Wie hoch ist die Erbschaftssteuer?
faqten-Kompakt
Die Erbschaftsteuer beträgt in Deutschland 7 bis 50 Prozent des steuerpflichtigen Erwerbs. Der Satz hängt von der Steuerklasse und der Höhe des Erbes ab. Vorher werden Freibeträge abgezogen: 500.000 Euro für Ehepartner, 400.000 Euro für Kinder, 20.000 Euro für Geschwister und nicht verwandte Erben.
Quelle: Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG), § 19 Steuersätze und weitere unten
Wovon hängt die Höhe der Erbschaftsteuer ab?
Drei Dinge bestimmen, wie viel du zahlst: dein Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen, der Wert des Erbes und die Freibeträge. Das Erbschaftsteuergesetz teilt alle Erben in drei Steuerklassen ein (§ 15 ErbStG). Erst auf den Betrag oberhalb des Freibetrags fällt Steuer an.
- Steuerklasse I: Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Kinder, Stiefkinder, Enkel sowie Eltern und Großeltern beim Erbfall.
- Steuerklasse II: Geschwister, Nichten und Neffen, Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern und geschiedene Ehepartner.
- Steuerklasse III: alle übrigen Erben, zum Beispiel Lebensgefährten ohne Trauschein oder Freunde.
Welche Freibeträge gelten beim Erben?
Die persönlichen Freibeträge stehen in § 16 ErbStG. Die Beträge gelten für alles, was du innerhalb von zehn Jahren von derselben Person bekommst.
| Erbe | Freibetrag |
|---|---|
| Ehepartner, Lebenspartner | 500.000 € |
| Kinder, Stiefkinder, Kinder verstorbener Kinder | 400.000 € |
| Enkel | 200.000 € |
| Eltern, Großeltern (beim Erbfall) | 100.000 € |
| Steuerklasse II und III | 20.000 € |
Ehepartner bekommen zusätzlich einen Versorgungsfreibetrag von 256.000 Euro, Kinder je nach Alter zwischen 10.300 und 52.000 Euro (§ 17 ErbStG). Hausrat bleibt in Steuerklasse I bis 41.000 Euro steuerfrei (§ 13 ErbStG).
Welcher Steuersatz gilt für welches Erbe?
Der Steuersatz steigt mit dem Wert des steuerpflichtigen Erwerbs und ist in jeder Steuerklasse anders (§ 19 ErbStG):
| Steuerpflichtiger Erwerb bis | Klasse I | Klasse II | Klasse III |
|---|---|---|---|
| 75.000 € | 7 % | 15 % | 30 % |
| 300.000 € | 11 % | 20 % | 30 % |
| 600.000 € | 15 % | 25 % | 30 % |
| 6.000.000 € | 19 % | 30 % | 30 % |
| 13.000.000 € | 23 % | 35 % | 50 % |
| 26.000.000 € | 27 % | 40 % | 50 % |
| darüber | 30 % | 43 % | 50 % |
Der Satz gilt für den ganzen steuerpflichtigen Betrag, nicht nur für den Teil über der Stufe. Liegt dein Erbe knapp über einer Grenze, dämpft ein Härteausgleich den Sprung (§ 19 Abs. 3 ErbStG).
Wie sieht eine Beispielrechnung aus?
Ein Neffe erbt 100.000 Euro von seiner Tante. Er gehört zur Steuerklasse II und hat einen Freibetrag von 20.000 Euro. Steuerpflichtig sind 80.000 Euro, der Satz liegt bei 20 Prozent. Weil der Betrag nur knapp über der Stufe von 75.000 Euro liegt, greift der Härteausgleich: Statt 16.000 Euro zahlt er 13.750 Euro.
Eine Tochter erbt 1 Million Euro. Nach Abzug von 400.000 Euro bleiben 600.000 Euro, darauf fallen 15 Prozent an. Das sind 90.000 Euro Erbschaftsteuer.
Wann solltest du dir Hilfe holen?
Bei Immobilien, Firmenanteilen oder Erben im Ausland wird die Bewertung schnell kompliziert. Dann lohnt sich ein Termin bei einer Steuerberaterin oder einem Fachanwalt für Erbrecht. Zuständig für die Festsetzung ist das Erbschaftsteuer-Finanzamt deines Bundeslandes.
Häufige Fragen dazu
Wie viel Erbschaftsteuer zahlt ein Kind auf 500.000 Euro?
Nach Abzug des Freibetrags von 400.000 Euro bleiben 100.000 Euro steuerpflichtig. In Steuerklasse I gilt dafür ein Satz von 11 Prozent, die Steuer beträgt also 11.000 Euro.
Muss ich ein Erbe dem Finanzamt melden?
Ja, grundsätzlich innerhalb von drei Monaten, nachdem du von der Erbschaft erfahren hast (§ 30 ErbStG). Eine Anzeige ist nicht nötig, wenn ein deutsches Gericht oder Notariat ein Testament eröffnet hat und sich dein Verhältnis zum Erblasser daraus eindeutig ergibt.
Ist das geerbte Elternhaus steuerfrei?
Unter Bedingungen ja. Kinder erben das selbst genutzte Familienheim steuerfrei, soweit die Wohnfläche 200 Quadratmeter nicht übersteigt und sie es zehn Jahre selbst bewohnen (§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG). Für Ehepartner gilt die Befreiung ohne Flächengrenze.
Werden die Freibeträge bald geändert?
Das ist offen. Das Bundesverfassungsgericht hat am 12. Oktober 2026 über Freibeträge und Steuersätze verhandelt (Az. 1 BvF 1/23). Ein Urteil lag am 25. Oktober 2026 noch nicht vor, bis dahin gilt das bisherige Recht.
Quellen
- Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG), § 19 Steuersätze , abgerufen am 25.10.2026
- ErbStG, § 16 Freibeträge , abgerufen am 25.10.2026
- ErbStG, § 15 Steuerklassen , abgerufen am 25.10.2026
- ErbStG, § 17 Besonderer Versorgungsfreibetrag , abgerufen am 25.10.2026
- ErbStG, § 13 Steuerbefreiungen (Hausrat, Familienheim) , abgerufen am 25.10.2026
- ErbStG, § 30 Anzeige des Erwerbs , abgerufen am 25.10.2026
- Bundesverfassungsgericht, Pressemitteilung Nr. 48/2026: Mündliche Verhandlung in Sachen Erbschaftsteuer , abgerufen am 25.10.2026
faqten ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. So antworten wir