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Geld & Löhne Gilt für: ganze Schweiz, Fristen je Kanton

Bis wann muss die Steuererklärung in der Schweiz eingereicht werden?

faqten-Kompakt

Quelle geprüft · Stand 25.10.2026

In den meisten Kantonen musst du die Steuererklärung als Privatperson bis 31. März des Folgejahres einreichen, also die Steuererklärung 2025 bis 31. März 2026. Die verbindliche Frist steht auf deinem Formular. Eine Fristerstreckung ist in allen Kantonen möglich, oft kostenlos bis 30. September.

Übliche Frist31. März des Folgejahres
Basel-Stadt, Erstreckungkostenlos bis 30. September
Basel-Landschaft2 Monate gratis, danach CHF 40
Schwyz, Erstreckungauf Gesuch bis 31. Dezember

Quelle: ch.ch: Steuererklärung und weitere unten

Antwort für die Schweiz So ist es in Deutschland

Welche Frist gilt für deine Steuererklärung?

Die Einreichefrist bestimmt dein Wohnkanton, nicht der Bund. In vielen Kantonen ist es der 31. März des Jahres nach dem Steuerjahr. Die Steuererklärung 2025 war dort also bis 31. März 2026 fällig, die Steuererklärung 2026 bis 31. März 2027. Massgebend ist das Datum, das auf deinem Formular steht.

Fristen und Erstreckungen für Privatpersonen in ausgewählten Kantonen:

Kanton Ordentliche Frist Fristerstreckung
Basel-Stadt 31. März kostenlos bis 30. September, online
Basel-Landschaft 31. März (Selbstständige 30. Juni) bis 2 Monate automatisch und gratis, länger CHF 40
Schwyz 31. März auf Gesuch ohne Begründung bis 31. Dezember
Thurgau gemäss Formular Erstgesuch bis 30. September, begründet bis 30. November
Zürich 31. März beim Gemeindesteueramt

Für andere Kantone findest du die Frist auf dem Formular und auf der Website der kantonalen Steuerverwaltung.

Wie beantragst du eine Fristerstreckung?

Du stellst das Gesuch vor Ablauf der Frist. Die meisten Kantone bieten dafür ein Online-Formular an, die Zugangsdaten stehen auf der ersten Seite der Steuererklärung. Im Thurgau ist das Gemeindesteueramt deines Wohnorts zuständig, viele Gemeinden bieten eine eFristverlängerung an. In Basel-Landschaft brauchst du für bis zu zwei Monate gar kein Gesuch. Gesuche über mehr als acht Monate müssen dort begründet werden.

Was gilt für Selbstständige und Firmen?

Für Selbstständige und juristische Personen gelten eigene Fristen. In Basel-Landschaft reichen Selbstständige bis 30. Juni ein, sekundär Steuerpflichtige bis 30. November. Juristische Personen in Schwyz haben bis 31. Juli Zeit, in Basel-Stadt bis 30. Juni. Im Thurgau ist die Erstreckung für Firmen bis 31. Dezember gebührenfrei, danach kostet sie 30 Franken pro Monat.

Gibt es Ausnahmen bei der Frist?

Ja, der Kanton kann die ordentliche Frist allgemein verschieben. Der Kanton Zürich hat 2025 die Frist für die Steuererklärung 2024 vom 31. März auf den 30. April 2025 erstreckt. Solche Entscheide gelten nur für das genannte Jahr.

Reichst du nichts ein, mahnt dich die Steuerbehörde. Bleibt die Steuererklärung aus, kann sie dich nach Ermessen einschätzen. Bei einer komplizierten Situation, etwa mit Liegenschaften oder Selbstständigkeit, hilft eine Treuhänderin oder ein Steuerberater. In Thurgau können diese für ihre Kundschaft eine Erstreckung bis 31. Dezember beantragen.

Häufige Fragen dazu

Wo finde ich meine Frist für die Steuererklärung?

Auf dem Formular bzw. dem Begleitschreiben, das dir die Steuerverwaltung oder das Gemeindesteueramt zu Jahresbeginn zustellt. Diese Frist ist verbindlich.

Was kostet eine Fristverlängerung?

Das regelt jeder Kanton selbst. In Basel-Stadt ist die Erstreckung bis 30. September kostenlos, in Basel-Landschaft sind zwei Monate gratis und jede längere Verlängerung kostet 40 Franken.

Bis wann müssen Selbstständige die Steuererklärung einreichen?

Für Selbstständige gelten oft längere Fristen. In Basel-Landschaft ist es der 30. Juni, für Firmen in Basel-Stadt ebenfalls der 30. Juni.

Kann ich die Steuererklärung online einreichen?

Ja. Seit 2024 ist die vollständig elektronische Einreichung in allen Kantonen möglich, meist über die Steuersoftware oder das Online-Portal des Kantons.

Maik Möhring Ressort Geld & Arbeit

Maik Möhring ist Gründer von Maik Möhring Media in Ermatingen (Thurgau) und betreibt Wissens- und Ratgeberportale für Deutschland, Österreich und die Schweiz. Bei faqten ist er Herausgeber: Er prüft jede Antwort vor der Veröffentlichung und schreibt selbst über Geld und Arbeit.

Alle Antworten von Maik

Quellen

  1. ch.ch: Steuererklärung , abgerufen am 25.10.2026
  2. Kanton Basel-Stadt: Unterstützungsangebote für die Steuererklärung 2025 (Medienmitteilung 2026) , abgerufen am 25.10.2026
  3. Kanton Basel-Landschaft, Steuerverwaltung: Fristerstreckung , abgerufen am 25.10.2026
  4. Kanton Schwyz: Frist Steuererklärung (RRB Nr. 723/2023) , abgerufen am 25.10.2026
  5. Kanton Thurgau, Steuerpraxis StP 155 Nr. 2: Fristerstreckung zur Einreichung der Steuererklärung , abgerufen am 25.10.2026
  6. Kanton Zürich, Steuerbuch ZStB Nr. 132.3 , abgerufen am 25.10.2026
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