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Geld & Löhne Gilt für: ganze Schweiz

Wie hoch ist die AHV-Rente?

faqten-Kompakt

Quelle geprüft · Stand 25.10.2026

Die volle AHV-Altersrente beträgt 2026 mindestens 1'260 und höchstens 2'520 Franken im Monat. Ab 1. Januar 2027 steigt sie auf 1'280 bis 2'560 Franken. Ehepaare erhalten zusammen höchstens 3'780 Franken. Im Dezember 2026 kommt erstmals die 13. AHV-Rente dazu.

Maximalrente 2026CHF 2'520/Monat
Minimalrente 2026CHF 1'260/Monat
Ab 1.1.2027CHF 1'280 bis 2'560/Monat
Ehepaare max. 2026CHF 3'780/Monat

Quelle: BSV: Leistungen der AHV und weitere unten

Antwort für die Schweiz

Wie viel AHV-Rente erhältst du 2026?

Mit voller Beitragsdauer erhältst du 2026 eine AHV-Altersrente zwischen 1’260 und 2’520 Franken im Monat. Wo du in dieser Spanne liegst, hängt von deinem massgebenden durchschnittlichen Jahreseinkommen ab. Die Beträge gelten seit 1. Januar 2025 und bleiben 2026 gleich.

Die Beträge nach Skala 44 im Vergleich:

Vollrente pro Monat 2025 und 2026 ab 1. Januar 2027
Minimalrente CHF 1’260 CHF 1’280
Maximalrente CHF 2’520 CHF 2’560
Einkommen für die Minimalrente bis CHF 15’120 bis CHF 15’360
Einkommen für die Maximalrente ab CHF 90’720 ab CHF 92’160

Ein Beispiel aus der Skala 2025: Bei einem massgebenden Einkommen bis 60’480 Franken beträgt die Vollrente 2’117 Franken im Monat.

Wie stark steigt die Rente 2027?

Der Bundesrat hat am 2. Oktober 2026 beschlossen, die AHV- und IV-Renten per 1. Januar 2027 um rund 1,59 Prozent zu erhöhen. Grundlage ist der Mischindex aus Lohn- und Preisentwicklung. Die Minimalrente steigt auf 1’280, die Maximalrente auf 2’560 Franken. Die letzte Anpassung gab es 2025.

Was bekommen Ehepaare?

Eine Ehepaarrente gibt es nicht mehr. Jeder Ehepartner erhält eine eigene Rente. Zusammen sind beide Renten auf 150 Prozent der Maximalrente begrenzt, 2026 also auf 3’780 Franken im Monat.

Was ist die 13. AHV-Rente?

Ab Dezember 2026 zahlt die AHV einmal im Jahr eine zusätzliche Rente aus. Der Betrag entspricht einem Zwölftel der im Kalenderjahr ausbezahlten Altersrenten. Mit der Maximalrente von 2’520 Franken sind das 2’520 Franken zusätzlich. Wer nicht das ganze Jahr eine Altersrente bezog, erhält einen anteiligen Betrag. Witwen-, Waisen- und IV-Renten erhalten keine 13. Rente.

Warum ist deine Rente tiefer als das Maximum?

Die häufigsten Gründe sind ein tieferes Durchschnittseinkommen und fehlende Beitragsjahre. Für eine Vollrente brauchst du lückenlose Beiträge vom 1. Januar nach dem 20. Geburtstag bis zum Referenzalter. Jedes fehlende Jahr kostet rund 2,3 Prozent. Beziehst du die Rente vorzeitig, wird sie zusätzlich um 6,8 Prozent pro Jahr gekürzt.

Eine persönliche Schätzung erhältst du über die Online-Rentenschätzung der AHV oder bei deiner Ausgleichskasse. Reicht die Rente nicht für den Lebensbedarf, können Ergänzungsleistungen helfen. Für die Planung mit Pensionskasse und Säule 3a lohnt sich eine Beratung.

Häufige Fragen dazu

Wann wird die 13. AHV-Rente ausbezahlt?

Erstmals im Dezember 2026, danach jedes Jahr im Dezember zusammen mit der Dezember-Rente. Ein Antrag ist nicht nötig.

Wie viel Einkommen braucht man für die Maximalrente?

Ein massgebendes durchschnittliches Jahreseinkommen von mindestens 90'720 Franken (Skala 2025) und keine Beitragslücken. Ab 2027 liegt die Grenze bei 92'160 Franken.

Bekomme ich weniger Rente bei Beitragslücken?

Ja. Pro fehlendes Beitragsjahr sinkt die Rente um rund 2,3 Prozent. Dann erhältst du eine Teilrente statt einer Vollrente.

Wie viel weniger Rente gibt es bei einem Vorbezug?

Die Rente wird lebenslang um 6,8 Prozent pro Vorbezugsjahr gekürzt, bei zwei Jahren um 13,6 Prozent. Für Frauen der Übergangsgeneration gelten tiefere Kürzungssätze.

Maik Möhring Ressort Geld & Arbeit

Maik Möhring ist Gründer von Maik Möhring Media in Ermatingen (Thurgau) und betreibt Wissens- und Ratgeberportale für Deutschland, Österreich und die Schweiz. Bei faqten ist er Herausgeber: Er prüft jede Antwort vor der Veröffentlichung und schreibt selbst über Geld und Arbeit.

Alle Antworten von Maik

Quellen

  1. BSV: Leistungen der AHV , abgerufen am 25.10.2026
  2. Bundesrat: Medienmitteilung vom 2. Oktober 2026, AHV/IV-Renten ab 1. Januar 2027 , abgerufen am 25.10.2026
  3. Informationsstelle AHV/IV: Monatliche Vollrenten, Skala 44, gültig ab 1.1.2025 , abgerufen am 25.10.2026
  4. Informationsstelle AHV/IV: Monatliche Vollrenten, Skala 44, gültig ab 1.1.2027 , abgerufen am 25.10.2026
  5. Informationsstelle AHV/IV: 13. AHV-Rente , abgerufen am 25.10.2026
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