Darf man sonntags Rasen mähen?
faqten-Kompakt
Nein, in Wohngebieten ist das Rasenmähen an Sonn- und Feiertagen ganztägig verboten. Auch an Werktagen gilt eine Ruhezeit von 20 bis 7 Uhr. Ein Verstoß gegen die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung kostet bis zu 50.000 € Bußgeld.
Quelle: Gesetze im Internet: 32. BImSchV § 7 Betrieb in Wohngebieten und weitere unten
Gesetzliche Ruhezeiten für Rasenmäher
Wir erklären dir, wann du deinen Rasen mähen darfst und welche Strafen bei Verstößen drohen. Wer am Wochenende den Garten pflegt, muss strenge gesetzliche Vorgaben einhalten. Die 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung, kurz 32. BImSchV) regelt den Betrieb von Gartengeräten in Wohngebieten. Nach Paragraf 7 dieser Verordnung ist der Einsatz von motorbetriebenen Rasenmähern an Sonn- und Feiertagen ganztägig verboten.
Auch an Werktagen, zu denen der Samstag zählt, gelten feste Ruhezeiten. Du darfst den Rasenmäher zwischen 20 Uhr abends und 7 Uhr morgens nicht einschalten. Diese Regelung schützt die Anwohner vor Lärmbelästigung und sichert die Erholungsphasen in reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten sowie in Kur- und Klinikgebieten.
Zusätzliche Regeln der Gemeinden
Neben der bundesweiten Verordnung erlassen viele Städte und Gemeinden eigene Lärmschutzregeln. Oft schreiben Kommunen eine Mittagsruhe vor, die meist von 13 bis 15 Uhr dauert. In dieser Zeit müssen laute Gartengeräte ebenfalls ausgeschaltet bleiben. Die örtliche Gemeinde- oder Stadtverwaltung legt diese Ausnahmen und Zusatzregeln fest. Wenn du unsicher bist, welche Zeiten an deinem Wohnort gelten, frage beim zuständigen Ordnungsamt nach.
Sonderfall Handrasenmäher und Mähroboter
Das Verbot der 32. BImSchV bezieht sich auf motorbetriebene Geräte. Ein rein handbetriebener Spindelmäher ohne Motor erzeugt kaum Lärm und fällt nicht unter diese Verordnung. Du darfst ihn sonntags nutzen, solange du die allgemeine Sonn- und Feiertagsruhe nicht störst.
Mähroboter besitzen einen Motor und gelten rechtlich als Rasenmäher. Auch wenn sie leise arbeiten, greift für sie das gleiche Betriebsverbot an Sonn- und Feiertagen sowie während der Nachtruhe.
Besonders laute Gartengeräte
Für einige Gartengeräte gelten noch strengere Regeln als für den normalen Rasenmäher. Freischneider, Grastrimmer, Laubbläser und Laubsammler erzeugen besonders viel Lärm. In Wohngebieten dürfen diese Geräte an Werktagen zusätzlich in der Zeit von 7 bis 9 Uhr, von 13 bis 15 Uhr und von 17 bis 20 Uhr nicht laufen. Eine Ausnahme besteht nur, wenn die Geräte das europäische Umweltzeichen tragen. Dann gelten für sie die gleichen Zeiten wie für normale Rasenmäher. Die zuständige Behörde kontrolliert die Einhaltung dieser Zeiten streng.
Bußgelder bei Verstößen
Wer die gesetzlichen Ruhezeiten missachtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (Paragraf 62 BImSchG) sieht für solche Verstöße empfindliche Strafen vor. Das Ordnungsamt kann ein Bußgeld von bis zu 50.000 € verhängen. In der Praxis fallen die Strafen für private Gartenbesitzer beim ersten Verstoß geringer aus. Bei wiederholter Lärmbelästigung steigen die Beträge jedoch schnell an. Bei einem anhaltenden Nachbarschaftsstreit über Lärmbelästigung hilft eine rechtliche Fachperson weiter.
Häufige Fragen dazu
Darf ich samstags Rasen mähen?
Ja, der Samstag gilt im Gesetz als normaler Werktag. Du darfst deinen Rasenmäher in Wohngebieten zwischen 7 und 20 Uhr nutzen. Einige Gemeinden legen jedoch eine zusätzliche Mittagsruhe fest.
Gibt es Ausnahmen für leise Mähroboter?
Nein, das sonntägliche Verbot gilt für alle motorbetriebenen Rasenmäher, unabhängig von ihrer Lautstärke. Auch Mähroboter dürfen an Sonn- und Feiertagen nicht fahren. Einzig rein handbetriebene Spindelmäher ohne Motor fallen nicht unter diese Verordnung.
Wer ist für Ausnahmen oder Beschwerden zuständig?
Die örtliche Gemeinde- oder Stadtverwaltung regelt Ausnahmen und nimmt Beschwerden bei Lärmbelästigung entgegen. Das Ordnungsamt kann bei Verstößen Bußgelder verhängen.
Quellen
- Gesetze im Internet: 32. BImSchV § 7 Betrieb in Wohngebieten , abgerufen am 30.10.2026
- Gesetze im Internet: BImSchG § 62 Ordnungswidrigkeiten , abgerufen am 30.10.2026
Diese Antwort teilen

faqten ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. So antworten wir