Bis wann braucht ein Kind einen Kindersitz?
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Ein Kind braucht in Deutschland einen Kindersitz, bis es 12 Jahre alt oder 150 cm groß ist. Was zuerst erreicht ist, beendet die Pflicht (§ 21 Abs. 1a StVO). Ein Kind von 11 Jahren und 152 cm darf also ohne Sitz mitfahren. Ohne Sicherung drohen 60 Euro Bußgeld.
Quelle: StVO § 21: Personenbeförderung, Kindersicherung und weitere unten
Wie lange gilt die Kindersitzpflicht?
Die Regel steht in § 21 Absatz 1a der Straßenverkehrs-Ordnung. Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen mit Gurtpflicht nur mit einer geeigneten Kinderrückhalteeinrichtung mitfahren. Die Pflicht endet, sobald eine der beiden Grenzen erreicht ist:
| Kind | Kindersitz nötig? |
|---|---|
| 10 Jahre, 140 cm | ja |
| 11 Jahre, 152 cm | nein, Größe erreicht |
| 12 Jahre, 145 cm | nein, Alter erreicht |
| 9 Jahre, 150 cm | nein, 150 cm erreicht |
Der Sitz muss den Anforderungen der EU-Richtlinie 91/671/EWG genügen und für das Kind geeignet sein, also zu Gewicht und Größe passen.
Welche Ausnahmen gibt es?
§ 21 Absatz 1a StVO nennt drei Ausnahmen:
- Busse über 3,5 t: In Kraftomnibussen mit mehr als 3,5 t zulässiger Gesamtmasse gilt die Kindersitzpflicht nicht.
- Kein Platz für einen weiteren Sitz: Kinder ab drei Jahren dürfen auf Rücksitzen mit dem normalen Gurt gesichert werden, wenn wegen der Sitze anderer Kinder kein weiterer Kindersitz befestigt werden kann.
- Taxi und Personenbeförderung: Auf Rücksitzen ist die Pflicht auf zwei Kinder ab 9 kg beschränkt. Für mindestens ein Kind von 9 bis 18 kg muss eine Sicherung möglich sein. Bei regelmäßiger Beförderung gilt das nicht.
Was gilt in Autos ohne Sicherheitsgurte?
In Fahrzeugen ohne Gurte, etwa manchen Oldtimern, dürfen Kinder unter drei Jahren gar nicht mitfahren (§ 21 Abs. 1b StVO). Kinder ab drei Jahren, die kleiner als 150 cm sind, müssen dort auf dem Rücksitz sitzen.
Welche Bußgelder drohen?
Der Bußgeldkatalog unterscheidet zwei Fälle:
| Verstoß | ein Kind | mehrere Kinder |
|---|---|---|
| Kind ohne jede Sicherung mitgenommen (Nr. 99) | 60 € | 70 € |
| nicht für vorschriftsmäßige Sicherung gesorgt (Nr. 98) | 30 € | 35 € |
Was gilt auf dem Fahrrad?
Auch für Fahrräder gibt es eine Altersgrenze. Personen ab 16 Jahren dürfen Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr auf dem Fahrrad mitnehmen, wenn ein besonderer Sitz vorhanden ist und die Füße nicht in die Speichen geraten können. In einem Fahrradanhänger dürfen bis zu zwei Kinder bis sieben Jahre mitfahren.
Häufige Fragen dazu
Darf ein Kind unter 150 cm mit 12 Jahren ohne Sitz fahren?
Ja. Die Pflicht gilt nur für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind. Mit dem 12. Geburtstag entfällt sie unabhängig von der Größe.
Brauchen Kinder im Taxi einen Kindersitz?
Im Taxi ist die Pflicht auf Rücksitzen auf zwei Kinder ab 9 kg beschränkt. Für mindestens ein Kind zwischen 9 und 18 kg muss eine Sicherung möglich sein. Bei regelmäßiger Beförderung gilt die Ausnahme nicht.
Was gilt, wenn kein dritter Kindersitz passt?
Kinder ab drei Jahren dürfen auf dem Rücksitz mit dem normalen Gurt gesichert werden, wenn wegen der Kindersitze anderer Kinder kein weiterer Sitz befestigt werden kann.
Was kostet es, wenn das Kind ohne Sitz mitfährt?
Der Bußgeldkatalog sieht 60 Euro vor, bei mehreren Kindern 70 Euro. Ist das Kind zwar gesichert, aber nicht vorschriftsmäßig, sind es 30 Euro, bei mehreren Kindern 35 Euro.
Quellen
- StVO § 21: Personenbeförderung, Kindersicherung , abgerufen am 25.10.2026
- Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), Anlage , abgerufen am 25.10.2026
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