Darf man am Sonntag staubsaugen?
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Ja, in der eigenen Wohnung darfst du sonntags staubsaugen, nur nicht in der Nachtruhe, die etwa in Brandenburg von 22 bis 6 Uhr gilt. Kein Bundesgesetz verbietet das, die Lärmschutzverordnung gilt nur für Geräte im Freien. Du musst aber Rücksicht nehmen: Feiertagsgesetze der Länder verbieten öffentlich bemerkbare Arbeiten, die die Sonntagsruhe stören, und die Hausordnung kann Ruhezeiten festlegen.
Quelle: 32. BImSchV § 7: Betrieb in Wohngebieten und weitere unten
Gibt es ein Gesetz gegen Staubsaugen am Sonntag?
Nein. Ein Bundesgesetz, das Staubsaugen am Sonntag verbietet, gibt es nicht. Die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) regelt in § 7 Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen, aber nur für bestimmte Geräte im Freien, etwa Rasenmäher oder Laubbläser. Ein Staubsauger in der Wohnung fällt nicht darunter.
Was regeln die Länder?
Die Sonn- und Feiertagsruhe ist Ländersache. Die Feiertagsgesetze schützen den Sonntag vor allem vor lauten Arbeiten, die nach außen dringen. Ein Beispiel ist Artikel 2 des bayerischen Feiertagsgesetzes: An Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten verboten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen.
Normales Staubsaugen in der eigenen Wohnung gilt in der Regel nicht als öffentlich bemerkbare Arbeit im Sinne dieser Gesetze. Anders kann es aussehen, wenn du mit einem lauten Gerät im Treppenhaus, auf dem Balkon oder im Hof arbeitest.
Was gilt nachts?
Für die Nacht gelten strengere Regeln der Länder. In Brandenburg verbietet § 10 des Landesimmissionsschutzgesetzes von 22 bis 6 Uhr Betätigungen, die die Nachtruhe stören können. Andere Länder und viele Gemeinden haben ähnliche Regeln, teils mit abweichenden Zeiten. Staubsaugen um Mitternacht ist deshalb an keinem Wochentag eine gute Idee.
Was kann die Hausordnung festlegen?
In Mietshäusern regeln Mietvertrag und Hausordnung oft feste Ruhezeiten, zum Beispiel eine Mittagsruhe und Ruhe an Sonn- und Feiertagen. Solche Regeln binden dich als Mieterin oder Mieter, wenn sie Teil des Vertrags sind. Ob eine Regel zu streng ist, hängt vom Einzelfall ab.
Wie vermeidest du Ärger mit den Nachbarn?
Ein paar Punkte helfen im Alltag:
- Sauge sonntags lieber am späten Vormittag oder Nachmittag als früh morgens.
- Halte die Dauer kurz, etwa für einen schnellen Durchgang statt Großputz.
- Ein leiseres Gerät oder ein Akkusauger mit geringer Leistung stört weniger.
- Sprich bei Konflikten zuerst mit den Nachbarn, bevor Hausverwaltung oder Ordnungsamt eingeschaltet werden.
Kommt es trotzdem zum Streit, beraten Mietervereine und Fachanwälte für Mietrecht.
Häufige Fragen dazu
Kann die Hausordnung Staubsaugen am Sonntag verbieten?
Hausordnung und Mietvertrag können Ruhezeiten festlegen, etwa für Sonn- und Feiertage. Ob eine Regel wirksam ist, hängt vom Einzelfall ab. Bei Streit hilft ein Mieterverein.
Darf ich sonntags Laubsauger oder Nass-Trockensauger draußen nutzen?
Im Freien gilt in Wohngebieten die 32. BImSchV. Laubbläser und Laubsammler dürfen dort an Sonn- und Feiertagen gar nicht laufen.
Darf ich sonntags Wäsche waschen?
Für Waschmaschine und Geschirrspüler gilt dasselbe wie fürs Staubsaugen: Kein Bundesgesetz verbietet sie. Entscheidend sind Rücksicht, Hausordnung und die Nachtruhe nach Landesrecht.
Wie lange darf ich abends staubsaugen?
Viele Länder schützen die Nachtruhe. In Brandenburg etwa sind von 22 bis 6 Uhr Betätigungen verboten, die die Nachtruhe stören können. Abends vor 22 Uhr bist du also auf der sicheren Seite, soweit die Hausordnung nichts anderes regelt.
Quellen
- 32. BImSchV § 7: Betrieb in Wohngebieten , abgerufen am 25.10.2026
- Bayern: Feiertagsgesetz Art. 2 Schutz der Sonn- und Feiertage , abgerufen am 25.10.2026
- Brandenburg: Landesimmissionsschutzgesetz § 10 Nachtruhe , abgerufen am 25.10.2026
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