Muss man in Österreich am 24. Dezember arbeiten?
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Ja, grundsätzlich schon. Der 24. Dezember ist in Österreich kein gesetzlicher Feiertag, sondern ein normaler Werktag. Frei oder früher Schluss hast du nur, wenn dein Kollektivvertrag, deine Betriebsvereinbarung oder dein Dienstvertrag das vorsieht, oder wenn du Urlaub nimmst. Im Handel endet die Normalarbeitszeit am Heiligen Abend um 13 Uhr.
Quelle: Arbeitsruhegesetz, § 7 Feiertagsruhe (RIS) und weitere unten
Warum ist der Heilige Abend ein Arbeitstag?
Welche Tage in Österreich arbeitsfrei sind, legt § 7 Abs. 2 Arbeitsruhegesetz abschließend fest. Im Dezember sind das der 8. Dezember (Mariä Empfängnis), der 25. Dezember (Weihnachten) und der 26. Dezember (Stephanstag). Der 24. Dezember steht nicht auf der Liste. Die Arbeiterkammer formuliert es klar: Der 24. und der 31. Dezember sind normale Werktage.
Arbeiten musst du am Heiligen Abend also, wenn er laut Dienstplan oder Arbeitszeitvereinbarung ein Arbeitstag für dich ist. 2026 fällt der 24. Dezember auf einen Donnerstag.
Wo regelt der Kollektivvertrag einen früheren Schluss?
Viele Kollektivverträge legen für den 24. und 31. Dezember einen früheren Dienstschluss oder einen freien Tag fest. Das Entgelt muss trotzdem voll bezahlt werden. Einige Beispiele, die die Arbeiterkammer nennt:
| Branche | 24. Dezember | 31. Dezember |
|---|---|---|
| Handelsangestellte | Normalarbeitszeit endet um 13 Uhr | endet um 17 Uhr |
| Friseure | Arbeitszeit endet um 12 Uhr | endet um 17 Uhr |
| Zahnarztangestellte | dienstfrei | dienstfrei |
Welche Regel für dich gilt, steht in deinem Kollektivvertrag. Den Namen findest du meist im Dienstzettel oder auf dem Lohnzettel. Auskunft geben auch die Arbeiterkammer und deine Fachgewerkschaft.
Was gilt im Handel?
Geschäfte dürfen am 24. Dezember laut § 6 Öffnungszeitengesetz von 6 bis 14 Uhr offen halten. Für Handelsangestellte endet die Normalarbeitszeit laut Arbeiterkammer Vorarlberg aber um 13 Uhr. Arbeitest du länger, sind das Überstunden und als solche abzugelten. Ausgenommen sind der Verkauf von Christbäumen, Süßwaren und Naturblumen, die länger verkauft werden dürfen. Ausgefallene Stunden, die du sonst an dem Tag gearbeitet hättest, müssen trotzdem bezahlt werden.
Wie bekommst du den 24. Dezember frei?
Gibt dir dein Kollektivvertrag den Tag nicht frei, bleiben zwei Wege:
- Urlaub vereinbaren: Den Zeitpunkt des Urlaubs legst du mit deinem Arbeitgeber gemeinsam fest (§ 4 Urlaubsgesetz). Einseitig nehmen darfst du ihn nicht.
- Persönlicher Feiertag: Einmal pro Urlaubsjahr darfst du einen Urlaubstag selbst bestimmen. Die Meldung muss spätestens drei Monate vorher schriftlich erfolgen (§ 7a Arbeitsruhegesetz). Bittet dich der Arbeitgeber, trotzdem zu arbeiten, und du stimmst zu, bekommst du für den Tag das doppelte Entgelt und behältst den Urlaubstag.
Bei einem Streit über Dienstplan oder Entgelt hilft dir die Arbeiterkammer in deinem Bundesland weiter.
Häufige Fragen dazu
Bekomme ich am 24. Dezember einen Zuschlag?
Einen gesetzlichen Feiertagszuschlag gibt es nicht, weil der Tag kein Feiertag ist. Arbeitest du im Handel nach 13 Uhr, sind das laut Arbeiterkammer Überstunden. Andere Zuschläge können sich aus deinem Kollektivvertrag ergeben.
Kann ich mir den 24. Dezember als persönlichen Feiertag nehmen?
Ja. Nach § 7a Arbeitsruhegesetz kannst du einmal pro Urlaubsjahr einen Urlaubstag einseitig festlegen. Du musst ihn spätestens drei Monate vorher schriftlich bekannt geben, für den 24. Dezember also bis 24. September.
Bekomme ich Lohn, wenn der Betrieb am 24. Dezember zusperrt?
Legt der Kollektivvertrag einen früheren Dienstschluss oder einen freien Tag fest, muss der Arbeitgeber das Entgelt laut Arbeiterkammer zur Gänze zahlen.
Ist Silvester in Österreich ein Feiertag?
Nein. Auch der 31. Dezember ist ein Werktag. Viele Kollektivverträge setzen aber einen früheren Dienstschluss fest, bei Friseuren und im Handel zum Beispiel um 17 Uhr.
Quellen
- Arbeitsruhegesetz, § 7 Feiertagsruhe (RIS) , abgerufen am 25.10.2026
- Arbeiterkammer: Feiertagsruhe , abgerufen am 25.10.2026
- AK Vorarlberg: Handel, Arbeiten in der Weihnachtszeit , abgerufen am 25.10.2026
- Arbeitsruhegesetz, § 7a Persönlicher Feiertag (RIS) , abgerufen am 25.10.2026
- Urlaubsgesetz, § 4 Verbrauch des Urlaubes (RIS) , abgerufen am 25.10.2026
- Öffnungszeitengesetz 2003, § 6 Sonderregelung für den 24. und 31. Dezember (RIS) , abgerufen am 25.10.2026
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