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Arbeit Gilt für: ganz Österreich

Wann kommt das Weihnachtsgeld in Österreich?

faqten-Kompakt

Quelle geprüft · Stand 25.10.2026

Das Weihnachtsgeld ist in Österreich nicht gesetzlich geregelt, Termin und Höhe stehen im Kollektivvertrag. Handelsangestellte bekommen es spätestens am 1. Dezember, in der Metallindustrie kommt es mit dem Novemberlohn, Bau-Angestellte erhalten es zwischen 1. und 15. Dezember. Versteuert wird es meist mit 6 Prozent (§ 67 EStG).

Handel (Angestellte)spätestens 1. Dezember
Metallindustrie (Arbeiter)mit Novemberlohn
Steuer nach Freibetragmeist 6 %
Pension: 13. Bezugam 30.10.2026

Quelle: ÖGB, kollektivvertrag.at: Urlaubs- und Weihnachtsgeld und weitere unten

Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld?

Nein. Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind gesetzlich nicht vorgesehen. Geregelt sind sie in den Kollektivverträgen, die Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände abschließen. Darin heißt das Weihnachtsgeld oft Weihnachtsremuneration oder 13. Monatsgehalt und beträgt meist rund ein Monatsgehalt.

Wann zahlen die großen Kollektivverträge?

Der Termin steht in deinem Kollektivvertrag. Drei Beispiele aus der Datenbank kollektivvertrag.at (abgerufen am 25. Oktober 2026):

Kollektivvertrag Auszahlung Höhe
Handelsangestellte spätestens am 1. Dezember 100 % des Novembergehalts bzw. des Lehrlingseinkommens
Eisen- und Metallindustrie (Arbeiter) mit dem Monatslohn für November; ist dessen Fälligkeit verschoben, spätestens am Ende der Arbeitswoche mit dem 1. Dezember ein Monatsverdienst
Baugewerbe und Bauindustrie (Angestellte) zwischen 1. und 15. Dezember Novembergehalt

Fängst du während des Jahres an oder hörst du auf, steht dir in allen drei Verträgen ein anteiliger Betrag zu. Im Handel sind Arbeitnehmerinnen mit Provision von der Regel ausgenommen, für sie gelten eigene Bestimmungen. Kündigst du nach Erhalt des Weihnachtsgelds noch vor Jahresende, kann der Kollektivvertrag eine Rückzahlung des zu viel gezahlten Teils vorsehen, so etwa in der Metallindustrie.

Wie wird das Weihnachtsgeld besteuert?

Das Weihnachtsgeld ist ein sonstiger Bezug nach § 67 EStG und wird getrennt vom laufenden Lohn besteuert. Vorher werden die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Für alle sonstigen Bezüge eines Jahres zusammen gelten diese festen Sätze:

Teil der Sonderzahlungen im Jahr Lohnsteuer
die ersten 620 € 0 %
die nächsten 24.380 € 6 %
die nächsten 25.000 € 27 %
die nächsten 33.333 € 35,75 %

Die festen Sätze gelten nur innerhalb des Jahressechstels, also bis zu einem Sechstel deiner laufenden Jahresbezüge. Liegt das Jahressechstel bei höchstens 2.615 Euro (2026), entfällt die Steuer auf die Sonderzahlungen. Für 2027 ist diese Freigrenze bereits mit 2.675 Euro festgelegt. Weil der Freibetrag von 620 Euro meist schon beim Urlaubsgeld verbraucht ist, zahlst du auf das Weihnachtsgeld in der Regel 6 Prozent.

Was gilt für Pensionistinnen und Pensionisten?

Zur Pension für Oktober gibt es eine Sonderzahlung in Höhe dieser Pension (§ 105 ASVG). Weil der 1. November 2026 ein Sonntag und Feiertag ist, kommen Oktoberpension und Sonderzahlung schon am Freitag, 30. Oktober 2026.

Fehlt dein Weihnachtsgeld oder ist es zu niedrig, frag zuerst beim Betriebsrat nach. Die Arbeiterkammer oder, wenn du Mitglied bist, deine Gewerkschaft prüft deinen Anspruch. Achte dabei auf die Verfallsfristen in deinem Kollektivvertrag.

Häufige Fragen dazu

Habe ich ohne Kollektivvertrag Anspruch auf Weihnachtsgeld?

Ein Gesetz sieht Sonderzahlungen nicht vor. Ohne Kollektivvertrag bekommst du Weihnachtsgeld nur, wenn es in deinem Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung steht.

Bekomme ich Weihnachtsgeld, wenn ich erst im Herbst angefangen habe?

In den großen Kollektivverträgen ja, anteilig für die Zeit im Betrieb. Die Metallindustrie rechnet zum Beispiel mit 1/52 je Woche.

Wie viel Steuer zahle ich auf das Weihnachtsgeld?

Für Urlaubs- und Weihnachtsgeld zusammen sind die ersten 620 Euro im Jahr steuerfrei, danach fallen bis 25.000 Euro 6 Prozent an. Liegt dein Jahressechstel 2026 bei höchstens 2.615 Euro, bleibt der Betrag steuerfrei.

Bekommen Pensionisten Weihnachtsgeld?

Pensionistinnen und Pensionisten erhalten eine Sonderzahlung zur Oktoberpension (§ 105 ASVG). 2026 ist sie gemeinsam mit der Oktoberpension am 30. Oktober auf dem Konto.

Maik Möhring Ressort Geld & Arbeit

Maik Möhring ist Gründer von Maik Möhring Media in Ermatingen (Thurgau) und betreibt Wissens- und Ratgeberportale für Deutschland, Österreich und die Schweiz. Bei faqten ist er Herausgeber: Er prüft jede Antwort vor der Veröffentlichung und schreibt selbst über Geld und Arbeit.

Alle Antworten von Maik

Quellen

  1. ÖGB, kollektivvertrag.at: Urlaubs- und Weihnachtsgeld , abgerufen am 25.10.2026
  2. kollektivvertrag.at: Kollektivvertrag Handelsangestellte, Gehälter, Weihnachts- und Urlaubsgeld , abgerufen am 25.10.2026
  3. kollektivvertrag.at: Kollektivvertrag Eisen- und Metallerzeugende und -verarbeitende Industrie, Sonderzahlungen , abgerufen am 25.10.2026
  4. kollektivvertrag.at: Kollektivvertrag Baugewerbe und Bauindustrie Angestellte, Gehälter und Sonderzahlungen 2026 , abgerufen am 25.10.2026
  5. Einkommensteuergesetz 1988, § 67 Sonstige Bezüge (RIS) , abgerufen am 25.10.2026
  6. ASVG, § 105 Pensionssonderzahlungen (RIS) , abgerufen am 25.10.2026

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faqten-Kompakt – Handel (Angestellte): spätestens 1. Dezember (Stand 25.10.2026)
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