Bis wann braucht ein Kind in der Schweiz einen Kindersitz?
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In der Schweiz braucht ein Kind im Auto bis zum 12. Geburtstag einen Kindersitz oder Sitzerhöher, ausser es ist mindestens 150 cm gross. Der Sitz muss nach UNECE-Reglement Nr. 44 oder Nr. 129 zugelassen sein. Wer ein Kind unter 12 Jahren nicht richtig sichert, zahlt CHF 60 Ordnungsbusse.
Quelle: ASTRA: Sicherung von Kindern in Autos und weitere unten
Bis wann gilt die Kindersitzpflicht?
Kinder müssen bis zum 12. Geburtstag mit einer geeigneten Rückhaltevorrichtung gesichert sein, etwa mit einem Kindersitz oder einem Sitzerhöher (Art. 3a VRV). Die Pflicht endet früher, wenn das Kind mindestens 150 cm gross ist. Dann reicht der normale Sicherheitsgurt. Für die richtige Sicherung ist die Person am Steuer verantwortlich.
Welche Ausnahmen gibt es?
Die Verkehrsregelnverordnung nennt vier Fälle, in denen keine Kinderrückhaltevorrichtung nötig ist (Art. 3a VRV):
| Fall | Kindersitz nötig? |
|---|---|
| Kind unter 12 Jahren und kleiner als 150 cm | ja |
| Kind ist mindestens 150 cm gross | nein |
| Kind ab 4 Jahren auf einem speziell für Kinder zugelassenen Sitzplatz | nein |
| Kind ab 4 Jahren im Gesellschaftswagen (Reisebus) | nein |
| Kind ab 7 Jahren auf einem Sitzplatz mit Beckengurt | nein |
Auch ohne Kindersitz muss das Kind angegurtet sein, wo Gurten vorhanden sind.
Welcher Kindersitz ist erlaubt?
Zulässig sind Rückhaltevorrichtungen nach Serie 03 oder 04 des UNECE-Reglements Nr. 44 oder nach UNECE-Reglement Nr. 129. Die Prüfnummer steht auf dem UNECE-Label und auf der Verpackung. Seit 1. September 2024 dürfen laut ASTRA nur noch Sitze nach Reglement Nr. 129 neu verkauft werden. Solche Sitze müssen auch bei seitlichen Zusammenstössen schützen. Vor dem 1. September 2024 gekaufte Sitze nach Nr. 44 darfst du weiter verwenden.
Beachte immer die Bedienungsanleitung des Kindersitzes und des Fahrzeugs. Im Zweifel hilft das Verkaufspersonal weiter.
Was kostet es, wenn das Kind nicht gesichert ist?
Wer ein Kind unter 12 Jahren nicht richtig gesichert mitführt, zahlt nach der Ordnungsbussenverordnung CHF 60. Gleich viel kostet es, wenn du selbst am Steuer keinen Gurt trägst. Bei einem Unfall können die Folgen für das Kind viel schwerer sein als die Busse.
Was gilt auf dem Velo?
Auf dem Velo dürfen nur Personen über 16 Jahre ein Kind mitnehmen. Erlaubt sind ein sicherer Kindersitz, ein Nachlaufteil für Kinder, die sitzend selbst treten können, oder ein Veloanhänger mit höchstens zwei Kindern auf geschützten Sitzplätzen (Art. 63 VRV). Ein Kind ohne sicheren Kindersitz mitzuführen kostet CHF 40 Ordnungsbusse.
Weiterführende Tipps zur Wahl des Sitzes gibt die Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU).
Häufige Fragen dazu
Darf mein Kind mit 10 Jahren ohne Sitzerhöher fahren?
Nur wenn es mindestens 150 cm gross ist. Sonst braucht es bis zum 12. Geburtstag eine geeignete Rückhaltevorrichtung, zum Beispiel einen Sitzerhöher.
Darf ich meinen alten Kindersitz nach R44 weiterverwenden?
Ja. Seit 1. September 2024 dürfen nur noch Sitze nach UNECE-Reglement Nr. 129 neu verkauft werden, vorher gekaufte Sitze nach Nr. 44 darfst du weiter benutzen.
Wer ist verantwortlich, wenn das Kind nicht gesichert ist?
Die Person am Steuer. Wer fährt, muss sicherstellen, dass Kinder unter 12 Jahren richtig gesichert sind (Art. 3a VRV).
Welche Regeln gelten auf dem Velo?
Velofahrende über 16 Jahre dürfen ein Kind auf einem sicheren Kindersitz mitführen (Art. 63 VRV). Ein Kind ohne sicheren Kindersitz mitzuführen kostet CHF 40 Ordnungsbusse.
Quellen
- ASTRA: Sicherung von Kindern in Autos , abgerufen am 25.10.2026
- Verkehrsregelnverordnung (VRV), Art. 3a Tragen von Sicherheitsgurten , abgerufen am 25.10.2026
- Ordnungsbussenverordnung (OBV), Anhang 1 Bussenliste , abgerufen am 25.10.2026
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