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Wie viele Punkte darf man in Flensburg haben?

faqten-Kompakt

Quelle geprüft · Stand 25.10.2026

Bei 8 Punkten in Flensburg ist der Führerschein weg. Mit 4 oder 5 Punkten bekommst du eine schriftliche Ermahnung, mit 6 oder 7 Punkten eine Verwarnung. Bis 3 Punkte bist du nur vorgemerkt. So regelt es § 4 Straßenverkehrsgesetz.

Entzug der Fahrerlaubnisab 8 Punkten
Verwarnung6 bis 7 Punkte
Ermahnung4 bis 5 Punkte
Punktabzug per Seminar1 Punkt (bei 1 bis 5)

Quelle: Straßenverkehrsgesetz § 4: Fahreignungs-Bewertungssystem und weitere unten

Antwort für Deutschland

Was passiert bei welchem Punktestand?

Das Fahreignungs-Bewertungssystem in § 4 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) hat vier Stufen. Die Fahrerlaubnisbehörde muss bei jeder Stufe handeln:

Punktestand Folge
1 bis 3 Punkte Vormerkung, keine Maßnahme
4 bis 5 Punkte schriftliche Ermahnung mit Hinweis auf das Fahreignungsseminar
6 bis 7 Punkte schriftliche Verwarnung, Hinweis auf den drohenden Entzug
8 Punkte oder mehr du giltst als ungeeignet, die Fahrerlaubnis wird entzogen

Die Behörde darf eine Stufe nicht überspringen. Hast du noch keine Ermahnung bekommen und erreichst direkt 6 Punkte, wird erst ermahnt. Dein Punktestand sinkt dann mit dem Tag der Ermahnung auf 5 Punkte. Entsprechend sinkt er bei einer nachgeholten Verwarnung auf 7 Punkte.

Wie viele Punkte gibt es für einen Verstoß?

Das StVG kennt drei Bewertungen:

  • 1 Punkt: verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten.
  • 2 Punkte: besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten und Straftaten mit Verkehrsbezug ohne Entzug der Fahrerlaubnis.
  • 3 Punkte: Straftaten, bei denen das Gericht die Fahrerlaubnis entzieht oder eine Sperre anordnet.

Welcher Verstoß wie viele Punkte bringt, legt eine Rechtsverordnung zum StVG fest. Punkte entstehen mit der Tat, zählen aber erst, wenn die Entscheidung rechtskräftig ist. Bei mehreren Verstößen in Tateinheit zählt nur der mit der höchsten Punktzahl.

Wann verfallen Punkte?

Die Tilgungsfristen stehen in § 29 StVG:

Eintragung Tilgungsfrist
Ordnungswidrigkeit mit 1 Punkt 2 Jahre und 6 Monate
Ordnungswidrigkeit mit 2 Punkten, Straftat ohne Entzug 5 Jahre
Straftat mit Entzug der Fahrerlaubnis oder Sperre 10 Jahre

Wie kannst du einen Punkt abbauen?

Bei einem Stand von 1 bis 5 Punkten kannst du freiwillig ein Fahreignungsseminar besuchen. Legst du die Teilnahmebescheinigung innerhalb von zwei Wochen nach Seminarende der Fahrerlaubnisbehörde vor, wird ein Punkt abgezogen. Das geht nur einmal innerhalb von fünf Jahren. Ab 6 Punkten gibt es keinen Abzug mehr.

Was gilt nach einem Entzug?

Wird dir eine neue Fahrerlaubnis erteilt, werden die alten Punkte gelöscht. Für die Neuerteilung kann die Behörde allerdings Gutachten verlangen. Bei einem hohen Punktestand lohnt sich frühzeitig eine Beratung, etwa bei einer Fachanwältin für Verkehrsrecht.

Häufige Fragen dazu

Wie lange bleiben Punkte in Flensburg?

Ein Punkt für eine Ordnungswidrigkeit wird nach zwei Jahren und sechs Monaten getilgt. Zwei Punkte und Straftaten ohne Entzug nach fünf Jahren, Straftaten mit Entzug der Fahrerlaubnis nach zehn Jahren (§ 29 StVG).

Kann ich Punkte abbauen?

Ja, einmal in fünf Jahren. Besuchst du freiwillig ein Fahreignungsseminar bei einem Stand von 1 bis 5 Punkten, wird dir ein Punkt abgezogen. Die Teilnahmebescheinigung musst du innerhalb von zwei Wochen bei der Behörde vorlegen.

Wofür gibt es wie viele Punkte?

Verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten bringen einen Punkt, besonders schwere Ordnungswidrigkeiten und Straftaten zwei Punkte. Straftaten, bei denen die Fahrerlaubnis entzogen wird, bringen drei Punkte.

Bekomme ich mit 6 Punkten noch einen Punktabzug?

Nein. Der Punktabzug durch ein Fahreignungsseminar gilt nur bei 1 bis 5 Punkten. Bei 6 oder 7 Punkten kannst du das Seminar freiwillig besuchen, Punkte werden aber nicht abgezogen.

Ariane Nagel Ressort Mobilität, Reisen & Post

Ariane ist seit rund 20 Jahren Zugbegleiterin in der Schweiz. Sie interessiert sich für Neues und schreibt gern. Bei faqten beantwortet sie Fragen zu Bahn, Reisen und Post, dazu Alltags- und Verbraucherfragen aus der Schweiz und Österreich.

Alle Antworten von Ariane

Quellen

  1. Straßenverkehrsgesetz § 4: Fahreignungs-Bewertungssystem , abgerufen am 25.10.2026
  2. Straßenverkehrsgesetz § 29: Tilgung der Eintragungen , abgerufen am 25.10.2026
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