Was kostet ein Betreibungsregisterauszug?
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Ein Betreibungsregisterauszug kostet beim Betreibungsamt pauschal 17 Franken, unabhängig von der Seitenzahl. Wird er per Post, Fax oder elektronisch zugestellt, sind es 18 Franken, eingeschrieben 22 Franken (Art. 12a GebV SchKG). Über die Post kostet er 26.90 Franken online und 35 Franken in der Filiale.
Quelle: Gebührenverordnung zum SchKG (GebV SchKG, SR 281.35), Art. 12a und 12b (Fedlex) und weitere unten
Was kostet der Auszug beim Betreibungsamt?
Die Gebühr ist in der ganzen Schweiz gleich, weil sie der Bund festlegt. Nach Art. 12a der Gebührenverordnung zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (GebV SchKG) kostet ein schriftlicher Auszug aus dem Betreibungsregister pauschal 17 Franken, unabhängig von der Seitenzahl. Die Fassung gilt seit 1. Februar 2016.
Die Varianten im Überblick:
| Bezug | Gebühr | Grundlage |
|---|---|---|
| Abholung am Schalter des Betreibungsamts | 17 Franken | Art. 12a Abs. 1 GebV SchKG |
| Zustellung per Post, Fax oder elektronisch | 18 Franken inkl. Zustellung | Art. 12a Abs. 2 GebV SchKG |
| Zustellung eingeschrieben | 22 Franken inkl. Zustellung | Art. 12a Abs. 2 GebV SchKG |
| Bestellung über die Post, online (Partner) | 26.90 Franken | Preis der Post |
| Bestellung in einer Postfiliale | 35 Franken | Preis der Post |
Die höheren Preise der Post enthalten deren Dienstleistung. Den amtlichen Auszug stellt in jedem Fall das zuständige Betreibungsamt aus. Wie schnell du ihn erhältst, hängt von dessen Bearbeitungszeit ab.
Wer darf einen Betreibungsauszug verlangen?
Über dich selbst kannst du jederzeit einen Auszug bestellen. Dritte brauchen ein glaubhaft gemachtes Interesse, etwa im Zusammenhang mit dem Abschluss oder der Abwicklung eines Vertrags (Art. 8a Abs. 1 und 2 SchKG). Typisch ist der Auszug bei der Wohnungssuche, wenn Vermieter ihn zusammen mit der Bewerbung verlangen. Gerichts- und Verwaltungsbehörden zahlen keine Gebühr, wenn das Bundesrecht ihnen ein Auskunftsrecht gibt (Art. 12a Abs. 3 GebV SchKG).
Was brauchst du für die Bestellung?
Zuständig ist das Betreibungsamt an deinem Wohnort. Für die Bestellung brauchst du einen amtlichen Ausweis. Die Post akzeptiert eine Identitätskarte, einen Schweizer Reisepass oder einen gültigen Ausländerausweis der Schweiz oder des Fürstentums Liechtenstein, aber keinen Führerausweis. Online lädst du Vorder- und Rückseite des Ausweises hoch und unterschreibst den Antrag digital. Bist du in den letzten Jahren umgezogen, brauchst du für eine lückenlose Auskunft unter Umständen auch einen Auszug des früheren Wohnorts.
Welche Betreibungen erscheinen nicht?
Dritte erfahren nichts von einer Betreibung, die nichtig ist, durch Beschwerde oder Urteil aufgehoben wurde oder die der Gläubiger zurückgezogen hat. Dasselbe gilt, wenn du mit einer Rückforderungsklage gewonnen hast (Art. 8a Abs. 3 SchKG). Bei einem Streit über eine Betreibung hilft dir das Betreibungsamt oder eine Rechtsberatungsstelle weiter.
Häufige Fragen dazu
Wo bestelle ich einen Betreibungsregisterauszug?
Beim Betreibungsamt deines Wohnorts, am Schalter, per Post oder bei vielen Ämtern online. Die Post bietet den Auszug zusätzlich in ihren Filialen und online über einen Partner an.
Welche Zeitspanne zeigt der Auszug?
Der Auszug zeigt Betreibungen, seit du am aktuellen Wohnort wohnst, höchstens aber die letzten fünf Jahre. Das Einsichtsrecht Dritter erlischt fünf Jahre nach Abschluss des Verfahrens (Art. 8a Abs. 4 SchKG).
Kann ich eine ungerechtfertigte Betreibung löschen lassen?
Hast du Rechtsvorschlag erhoben, kannst du nach drei Monaten beim Betreibungsamt beantragen, dass Dritte nichts von der Betreibung erfahren (Art. 8a Abs. 3 Bst. d SchKG). Das Gesuch kostet pauschal 40 Franken (Art. 12b GebV SchKG).
Quellen
- Gebührenverordnung zum SchKG (GebV SchKG, SR 281.35), Art. 12a und 12b (Fedlex) , abgerufen am 25.10.2026
- Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG), Art. 8a (Fedlex) , abgerufen am 25.10.2026
- Die Post: Betreibungsregisterauszug bestellen , abgerufen am 25.10.2026
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