Wie lange bekommt man Kindergeld?
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Kindergeld gibt es in Deutschland bis zum 18. Geburtstag ohne Bedingungen. Danach zahlt die Familienkasse weiter, solange das Kind in Ausbildung oder Studium ist, längstens bis zum 25. Geburtstag. Arbeitsuchende Kinder ohne Job bekommen es bis 21, Kinder mit Behinderung unter Umständen ohne Altersgrenze.
Quelle: Einkommensteuergesetz (EStG), § 32 Kinder, Freibeträge für Kinder und weitere unten
Bis zu welchem Alter zahlt die Familienkasse?
Für minderjährige Kinder bekommst du Kindergeld ohne weitere Nachweise. Es läuft ab dem Geburtsmonat bis zu dem Monat, in dem das Kind 18 Jahre alt wird (§ 32 Abs. 3 EStG). Danach hängt der Anspruch davon ab, was das Kind macht.
| Situation des Kindes | Kindergeld längstens bis |
|---|---|
| ohne Bedingungen | 18. Geburtstag |
| ohne Job, arbeitsuchend bei der Agentur für Arbeit gemeldet | 21. Geburtstag |
| Schule, Ausbildung oder Studium | 25. Geburtstag |
| Übergangszeit bis vier Monate, etwa zwischen Schule und Studium | 25. Geburtstag |
| sucht vergeblich einen Ausbildungsplatz | 25. Geburtstag |
| Freiwilligendienst, etwa FSJ oder Bundesfreiwilligendienst | 25. Geburtstag |
| Behinderung vor dem 25. Geburtstag, kann sich nicht selbst unterhalten | ohne Altersgrenze |
Die Gründe stehen in § 32 Abs. 4 EStG. Das Kindergeld beträgt in allen Fällen 259 Euro im Monat (Stand 2026).
Was gilt nach der ersten Ausbildung?
Hat dein Kind eine erste Berufsausbildung oder ein Erststudium abgeschlossen, wird es strenger. Für eine weitere Ausbildung, etwa einen Master, gibt es Kindergeld nur noch, wenn das Kind keiner schädlichen Arbeit nachgeht. Erlaubt sind:
- eine Arbeit mit bis zu 20 Stunden pro Woche,
- ein Minijob,
- ein Ausbildungsdienstverhältnis, zum Beispiel ein duales Studium.
Während der ersten Ausbildung spielt das eigene Einkommen des Kindes keine Rolle. Eine Einkommensgrenze gibt es seit Jahren nicht mehr.
Verlängert ein Wehrdienst den Anspruch?
Für Kinder, die früher den gesetzlichen Grundwehrdienst oder Zivildienst geleistet haben, verlängert sich der Bezug über das 21. oder 25. Lebensjahr hinaus um die Dauer des Dienstes (§ 32 Abs. 5 EStG).
Was musst du der Familienkasse melden?
Ab dem 18. Geburtstag fragt die Familienkasse nach, was dein Kind macht. Reiche dann Schul- oder Studienbescheinigungen oder den Ausbildungsvertrag ein. Ändert sich etwas, etwa durch einen Abbruch oder das Ende der Ausbildung, musst du das sofort melden. Zu Unrecht gezahltes Kindergeld fordert die Familienkasse zurück.
Das Kindergeld endet mit dem Monat, in dem die letzte Voraussetzung wegfällt (§ 66 Abs. 2 EStG). Endet die Ausbildung im Juli, ist Juli in der Regel der letzte Zahlmonat. Bei unklaren Fällen, etwa einer langen Krankheit während der Ausbildung, hilft die Familienkasse oder eine Beratungsstelle.
Häufige Fragen dazu
Gibt es Kindergeld im Freiwilligen Sozialen Jahr?
Ja. Ein FSJ, FÖJ, Bundesfreiwilligendienst und einige weitere anerkannte Freiwilligendienste zählen bis zum 25. Geburtstag (§ 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe d EStG).
Bekomme ich Kindergeld in der Zeit zwischen Abitur und Studium?
Ja, wenn die Übergangszeit höchstens vier Monate dauert. Länger geht es nur, wenn das Kind sich nachweislich um einen Ausbildungsplatz bemüht und keinen bekommt.
Darf mein Kind im Studium nebenbei arbeiten?
Im Erststudium und in der ersten Ausbildung ja, ohne Grenze. Danach darf es höchstens 20 Stunden pro Woche arbeiten, ein Minijob oder ein Ausbildungsverhältnis sind immer erlaubt.
Wann endet das Kindergeld genau?
Mit Ablauf des Monats, in dem die Voraussetzungen wegfallen (§ 66 Abs. 2 EStG). Wird das Kind im Mai 25 Jahre alt, ist Mai der letzte Monat mit Kindergeld.
Quellen
- Einkommensteuergesetz (EStG), § 32 Kinder, Freibeträge für Kinder , abgerufen am 25.10.2026
- EStG, § 66 Höhe des Kindergeldes, Zahlungszeitraum , abgerufen am 25.10.2026
- EStG, § 70 Festsetzung und Zahlung des Kindergeldes , abgerufen am 25.10.2026
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