Ab wann muss man AHV zahlen?
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Wer arbeitet, zahlt AHV-Beiträge ab dem 1. Januar nach dem 17. Geburtstag. Wer nicht erwerbstätig ist, etwa Studierende, zahlt ab dem 1. Januar nach dem 20. Geburtstag mindestens 530 Franken pro Jahr, ab 2027 mindestens 541 Franken. Die Pflicht dauert bis zum Referenzalter 65.
Quelle: ch.ch: AHV-Beiträge und Beitragslücken und weitere unten
Ab welchem Alter beginnt die AHV-Pflicht?
Die AHV-Pflicht beginnt für Erwerbstätige am 1. Januar nach dem 17. Geburtstag. Wer im März 2009 geboren ist und eine Lehre macht, zahlt also ab 1. Januar 2027 Beiträge. Für alle anderen beginnt die Pflicht am 1. Januar nach dem 20. Geburtstag.
Die beiden Startpunkte im Überblick:
| Situation | Beginn der Beitragspflicht | Beitrag |
|---|---|---|
| Angestellt, auch Lernende | 1. Januar nach dem 17. Geburtstag | Prozent vom Lohn |
| Nicht erwerbstätig, Studium | 1. Januar nach dem 20. Geburtstag | mindestens CHF 530 pro Jahr (2026) |
| Selbstständig | 1. Januar nach dem 17. Geburtstag | nach Einkommen, mindestens CHF 530 (2026) |
Wie viel zahlst du als Angestellter?
Vom Lohn gehen 10,6 Prozent an AHV, IV und EO. Davon zahlt der Arbeitgeber die Hälfte, also 5,3 Prozent, und zieht dir die andere Hälfte vom Lohn ab. Die AHV allein macht 8,7 Prozent aus. Hinzu kommt der Beitrag an die Arbeitslosenversicherung.
Lernende zahlen ab dem 1. Januar nach dem 17. Geburtstag auf Bar- und Naturallohn. Mitarbeitende Familienmitglieder zahlen bis Ende des Jahres, in dem sie 20 werden, nur auf den Barlohn.
Wann sind kleine Löhne beitragsfrei?
Liegt dein Lohn bei einem Arbeitgeber bei höchstens 2’500 Franken im Jahr, zieht er Beiträge nur ab, wenn du es verlangst. Für Arbeit im Privathaushalt gilt das nicht: Dort fallen Beiträge immer an. Nur junge Personen bis 31. Dezember nach dem 25. Geburtstag mit höchstens 750 Franken pro Jahr und Arbeitgeber sind davon befreit, ausser sie verlangen die Abrechnung. Seit 1. Januar 2026 gilt auch im Kultur- und Medienbereich keine Befreiung für kleine Löhne mehr.
Was zahlen Nichterwerbstätige?
Nichterwerbstätige zahlen einen Beitrag nach Vermögen und Renteneinkommen, 2026 mindestens 530 Franken pro Jahr. Ab 1. Januar 2027 steigt der Mindestbeitrag auf 541 Franken, wie der Bundesrat am 2. Oktober 2026 beschlossen hat. Bist du verheiratet und dein Partner zahlt als Erwerbstätiger mindestens 1’060 Franken pro Jahr ein, musst du selbst nichts zahlen.
Wann endet die Beitragspflicht?
Grundsätzlich mit dem Referenzalter 65. Hörst du vorher auf zu arbeiten, zahlst du bis 65 als Nichterwerbstätiger weiter. Arbeitest du nach 65 weiter, bleibt die Pflicht bestehen. Dann gilt ein Freibetrag von 16’800 Franken pro Jahr und Arbeitsverhältnis, also 1’400 Franken pro Monat.
Warum lohnt sich ein Blick auf Lücken?
Jedes fehlende Beitragsjahr senkt deine spätere Rente um rund 2,3 Prozent. Nachzahlen kannst du nur für die letzten fünf Jahre. Ob dein Konto vollständig ist, zeigt ein Auszug aus dem individuellen Konto, den du bei deiner Ausgleichskasse bestellst. Für deinen Einzelfall berät dich die kantonale Ausgleichskasse.
Häufige Fragen dazu
Muss ich auf einen kleinen Nebenjob AHV zahlen?
Verdienst du bei einem Arbeitgeber höchstens 2'500 Franken im Jahr, werden Beiträge nur auf deinen Wunsch abgezogen. Ausnahmen gelten für Hausdienst und den Kultur- und Medienbereich: Dort sind Beiträge unabhängig von der Lohnhöhe fällig.
Müssen Studierende AHV zahlen?
Ja, ab dem 1. Januar nach dem 20. Geburtstag, wenn sie nicht genug erwerbstätig sind. Der Mindestbeitrag liegt bei 530 Franken pro Jahr. Die Ausgleichskasse des Wohnkantons verschickt die Rechnung.
Wie viel Prozent vom Lohn gehen an die AHV?
Für AHV, IV und EO zusammen 10,6 Prozent, je 5,3 Prozent für dich und deinen Arbeitgeber. Dazu kommt der Beitrag an die Arbeitslosenversicherung.
Was passiert bei einer Beitragslücke?
Pro fehlendes Beitragsjahr sinkt deine Rente um rund 2,3 Prozent. Lücken kannst du nur für die letzten fünf Jahre nachzahlen.
Quellen
- ch.ch: AHV-Beiträge und Beitragslücken , abgerufen am 25.10.2026
- Informationsstelle AHV/IV: Merkblatt 2.01 Lohnbeiträge an die AHV, die IV und die EO (Stand 1. Januar 2026) , abgerufen am 25.10.2026
- Bundesrat: Medienmitteilung vom 2. Oktober 2026 zur Anpassung der AHV/IV-Renten und Beiträge 2027 , abgerufen am 25.10.2026
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