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Geld & Löhne Gilt für: ganz Österreich

Wie lange dauert eine Überweisung in Österreich?

faqten-Kompakt

Quelle geprüft · Stand 25.10.2026

Eine normale SEPA-Überweisung in Euro muss in Österreich spätestens am Ende des nächsten Geschäftstags beim Konto der Empfängerbank sein (§ 77 ZaDiG 2018), mit Papierauftrag einen Tag später. Eine Echtzeitüberweisung kommt in höchstens 10 Sekunden an, rund um die Uhr. Seit 9. Oktober 2025 muss jede Bank sie anbieten.

Online-Überweisungmax. 1 Geschäftstag
Überweisung auf Papiermax. 2 Geschäftstage
Echtzeitüberweisungmax. 10 Sekunden
Pflicht zum Versendenseit 9. Oktober 2025

Quelle: Zahlungsdienstegesetz 2018 (ZaDiG 2018), § 77 Ausführungsfrist und Verfügbarkeit (RIS) und weitere unten

Antwort für Österreich So ist es in Deutschland

Die gesetzliche Höchstdauer

Die zulässige Dauer einer Überweisung regelt das Zahlungsdienstegesetz 2018 (ZaDiG 2018). Nach § 77 Abs. 1 muss deine Bank dafür sorgen, dass der Betrag spätestens am Ende des Geschäftstags nach dem Eingang deines Auftrags auf dem Konto der Empfängerbank ist. Für Aufträge auf Papier verlängert sich die Frist um einen Geschäftstag. Die Empfängerbank muss das Geld dann unverzüglich auf dem Konto der Empfängerin oder des Empfängers verfügbar machen.

Die Fristen im Überblick, Stand Oktober 2026:

Art der Überweisung Höchstdauer Fundstelle
Online-Überweisung in Euro (SEPA) bis Ende des nächsten Geschäftstags § 77 Abs. 1 ZaDiG 2018
Überweisung mit Papierauftrag bis Ende des übernächsten Geschäftstags § 77 Abs. 1 ZaDiG 2018
Echtzeitüberweisung (Instant Payment) max. 10 Sekunden, auch am Wochenende EU-Verordnung über Sofortzahlungen

Was zählt als Eingang des Auftrags?

Die Frist beginnt mit dem Eingangszeitpunkt, also wenn dein Auftrag bei deiner Bank ankommt (§ 72 Abs. 1 ZaDiG 2018). Kommt er an einem Wochenende oder Feiertag an, gilt der nächste Geschäftstag. Banken dürfen außerdem eine Annahmeschluss-Zeit gegen Ende des Geschäftstags festlegen. Aufträge danach gelten als am folgenden Geschäftstag eingegangen. Die genaue Uhrzeit steht in den Bedingungen deiner Bank.

Ein Beispiel: Gibst du am Donnerstagabend nach dem Annahmeschluss online eine Überweisung auf, gilt sie als am Freitag eingegangen. Spätestens am Montag ist das Geld bei der Empfängerbank.

Echtzeitüberweisungen seit Oktober 2025

Mit einer Echtzeitüberweisung ist das Geld innerhalb von höchstens zehn Sekunden beim Empfänger, an jedem Tag und zu jeder Uhrzeit. Seit Jänner 2025 müssen Banken im Europäischen Wirtschaftsraum Echtzeitüberweisungen in Euro empfangen können, seit 9. Oktober 2025 auch versenden. Teurer als eine normale SEPA-Überweisung darf die Echtzeitüberweisung nicht sein.

Gleichzeitig wurde der automatische Abgleich von Empfängername und IBAN eingeführt. Er soll Tippfehler und Betrug verhindern. Überweise trotzdem nur an Empfänger, die du kennst. Bei einem Betrugsverdacht meldest du dich sofort bei deiner Bank. Kommt eine Überweisung verspätet an, ist deine Bank die erste Anlaufstelle.

Häufige Fragen dazu

Kommt eine Überweisung am Wochenende an?

Geht der Auftrag an einem Tag ein, der für deine Bank kein Geschäftstag ist, gilt er erst am nächsten Geschäftstag als eingegangen (§ 72 Abs. 2 ZaDiG 2018). Eine normale Überweisung vom Samstag muss daher spätestens am Dienstag bei der Empfängerbank sein. Eine Echtzeitüberweisung funktioniert auch am Wochenende.

Kostet eine Echtzeitüberweisung extra?

Nein. Laut dem Konsumentenportal des Sozialministeriums darf eine Echtzeitüberweisung nicht teurer sein als eine herkömmliche SEPA-Überweisung.

Was ist der Namensabgleich bei Überweisungen?

Seit 9. Oktober 2025 prüft die Bank vor der Freigabe, ob Empfängername und IBAN zusammenpassen. Stimmen sie nicht oder nur ungefähr überein, bekommst du eine Warnung und entscheidest selbst, ob du trotzdem überweist.

Kann ich eine Überweisung zurückholen?

Ist der Auftrag bei deiner Bank eingegangen, kannst du ihn in der Regel nicht mehr widerrufen (§ 74 ZaDiG 2018). Nur bei einem vereinbarten späteren Ausführungstag geht das bis zum Ende des Geschäftstags davor.

Maik Möhring Ressort Geld & Arbeit

Maik Möhring ist Gründer von Maik Möhring Media in Ermatingen (Thurgau) und betreibt Wissens- und Ratgeberportale für Deutschland, Österreich und die Schweiz. Bei faqten ist er Herausgeber: Er prüft jede Antwort vor der Veröffentlichung und schreibt selbst über Geld und Arbeit.

Alle Antworten von Maik

Quellen

  1. Zahlungsdienstegesetz 2018 (ZaDiG 2018), § 77 Ausführungsfrist und Verfügbarkeit (RIS) , abgerufen am 25.10.2026
  2. Zahlungsdienstegesetz 2018 (ZaDiG 2018), § 72 Eingang von Zahlungsaufträgen (RIS) , abgerufen am 25.10.2026
  3. konsumentenfragen.at (Sozialministerium): EU verpflichtet Banken zu Echtzeit-Überweisungen , abgerufen am 25.10.2026
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