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Geld & Löhne Gilt für: ganze Schweiz

Ab wann ist man BVG-pflichtig?

faqten-Kompakt

Quelle geprüft · Stand 25.10.2026

BVG-pflichtig bist du als Angestellter ab einem Jahreslohn von 22'680 Franken bei einem Arbeitgeber, ab 2027 ab 23'040 Franken. Ab dem 1. Januar nach dem 17. Geburtstag bist du gegen Tod und Invalidität versichert, ab dem 1. Januar nach dem 24. Geburtstag sparst du zusätzlich fürs Alter.

Eintrittsschwelle 2026CHF 22'680/Jahr
Eintrittsschwelle ab 2027CHF 23'040/Jahr
Risikoversicherung ab1. Januar nach 17. Geburtstag
Alterssparen ab1. Januar nach 24. Geburtstag

Quelle: BSV: Altersvorsorge in der beruflichen Vorsorge und weitere unten

Antwort für die Schweiz

Ab welchem Lohn musst du in die Pensionskasse?

Die Pensionskassenpflicht beginnt, wenn du bei einem Arbeitgeber mehr als 22’680 Franken im Jahr verdienst. Das sind 1’890 Franken im Monat. Diese Eintrittsschwelle entspricht drei Vierteln der maximalen AHV-Altersrente von 30’240 Franken pro Jahr. Ausserdem musst du bereits in der AHV versichert sein.

Der Bundesrat passt die Grenzbeträge an die AHV an. Am 2. Oktober 2026 hat er die Werte für 2027 festgelegt:

Grenzbetrag 2025 und 2026 ab 1. Januar 2027
Eintrittsschwelle CHF 22’680 CHF 23’040
Koordinationsabzug CHF 26’460 CHF 26’880

Der Koordinationsabzug wird vom Jahreslohn abgezogen. Der Rest ist der versicherte Lohn, auf den die Beiträge berechnet werden.

Ab welchem Alter gilt das BVG-Obligatorium?

Das Obligatorium beginnt in zwei Stufen. Ab dem 1. Januar nach dem 17. Geburtstag deckt die Pensionskasse die Risiken Tod und Invalidität ab. Ab dem 1. Januar nach dem 24. Geburtstag kommen Altersgutschriften dazu, dann sparst du für deine Rente. Der Sparprozess endet mit dem Referenzalter 65.

Wer ist nicht BVG-pflichtig?

Das Merkblatt der AHV/IV-Informationsstelle nennt mehrere Gruppen, die nicht obligatorisch versichert sind:

  • Angestellte mit einem Lohn bis zur Eintrittsschwelle bei einem Arbeitgeber.
  • Selbstständigerwerbende, für die eine freiwillige Versicherung möglich ist.
  • Angestellte mit einem befristeten Vertrag von höchstens drei Monaten.
  • Personen mit einem Nebenjob, die im Hauptberuf bereits obligatorisch versichert oder selbstständig sind.
  • Personen mit einem IV-Grad von mindestens 70 Prozent.
  • Angestellte, die das Referenzalter erreicht haben.

Wer zahlt die Beiträge?

Du und dein Arbeitgeber teilt euch die Beiträge. Der Arbeitgeber muss mindestens so viel zahlen wie alle Arbeitnehmenden zusammen. Die genauen Sätze stehen im Reglement deiner Pensionskasse und steigen meist mit dem Alter. Das Altersguthaben verzinst sich mindestens zum BVG-Mindestzins von 1,25 Prozent.

Was tun bei mehreren Jobs?

Arbeitest du bei mehreren Arbeitgebern und liegt nur die Summe der Löhne über 22’680 Franken, bist du nicht automatisch versichert. Du kannst dich freiwillig versichern. Ob sich das lohnt, klärt am besten eine Fachperson für Vorsorge mit dir.

Häufige Fragen dazu

Wie viel muss man im Monat verdienen für die Pensionskasse?

Mehr als 1'890 Franken im Monat bei einem Arbeitgeber, das entspricht 22'680 Franken im Jahr (Stand 2026). Ab 2027 liegt die Schwelle bei 23'040 Franken im Jahr.

Sind Selbstständige BVG-pflichtig?

Nein. Selbstständigerwerbende sind nicht obligatorisch versichert. Eine freiwillige Versicherung bei einer Vorsorgeeinrichtung ist möglich.

Was gilt bei mehreren Teilzeitjobs?

Überschreitet erst die Summe deiner Löhne die Eintrittsschwelle, bist du nicht obligatorisch versichert. Du kannst dich dann freiwillig versichern lassen, sofern du nicht schon obligatorisch versichert bist.

Gilt die BVG-Pflicht bei befristeten Stellen?

Bei einem befristeten Arbeitsvertrag von höchstens drei Monaten besteht keine Pflicht. Dauert die Stelle länger, gilt das Obligatorium.

Maik Möhring Ressort Geld & Arbeit

Maik Möhring ist Gründer von Maik Möhring Media in Ermatingen (Thurgau) und betreibt Wissens- und Ratgeberportale für Deutschland, Österreich und die Schweiz. Bei faqten ist er Herausgeber: Er prüft jede Antwort vor der Veröffentlichung und schreibt selbst über Geld und Arbeit.

Alle Antworten von Maik

Quellen

  1. BSV: Altersvorsorge in der beruflichen Vorsorge , abgerufen am 25.10.2026
  2. Informationsstelle AHV/IV: Merkblatt 6.06 Anschlusspflicht an eine Vorsorgeeinrichtung gemäss BVG , abgerufen am 25.10.2026
  3. Bundesrat: Medienmitteilung vom 2. Oktober 2026 zu den Grenzbeträgen 2027 , abgerufen am 25.10.2026
  4. KMU-Portal des Bundes: 2. Säule (Pensionskasse, BVG) , abgerufen am 25.10.2026
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