Ab wann zahlt die Krankenkasse Krankengeld?
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In Österreich zahlt die Krankenkasse Krankengeld frühestens ab dem vierten Tag des Krankenstands. Solange dein Arbeitgeber mehr als die Hälfte des Entgelts weiterzahlt, ruht es. Das Krankengeld beträgt 50 Prozent der Bemessungsgrundlage, ab dem 43. Tag 60 Prozent, grundsätzlich bis zu 26 Wochen.
Quelle: ÖGK: Krankengeld
Warum zahlt die Krankenkasse erst ab dem vierten Tag?
Die ersten drei Tage eines Krankenstands gibt es von der Krankenkasse kein Krankengeld. Die ÖGK formuliert es so: Krankengeld gebührt frühestens ab dem vierten Tag. Für Angestellte und Arbeiter ist das meist kein Problem, weil der Arbeitgeber am Anfang das volle Entgelt weiterzahlt.
Krankengeld und Entgeltfortzahlung greifen ineinander. Zahlt der Arbeitgeber mehr als 50 Prozent weiter, ruht das Krankengeld. Bei genau 50 Prozent ruht es zur Hälfte. Erst wenn der Anspruch gegen den Arbeitgeber aufgebraucht oder auf unter die Hälfte gesunken ist, zahlt die Kasse voll.
Wie hoch ist das Krankengeld?
Die Höhe hängt von der Dauer des Krankenstands ab. Grundlage ist die Bemessungsgrundlage, also dein Arbeitsverdienst vor dem Krankenstand. Sonderzahlungen zählen mit einem Sechstel, wenn sie nicht voll weiterbezahlt werden.
| Krankenstandstag | Krankengeld |
|---|---|
| 1 bis 3 | kein Krankengeld |
| 4 bis 42 | 50 % der Bemessungsgrundlage |
| ab 43 | 60 % der Bemessungsgrundlage |
Ab dem 43. Tag kann auf Antrag ein Familienzuschlag von 10 Prozent dazukommen. Voraussetzung: Du bekommst kein Entgelt mehr und hast einen mitversicherten Angehörigen ohne eigenes Einkommen. Die Einkommensgrenze dafür liegt 2026 bei 708,74 Euro im Monat. Laut ÖGK gilt der Zuschlag für Krankenstände, die vor dem 1. März 2026 begonnen haben.
Wie lange zahlt die Krankenkasse?
Grundsätzlich zahlt die ÖGK bis zu 26 Wochen für denselben Krankenstand. Warst du in den letzten zwölf Monaten mindestens sechs Monate versichert, sind bis zu 52 Wochen möglich. Nach der Satzung der ÖGK kann sich der Bezug auf bis zu 78 Wochen verlängern. Danach kommt unter Umständen Sonderkrankengeld nach § 139 Abs. 2a ASVG in Frage, etwa während eines Verfahrens nach einem abgelehnten Pensionsantrag.
Wer bekommt kein Krankengeld?
Kein Anspruch besteht unter anderem für Mitversicherte, Pensionistinnen und Pensionisten, geringfügig Beschäftigte ohne Selbstversicherung sowie Bezieher von Kinderbetreuungsgeld oder Sozialhilfe. Die Kasse versagt das Krankengeld auch, wenn der Krankenstand auf Selbstbeschädigung, Raufhandel oder Trunkenheit zurückgeht. Bei Selbstständigen gelten die Regeln der SVS, bei Beamten die der BVAEB.
Häufige Fragen dazu
Wie hoch ist das Krankengeld, wenn ich arbeitslos bin?
Ab dem vierten Tag bekommst du Krankengeld in Höhe deines letzten AMS-Bezugs, also des Arbeitslosengeldes oder der Notstandshilfe. Die Krankmeldung brauchst du ab dem ersten Tag.
Muss ich Krankengeld versteuern?
Bis 30 Euro pro Tag ist Krankengeld lohnsteuerfrei. Darüber zieht die ÖGK 20 Prozent Lohnsteuer ab und führt sie direkt an das Finanzamt ab.
Bekommen geringfügig Beschäftigte Krankengeld?
Nur mit Selbstversicherung nach § 19a ASVG. Dann gibt es ab dem vierten Tag 7,08 Euro täglich (Stand 2026). Ohne Selbstversicherung besteht kein Anspruch.
Quellen
- ÖGK: Krankengeld , abgerufen am 25.10.2026
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