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Bis wann kann man die Krankenkasse wechseln?

faqten-Kompakt

Quelle geprüft · Stand 25.10.2026

Für einen Wechsel der Grundversicherung auf den 1. Januar 2027 muss deine Kündigung bis spätestens 30. November 2026 bei der bisherigen Krankenkasse eintreffen. Das erlaubt Art. 7 Abs. 2 KVG nach der Mitteilung der neuen Prämie. Mit Standardfranchise ist zusätzlich ein Wechsel auf den 1. Juli möglich, mit Kündigung bis 31. März.

Kündigung auf 1.1.2027bis 30.11.2026
Kündigungsfrist1 Monat nach Prämienmitteilung
Mittlere Prämie 2027CHF 412/Monat
Prämienanstieg 2027+5,0 %

Quelle: Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 7 Wechsel des Versicherers (Fedlex) und weitere unten

Antwort für die Schweiz

Welche Fristen gelten für den Wechsel der Grundversicherung?

Die wichtigste Frist im Jahr ist der 30. November. Bis zu diesem Tag muss die Kündigung bei deiner Krankenkasse eingetroffen sein, wenn du auf den 1. Januar wechseln willst. Grundlage ist Art. 7 Abs. 2 KVG: Nach der Mitteilung der neuen Prämie kannst du mit einer Frist von einem Monat auf Ende des Monats kündigen, der vor der neuen Prämie liegt. Daneben gibt es die ordentliche Kündigung mit drei Monaten Frist auf Ende eines Kalendersemesters (Art. 7 Abs. 1 KVG).

Die Termine für die nächsten Wechsel im Überblick:

Wechsel auf Kündigung muss eintreffen bis Für wen
1. Januar 2027 30. November 2026 alle Versicherten nach Mitteilung der Prämie 2027
1. Juli 2027 31. März 2027 nur ordentliche Versicherung mit Standardfranchise
1. Januar 2028 30. November 2027 alle Versicherten nach Mitteilung der Prämie 2028

Hast du eine Wahlfranchise, ein Bonusmodell oder ein Modell mit eingeschränkter Arztwahl (Hausarzt, HMO, Telmed), kannst du nur auf Ende eines Kalenderjahres wechseln. Das legen Art. 94 und Art. 100 KVV fest. Der Wechsel auf den 1. Juli steht dir dann nicht offen.

Was ändert sich bei den Prämien 2027?

Die Prämien der Grundversicherung steigen 2027 im Schnitt um 5,0 Prozent. Das hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) am 29. September 2026 mitgeteilt. Die mittlere Prämie liegt damit bei 412 Franken pro Monat. Für Erwachsene sind es im Mittel 487.60 Franken, für junge Erwachsene 338.80 Franken und für Kinder 128.10 Franken.

Die Kassen informieren ihre Versicherten bis Ende Oktober über die neue Prämie. Der Versicherer muss dir die neue Prämie mindestens zwei Monate im Voraus mitteilen und dabei auf dein Recht zum Wechsel hinweisen (Art. 7 Abs. 2 KVG). Vergleichen kannst du die Angebote im Prämienrechner des BAG auf priminfo.admin.ch.

Wie läuft ein Wechsel ab?

  1. Neue Kasse auswählen und dort die Grundversicherung ab dem Wechseltermin beantragen.
  2. Bei der bisherigen Kasse schriftlich kündigen, so dass die Kündigung vor Fristende eintrifft. Ein eingeschriebener Brief hilft beim Nachweis.
  3. Die neue Kasse meldet der bisherigen, dass du ohne Unterbruch versichert bist. Erst dann endet der alte Vertrag.
  4. Die bisherige Kasse bestätigt dir, ab wann du nicht mehr bei ihr versichert bist.

Wann ist ein Wechsel ausserhalb dieser Termine möglich?

Musst du deine Kasse verlassen, weil du den Wohnort verlegst oder die Stelle wechselst, endet das Versicherungsverhältnis im Zeitpunkt des Umzugs oder des Stellenantritts (Art. 7 Abs. 3 KVG). Das betrifft vor allem Kassen, die nur in bestimmten Regionen tätig sind. Für individuelle Fragen zur Prämie 2027 ist deine Krankenkasse zuständig, sie muss dich unentgeltlich beraten.

Häufige Fragen dazu

Kann mich die neue Krankenkasse in der Grundversicherung ablehnen?

Nein. In der Grundversicherung muss jeder Versicherer jede Person aufnehmen, unabhängig von Alter und Gesundheit.

Was passiert, wenn die neue Kasse den Wechsel nicht bestätigt?

Dann bleibst du bei der bisherigen Kasse versichert. Das Versicherungsverhältnis endet erst, wenn der neue Versicherer den lückenlosen Versicherungsschutz gemeldet hat. Unterlässt er diese Meldung, muss er dir die Prämiendifferenz ersetzen (Art. 7 Abs. 5 KVG).

Bis wann kann ich die Franchise ändern?

Eine höhere Franchise kannst du nur auf den Beginn eines Kalenderjahres wählen. Der Wechsel zu einer tieferen Franchise ist mit den Kündigungsfristen nach Art. 7 KVG auf Ende Jahr möglich, also nach der Prämienmitteilung ebenfalls bis 30. November (Art. 94 KVV).

Muss ich meine Zusatzversicherung mitkündigen?

Nein. Die bisherige Kasse darf dich nicht zwingen, die Zusatzversicherungen zu kündigen, und darf sie dir auch nicht allein wegen des Wechsels der Grundversicherung kündigen (Art. 7 Abs. 7 und 8 KVG).

Maik Möhring Ressort Geld & Arbeit

Maik Möhring ist Gründer von Maik Möhring Media in Ermatingen (Thurgau) und betreibt Wissens- und Ratgeberportale für Deutschland, Österreich und die Schweiz. Bei faqten ist er Herausgeber: Er prüft jede Antwort vor der Veröffentlichung und schreibt selbst über Geld und Arbeit.

Alle Antworten von Maik

Quellen

  1. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 7 Wechsel des Versicherers (Fedlex) , abgerufen am 25.10.2026
  2. Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 94 und 100 (Fedlex) , abgerufen am 25.10.2026
  3. BAG: Krankenkassenprämien steigen durchschnittlich um 5,0 Prozent (29. September 2026) , abgerufen am 25.10.2026
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