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Wie lange ist ein Reisepass gültig?

faqten-Kompakt

Quelle geprüft · Stand 25.10.2026

Ein deutscher Reisepass ist zehn Jahre gültig, wenn du bei der Ausstellung mindestens 24 Jahre alt bist. Für Jüngere gilt er sechs Jahre. Ein vorläufiger Reisepass gilt höchstens ein Jahr. Verlängern lässt sich ein Pass nicht (§ 5 Passgesetz).

ab 24 Jahren10 Jahre
unter 24 Jahren6 Jahre
vorläufiger Reisepasshöchstens 1 Jahr
Verlängerungnicht zulässig

Quelle: Passgesetz (PassG), § 5 Gültigkeitsdauer und weitere unten

Antwort für Deutschland

Wie lange gilt der Reisepass nach dem Passgesetz?

Die Gültigkeit des Reisepasses regelt § 5 Passgesetz. Bist du mindestens 24 Jahre alt, bekommst du einen Pass für zehn Jahre. Bist du jünger, gilt er sechs Jahre. Das Ablaufdatum steht auf der Datenseite des Passes.

Dokument Gültigkeit Gebühr
Reisepass ab 24 Jahren 10 Jahre 70 €
Reisepass unter 24 Jahren 6 Jahre 37,50 €
vorläufiger Reisepass höchstens 1 Jahr 26 €

Die Gebühren stammen aus § 27 der Passverordnung, Stand Oktober 2026.

Warum reicht das Ablaufdatum oft nicht?

Viele Staaten verlangen, dass dein Pass bei der Einreise noch eine bestimmte Zeit gültig ist. Die Leistungsbeschreibung des Innenministeriums Baden-Württemberg nennt bis zu sechs Monate über das Reiseende hinaus. Ein Pass, der in drei Monaten abläuft, kann für eine Fernreise also schon zu kurz sein. Die genauen Einreiseregeln deines Ziellands findest du in den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amts.

Wann verliert ein Pass früher seine Gültigkeit?

Ein Pass kann vor dem aufgedruckten Datum ungültig werden. Das passiert laut Bundesinnenministerium, wenn Eintragungen nicht mehr zutreffen, etwa nach einer Namensänderung durch Heirat, oder wenn das Lichtbild dich nicht mehr eindeutig erkennen lässt. Auch ein beschädigter Pass ist kein verlässliches Reisedokument. Die Änderung des Wohnorts macht den Pass dagegen nicht ungültig. Deren Berichtigung ist gebührenfrei.

Wann solltest du einen neuen Pass beantragen?

Beantrage den neuen Pass mehrere Wochen vor der Reise. Das Bundesinnenministerium nennt eine Bearbeitungsdauer von in der Regel mindestens drei Wochen, Baden-Württemberg bis zu acht Wochen bis zur Abholung. Wird es knapp, gibt es das Expressverfahren für 32 Euro Zuschlag. Der Pass liegt dann in der Regel am dritten Werktag nach Eingang des Antrags bei der Herstellung bereit.

Für Notfälle gibt es den vorläufigen Reisepass. Er gilt höchstens ein Jahr und kostet 26 Euro. Den Antrag stellst du persönlich bei der Passbehörde deines Hauptwohnsitzes, in der Regel im Bürgeramt.

Gilt für Kinder etwas anderes?

Kinder und Jugendliche bekommen den regulären Reisepass mit sechs Jahren Gültigkeit. Einen Kinderreisepass sieht das Passgesetz nicht mehr vor. Beachte, dass sich das Gesicht von Kindern schnell verändert. Erkennt man das Kind auf dem Foto nicht mehr eindeutig, kann ein neuer Pass nötig sein, bevor die sechs Jahre um sind.

Häufige Fragen dazu

Kann ich meinen Reisepass verlängern lassen?

Nein. § 5 Absatz 4 Passgesetz schließt eine Verlängerung aus. Du beantragst einen neuen Pass.

Bis wann darf ich mit einem abgelaufenen Pass reisen?

Gar nicht. Für die Aus- und Einreise brauchst du einen gültigen Pass (§ 1 Passgesetz). Viele Staaten verlangen zusätzlich eine Restgültigkeit über das Reiseende hinaus.

Wird mein Pass bei Namensänderung ungültig?

Laut Leistungsbeschreibung des Bundesinnenministeriums verliert der Pass vorzeitig seine Gültigkeit, wenn persönliche Angaben nicht mehr stimmen oder das Foto keine eindeutige Identifizierung mehr erlaubt.

Wie lange gilt der Pass meines Kindes?

Sechs Jahre, wie bei allen Personen unter 24 Jahren. Einen Kinderreisepass mit kürzerer Laufzeit sieht das Passgesetz nicht mehr vor.

Michelle Ressort Familie, Behörden & Alltag

Michelle unterstützt die Redaktion bei Recherche und Texten. Bei faqten beantwortet sie Fragen zu Familie, Behörden und Alltag.

Alle Antworten von Michelle

Quellen

  1. Passgesetz (PassG), § 5 Gültigkeitsdauer , abgerufen am 25.10.2026
  2. FIM-Leistungsbeschreibung Reisepass beantragen (BMI) , abgerufen am 25.10.2026
  3. FIM-Leistungsbeschreibung Reisepass erstmalig oder nach Ablauf beantragen (Innenministerium Baden-Württemberg) , abgerufen am 25.10.2026
  4. Passverordnung (PassV), § 27 Gebühren , abgerufen am 25.10.2026
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