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Geld & Löhne Gilt für: ganz Deutschland

Muss ich eine Steuererklärung machen?

faqten-Kompakt

Quelle geprüft · Stand 25.10.2026

Als Angestellter musst du eine Steuererklärung machen, wenn Nebeneinkünfte oder Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen-, Kranken- oder Elterngeld über 410 Euro im Jahr liegen. Pflicht ist sie auch bei Steuerklasse III/V, IV mit Faktor, mehreren Arbeitgebern oder einem Freibetrag. Ohne Lohn gilt sie ab Einkünften über 12.348 Euro (2026).

Grenze Nebeneinkünfte410 €/Jahr
Grundfreibetrag 202612.348 €
Frist ohne Berater31. Juli des Folgejahres
Freiwillig bis4 Jahre rückwirkend

Quelle: Einkommensteuergesetz (EStG), § 46 Veranlagung bei Bezug von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und weitere unten

Antwort für Deutschland

Wann bist du als Arbeitnehmer zur Abgabe verpflichtet?

Bekommst du nur Lohn mit Lohnsteuerabzug, ist die Steuer damit meist abgegolten. Eine Pflichtveranlagung entsteht erst in bestimmten Fällen. Die wichtigsten stehen in § 46 Abs. 2 EStG:

  • Nebeneinkünfte über 410 Euro im Jahr, zum Beispiel aus Vermietung, einer selbstständigen Nebentätigkeit oder einer Rente.
  • Lohnersatzleistungen über 410 Euro, etwa Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld, Kurzarbeitergeld oder Mutterschaftsgeld.
  • Mehrere Arbeitgeber gleichzeitig, also ein zweiter Job mit Steuerklasse VI.
  • Steuerklassen III und V bei Ehepaaren oder Steuerklasse IV mit Faktor.
  • Ein Freibetrag in den Lohnsteuerabzugsmerkmalen, etwa für hohe Fahrtkosten, wenn dein Lohn über einer Grenze liegt.
  • Heirat nach Scheidung oder Tod im selben Jahr.

Auch wenn dich das Finanzamt zur Abgabe auffordert, musst du eine Erklärung einreichen (§ 149 Abs. 1 AO).

Was gilt ohne Arbeitslohn?

Hast du keine Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, etwa als Selbstständige, Vermieter oder Rentner, kommt es auf den Gesamtbetrag der Einkünfte an. Liegt er über dem Grundfreibetrag, musst du eine Erklärung abgeben (§ 56 EStDV). Für 2026 beträgt der Grundfreibetrag 12.348 Euro (§ 32a EStG), für zusammen veranlagte Ehepaare das Doppelte.

Welche Fristen gelten?

Fall Frist für das Jahr 2026 Rechtsgrundlage
Pflichterklärung, du gibst selbst ab 31. Juli 2027 § 149 Abs. 2 AO
Pflichterklärung mit Steuerberater 29. Februar 2028 § 149 Abs. 3 AO
freiwillige Erklärung 31. Dezember 2030 § 169 AO

Für das Steuerjahr 2025 endete die Frist ohne Berater am 31. Juli 2026.

Wann lohnt sich eine freiwillige Abgabe?

Ohne Pflicht kannst du trotzdem eine Erklärung einreichen. Das Finanzamt erstattet zu viel gezahlte Lohnsteuer, wenn deine Werbungskosten über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag liegen oder du Handwerkerkosten, Spenden oder Kinderbetreuung absetzen kannst. Auch wer nur einen Teil des Jahres gearbeitet hat, bekommt oft Geld zurück.

Prüfe am besten jedes Jahr im Frühjahr, ob einer der Pflichtfälle auf dich zutrifft. Typische Auslöser sind ein Jobwechsel mit zwei Arbeitgebern im selben Monat, Kurzarbeit oder eine Elternzeit. Bist du unsicher, ob eine Pflicht besteht, hilft ein Lohnsteuerhilfeverein oder eine Steuerberaterin. Das Finanzamt beantwortet die Frage auch telefonisch.

Häufige Fragen dazu

Muss ich als Student eine Steuererklärung machen?

Meist nicht. Mit einem Minijob oder einem normalen Nebenjob mit Lohnsteuerabzug und ohne weitere Einkünfte über 410 Euro gibt es keine Pflicht. Freiwillig kann sich die Abgabe lohnen, etwa für Verluste aus einem Zweitstudium.

Bis wann muss die Pflichterklärung beim Finanzamt sein?

Spätestens sieben Monate nach Ende des Steuerjahres, für 2026 also bis 31. Juli 2027 (§ 149 Abs. 2 AO). Mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein gilt eine längere Frist.

Was passiert, wenn ich keine Pflichterklärung abgebe?

Das Finanzamt kann dich erinnern, die Besteuerungsgrundlagen schätzen und einen Verspätungszuschlag festsetzen. Hol die Abgabe deshalb nach, sobald du merkst, dass du verpflichtet bist.

Lohnt sich eine freiwillige Steuererklärung?

Oft ja. Viele Angestellte bekommen Geld zurück, etwa für Fahrten zur Arbeit oder Arbeitsmittel. Du hast dafür vier Jahre Zeit (§ 169 Abs. 2 AO), für 2022 also bis 31. Dezember 2026.

Maik Möhring Ressort Geld & Arbeit

Maik Möhring ist Gründer von Maik Möhring Media in Ermatingen (Thurgau) und betreibt Wissens- und Ratgeberportale für Deutschland, Österreich und die Schweiz. Bei faqten ist er Herausgeber: Er prüft jede Antwort vor der Veröffentlichung und schreibt selbst über Geld und Arbeit.

Alle Antworten von Maik

Quellen

  1. Einkommensteuergesetz (EStG), § 46 Veranlagung bei Bezug von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit , abgerufen am 25.10.2026
  2. Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV), § 56 Steuererklärungspflicht , abgerufen am 25.10.2026
  3. EStG, § 32a Einkommensteuertarif , abgerufen am 25.10.2026
  4. Abgabenordnung (AO), § 149 Abgabe der Steuererklärungen , abgerufen am 25.10.2026
  5. AO, § 169 Festsetzungsfrist , abgerufen am 25.10.2026
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