berufsausbildung. Eine Vormerkung beim AMS reicht laut Arbeiterkammer nicht.
Was passiert, wenn mein Kind zu viel verdient?
Ab dem Jahr des 20. Geburtstags darf das Kind höchstens 17.212 Euro im Jahr zu versteuerndes Einkommen haben. Wird die Grenze überschritten, ist nur der übersteigende Betrag zurückzuzahlen.
Quellen
- Bundeskanzleramt: Informationsblatt Familienbeihilfe , abgerufen am 25.10.2026
- Arbeiterkammer Wien: Familienbeihilfe , abgerufen am 25.10.2026
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