Bis wann braucht ein Kind in Österreich einen Kindersitz?
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In Österreich braucht ein Kind einen Kindersitz, bis es 14 Jahre alt oder 135 cm groß ist (§ 106 KFG). Ein Kind unter 14 Jahren mit 135 cm oder mehr wird mit dem normalen Gurt gesichert. Empfohlen wird ein Kindersitz bis 150 cm.
Was schreibt § 106 KFG vor?
Kinder bis 14 Jahre, die kleiner als 135 cm sind, müssen im Auto in einem geeigneten Kinderrückhaltesystem sitzen. Dazu zählen Babyschalen, Kindersitze und Sitzerhöhungen. Ab 135 cm sichert das Kind der normale Sicherheitsgurt, auch wenn es noch keine 14 Jahre alt ist. Die Regel steht in § 106 Kraftfahrgesetz 1967 (KFG) und gilt in ganz Österreich.
Welche Sicherung ein Kind braucht, hängt von Größe und Alter ab:
| Kind | Pflicht |
|---|---|
| unter 14 Jahre und unter 135 cm | Kindersitz, Babyschale oder Sitzerhöhung |
| unter 14 Jahre und ab 135 cm | Sicherheitsgurt, Kindersitz bis 150 cm empfohlen |
| ab 14 Jahre | Sicherheitsgurt wie Erwachsene |
Die Größe zählt also vor dem Alter. Ein großes Kind von zehn Jahren mit 138 cm darf ohne Sitzerhöhung fahren. Ein kleines Kind von 13 Jahren mit 130 cm braucht dagegen noch eine.
Warum wird ein Kindersitz bis 150 cm empfohlen?
Der Sicherheitsgurt ist für Erwachsene gebaut. Bei kleineren Kindern läuft der Schultergurt oft über den Hals und der Beckengurt über den Bauch statt über das Becken. oesterreich.gv.at empfiehlt deshalb, ein Kinderrückhaltesystem bis 150 cm weiter zu verwenden, auch wenn das Gesetz es ab 135 cm nicht mehr verlangt.
Was gilt auf dem Beifahrersitz?
Ein Kindersitz ist auf dem Beifahrersitz erlaubt. Bei aktivem Front-Airbag darfst du dort nur einen nach vorne gerichteten Sitz verwenden. Ein nach hinten gerichteter Sitz (Reboarder, Babyschale) ist vorne nur zulässig, wenn der Airbag abgeschaltet ist oder sich automatisch abschaltet. Der Airbag würde die Schale sonst mit großer Wucht treffen.
Wer ist verantwortlich und was droht?
Für Kinder bis 14 Jahre trägt immer die Lenkerin oder der Lenker die Verantwortung. Jedes Kind braucht einen eigenen Sitzplatz. Wer ein Kind nicht richtig sichert, zahlt nicht nur eine Geldstrafe. Der Verstoß wird auch im Vormerksystem eingetragen. Bei zwei Vormerkungen innerhalb von zwei Jahren ordnet die Behörde eine Maßnahme an, je nach Kombination der Delikte etwa einen Kindersicherungskurs.
Häufige Fragen dazu
Darf ein Kind vorne sitzen?
Ja, mit passendem Kindersitz. Ist der Front-Airbag aktiv, ist nur ein nach vorne gerichteter Sitz erlaubt. Eine Babyschale oder ein Reboarder darf nur vorne montiert werden, wenn der Airbag abgeschaltet ist.
Braucht ein 13-Jähriger noch eine Sitzerhöhung?
Ja, wenn er kleiner als 135 cm ist. Ein 13-Jähriger mit 130 cm braucht einen Kindersitz, mit 140 cm reicht der Sicherheitsgurt.
Wer zahlt die Strafe, wenn das Kind nicht gesichert ist?
Verantwortlich ist immer die Person am Steuer. Ein Verstoß kostet eine Geldstrafe und ist zusätzlich ein Vormerkdelikt.
Dürfen sich zwei Kinder einen Sitzplatz teilen?
Nein. Jedes Kind muss einen eigenen Sitzplatz haben.
Quellen
- oesterreich.gv.at: Kindersicherung im Auto , abgerufen am 25.10.2026
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