Ab wann darf man in der Schweiz Feuerwerk kaufen?
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Ein schweizweites Verkaufsdatum gibt es nicht. Der Bund regelt das Alter: Feuerwerk der Kategorie F1 ab 12, F2 ab 16 und F3 ab 18 Jahren. Die Kantone dürfen den Verkauf auf bestimmte Anlässe beschränken. Schwyz etwa bewilligt ihn nur höchstens zehn Tage vor dem 1. August und vier Tage vor Silvester.
Quelle: Sprengstoffverordnung (SprstV), Art. 7, 31 und 89, SR 941.411 und weitere unten
Wann kommt Feuerwerk in den Verkauf?
Feuerwerk wird in der Schweiz vor allem vor zwei Anlässen verkauft: vor dem Bundesfeiertag am 1. August und vor Silvester. Den 1. August 2026 gab es schon, er war ein Samstag. Die Termine der nächsten Jahre, nachgerechnet:
| Jahr | Silvester (31.12.) | Bundesfeiertag (1.8.) | Verkauf in Schwyz frühestens |
|---|---|---|---|
| 2026 | Donnerstag | war Samstag | vier Tage vor Silvester |
| 2027 | Freitag | Sonntag | zehn Tage vor 1.8., vier Tage vor Silvester |
| 2028 | Sonntag | Dienstag | zehn Tage vor 1.8., vier Tage vor Silvester |
| 2029 | Montag | Mittwoch | zehn Tage vor 1.8., vier Tage vor Silvester |
| 2030 | Dienstag | Donnerstag | zehn Tage vor 1.8., vier Tage vor Silvester |
Die Regel dahinter: Die Daten der Anlässe sind fest, der Verkaufsbeginn hängt vom Kanton ab. Der Bund schreibt kein Datum vor. Das Sprengstoffgesetz erlaubt den Kantonen, den Detailhandel mit Feuerwerk zeitlich auf bestimmte Anlässe zu beschränken, an Bedingungen zu knüpfen und bestimmte Feuerwerkskörper zu verbieten (Art. 44 SprstG).
Was regelt der Bund?
Der Bund teilt Feuerwerk in vier Kategorien ein und legt das Mindestalter für den Kauf fest (Art. 7 SprstV):
| Kategorie | Beispiele | Abgabe |
|---|---|---|
| F1 | sehr geringe Gefahr: Bengalhölzer, Tischbomben, kleine Vulkane | nicht unter 12 Jahren |
| F2 | geringe Gefahr, nur im Freien: Raketen, Vulkane, Sonnen | nicht unter 16 Jahren |
| F3 | mittlere Gefahr, weite offene Bereiche: Batterien, grössere Raketen | nicht unter 18 Jahren |
| F4 | Feuerwerk für Fachleute | nur gewerblich, nicht im Detailhandel |
Für den Laden gelten feste Vorgaben: In Verkaufsräumen dürfen höchstens 30 kg Feuerwerk lagern. Im Innern von Warenhäusern mit mehr als 1’000 m² Verkaufsfläche ist der Verkauf verboten (Art. 89 SprstV).
Wie unterscheiden sich die Kantone?
Für Kategorien F2 und F3 braucht der Händler eine Verkaufsbewilligung des Kantons, für F1 nicht. Das hält der Regierungsrat des Kantons Uri fest. Der Kanton Schwyz bewilligt den Feuerwerksverkauf im Detailhandel nur zweimal jährlich: höchstens zehn Tage vor dem 1. August und vier Tage vor Silvester. Wanderhandel und Verkauf auf Märkten sind laut Merkblatt der Kantonspolizei Schwyz nicht gestattet. Andere Kantone können eigene Fristen oder keine festlegen. Wann der Verkauf bei dir beginnt, sagt die Kantonspolizei deines Wohnkantons.
Was ändert die Abstimmung vom 29. November 2026?
Am 29. November 2026 stimmt die Schweiz über die Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» ab. Der Nationalrat hat den indirekten Gegenvorschlag am 19. Juni 2026 abgelehnt, die geplanten Änderungen im Sprengstoffgesetz sind damit hinfällig. Die Initiative verlangt einen Verfassungsartikel, der Verkauf und Verwendung von lautem Feuerwerk verbietet, mit Ausnahmen für Anlässe von überregionaler Bedeutung. Bundesrat und Parlament empfehlen ein Nein. Bei einem Ja müsste das Parlament die Einschränkungen in einem Gesetz umsetzen.
Feuerwerk 2018 bis 2025: Termine im Rückblick
Bundesfeiertag: jedes Jahr am 1. August. Silvester: jedes Jahr am 31. Dezember. Nur der Wochentag wechselt.
| Jahr | Bundesfeiertag | Silvester |
|---|---|---|
| 2018 | ||
| 2019 | ||
| 2020 | ||
| 2021 | ||
| 2022 | ||
| 2023 | ||
| 2024 | ||
| 2025 |
Berechnet von faqten nach der Kalenderregel, Stand 5.11.2026.
Häufige Fragen dazu
Darf ein 14-Jähriger Vulkane und Raketen kaufen?
Nur Feuerwerk der Kategorie F1. Dazu zählen laut Kanton Uri etwa Bengalhölzer, Tischbomben, Knallkörper wie Lady Cracker sowie kleine Vulkane und Raketen. Kategorie F2 darf nicht an Personen unter 16 Jahren abgegeben werden, Kategorie F3 nicht an Personen unter 18 Jahren (Art. 7 SprstV). Die Kategorie steht auf der Verpackung.
Darf ich Feuerwerk aus dem Ausland mitbringen?
Im Reiseverkehr darfst du Feuerwerk der Kategorien F1 bis F3 bis 2,5 kg Bruttogewicht ohne Bewilligung einführen. Ausgenommen sind am Boden knallende Feuerwerkskörper (Art. 31 Abs. 2 SprstV).
Gilt nach der Abstimmung vom 29. November 2026 sofort ein Verbot?
Nein. Die Feuerwerksinitiative verlangt einen neuen Verfassungsartikel. Bei einem Ja müsste das Parlament die Einschränkungen für Verkauf und Verwendung von lautem Feuerwerk erst in einem Gesetz umsetzen.
Wann darf ich Feuerwerk abbrennen?
Das regeln Kantone und Gemeinden. In Basel-Stadt ist privates Feuerwerk am 31. Juli, am 1. August und am 31. Dezember jeweils von 18 Uhr bis 1 Uhr des Folgetages erlaubt, sonst braucht es eine Bewilligung.
Quellen
- Sprengstoffverordnung (SprstV), Art. 7, 31 und 89, SR 941.411 , abgerufen am 25.10.2026
- Sprengstoffgesetz (SprstG), Art. 44 Vorbehalt zugunsten der Kantone, SR 941.41 , abgerufen am 25.10.2026
- Kantonspolizei Schwyz: Sprengstoff, Pyrotechnik, Feuerwerk , abgerufen am 25.10.2026
- Kantonspolizei Schwyz: Merkblatt über Lagerung, Verkauf und Gebrauch von Feuerwerk , abgerufen am 25.10.2026
- Kanton Uri: Antwort des Regierungsrats zur Motion Gisler (Kategorien und Verkaufsbewilligung), 7. Dezember 2015 , abgerufen am 25.10.2026
- Kantonspolizei Basel-Stadt: Privates Feuerwerk , abgerufen am 25.10.2026
- SECO: Abstimmungsvorlagen für den 29. November 2026, Medienmitteilung vom 30. Juni 2026 , abgerufen am 25.10.2026
- Parlament: Nationalrat lehnt Gegenvorschlag zur Feuerwerksinitiative ab, 19. Juni 2026 , abgerufen am 25.10.2026
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