Wie lange bekommt man bei Krankheit Lohn?
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Ohne Krankentaggeldversicherung zahlt dein Arbeitgeber in der Schweiz im 1. Dienstjahr mindestens 3 Wochen vollen Lohn, danach angemessen länger nach Basler, Berner oder Zürcher Skala. Mit einer gleichwertigen Krankentaggeldversicherung erhältst du meist 80 Prozent des Lohns während 720 oder 730 Tagen.
Quelle: SECO: FAQ zu Verhinderung des Arbeitnehmers an der Arbeitsleistung und weitere unten
Was zahlt der Arbeitgeber ohne Krankentaggeldversicherung?
Bist du ohne eigenes Verschulden krank, muss dein Arbeitgeber den Lohn für eine beschränkte Zeit weiterzahlen (Art. 324a OR). Voraussetzung: Das Arbeitsverhältnis hat mehr als drei Monate gedauert oder ist für mehr als drei Monate eingegangen. Im ersten Dienstjahr sind es mindestens drei Wochen, danach eine angemessen längere Zeit. Laut SECO gibt es dabei 100 Prozent Lohn ab dem ersten Krankheitstag.
Wie lange «angemessen» ist, bestimmen die Gerichte mit Skalen. Welche gilt, hängt vom Kanton ab. Die Werte laut SECO:
| Dienstjahr | Basler Skala (BS, BL) | Berner Skala (BE, AG, OW, SG, Westschweiz) | Zürcher Skala (ZH, GR) |
|---|---|---|---|
| 1. | 3 Wochen | 3 Wochen | 3 Wochen |
| 2. | 2 Monate | 1 Monat | 8 Wochen |
| 3. | 2 Monate | 2 Monate | 9 Wochen |
| 4. | 3 Monate | 2 Monate | 10 Wochen |
| 5. bis 9. | 3 Monate | 3 Monate | 11 bis 15 Wochen |
| 10. | 3 Monate | 4 Monate | 16 Wochen |
| 11. | 4 Monate | 4 Monate | 17 Wochen |
Der Anspruch gilt pro Dienstjahr. Mehrere Krankheiten im gleichen Dienstjahr werden zusammengezählt. Zum Lohn gehören auch weitere Bestandteile, die ohne Krankheit angefallen wären. Die gesetzliche Lohnfortzahlung darf vertraglich nicht wegbedungen werden.
Was gilt mit einer Krankentaggeldversicherung?
Viele Arbeitgeber schliessen eine Krankentaggeldversicherung ab, gesetzlich vorgeschrieben ist sie nicht. Laut SECO zahlen die meisten Versicherungen 80 Prozent des Lohns während 720 oder 730 Tagen innert 900 Tagen. Massgebend sind deine Police und die Versicherungsbedingungen.
Eine solche Lösung ersetzt die gesetzliche Lohnfortzahlung, wenn sie mindestens gleichwertig ist. Dafür muss der Arbeitgeber mindestens die Hälfte der Prämie bezahlen. Gerichte lassen dabei einige wenige Karenztage ohne Lohn zu, je nach Gericht ein bis drei Tage.
Was gilt bei einem Unfall?
Bist du obligatorisch gegen Unfall versichert und deckt die Versicherung mindestens vier Fünftel des Lohns, muss der Arbeitgeber nichts weiter zahlen (Art. 324b OR). Für eine allfällige Wartezeit schuldet er mindestens 80 Prozent des Lohns.
Bist du während der Krankheit vor Kündigung geschützt?
Nach der Probezeit gilt eine Sperrfrist (Art. 336c OR): 30 Tage im ersten Dienstjahr, 90 Tage im zweiten bis fünften und 180 Tage ab dem sechsten Dienstjahr. Eine Kündigung in dieser Zeit ist nichtig. Kündigt der Arbeitgeber vorher, steht die Kündigungsfrist während der Sperrfrist still.
Deine Arbeitsunfähigkeit musst du auf Verlangen mit einem Arztzeugnis belegen. Bei Unklarheiten zu Skala, Police oder GAV helfen Gewerkschaften oder eine Fachanwältin für Arbeitsrecht.
Häufige Fragen dazu
Gilt die Lohnfortzahlung schon im ersten Monat?
Nur wenn das Arbeitsverhältnis mehr als drei Monate gedauert hat oder für mehr als drei Monate eingegangen wurde (Art. 324a Abs. 1 OR).
Werden mehrere Krankheiten im Jahr zusammengezählt?
Ja. Der Anspruch gilt pro Dienstjahr, mehrere Absenzen im gleichen Dienstjahr werden zusammengerechnet. Mit jedem neuen Dienstjahr beginnt er von vorn.
Darf mir der Arbeitgeber während der Krankheit kündigen?
Nach der Probezeit nicht während der Sperrfrist: 30 Tage im 1. Dienstjahr, 90 Tage im 2. bis 5. und 180 Tage ab dem 6. Dienstjahr (Art. 336c OR). Eine Kündigung in dieser Zeit ist nichtig.
Was gilt bei einem Unfall?
Zahlt die obligatorische Unfallversicherung mindestens vier Fünftel des Lohns, muss der Arbeitgeber nichts dazulegen. Für die Wartezeit schuldet er mindestens 80 Prozent des Lohns (Art. 324b OR).
Quellen
- SECO: FAQ zu Verhinderung des Arbeitnehmers an der Arbeitsleistung , abgerufen am 25.10.2026
- Obligationenrecht (OR), Art. 324a Lohn bei Verhinderung , abgerufen am 25.10.2026
- Obligationenrecht (OR), Art. 324b und Art. 336c , abgerufen am 25.10.2026
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