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Mobilität Gilt für: ganz Deutschland

Ab wann darf man E-Scooter fahren?

faqten-Kompakt

Quelle geprüft · Stand 25.10.2026

E-Scooter darfst du in Deutschland ab 14 Jahren fahren. Einen Führerschein brauchst du nicht. Der Roller braucht eine Versicherungsplakette, darf höchstens 20 km/h schnell sein und gehört auf Radwege oder, wo es keine gibt, auf die Fahrbahn. Unter 14 Jahren ist das Fahren auch mit Eltern nicht erlaubt.

Mindestalter14 Jahre
Führerscheinnicht nötig
Höchstgeschwindigkeit20 km/h
Promillegrenze0,5 ‰

Quelle: Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung § 3: Berechtigung zum Führen und weitere unten

Antwort für Deutschland

Ab welchem Alter ist E-Scooter-Fahren erlaubt?

Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) regelt in § 3: Zum Führen eines E-Scooters sind Personen berechtigt, die das 14. Lebensjahr vollendet haben. Ab dem 14. Geburtstag darfst du also fahren, ohne Prüfung und ohne Führerschein. Jüngere Kinder dürfen nicht fahren, auch nicht in Begleitung der Eltern oder auf einem privat gekauften Roller im öffentlichen Straßenverkehr.

Welche E-Scooter fallen unter die Regel?

Die eKFV gilt für Elektrokleinstfahrzeuge mit diesen Merkmalen nach § 1:

  • elektrischer Antrieb mit einer Höchstgeschwindigkeit über 6 km/h bis 20 km/h,
  • Lenk- oder Haltestange, bei Fahrzeugen ohne Sitz mindestens 700 mm lang,
  • Nenndauerleistung bis 500 Watt, bei selbstbalancierenden Fahrzeugen bis 1.400 Watt,
  • höchstens 70 cm breit, 140 cm hoch, 200 cm lang und 55 kg schwer ohne Fahrer.

Fährt ein Roller schneller als 20 km/h, fällt er nicht mehr unter die eKFV. Dann gelten strengere Regeln für Kraftfahrzeuge.

Was braucht ein E-Scooter, damit du fahren darfst?

Nach § 2 eKFV darfst du einen E-Scooter nur auf öffentlichen Straßen nutzen, wenn er drei Dinge hat:

  • eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder Einzelbetriebserlaubnis,
  • eine gültige Versicherungsplakette,
  • eine Fahrzeug-Identifizierungsnummer und ein Fabrikschild.

Dazu kommen Vorgaben für Bremsen und Beleuchtung. Ohne Versicherungsplakette ist das Fahren auf öffentlichen Wegen nicht erlaubt.

Wo darfst du mit dem E-Scooter fahren?

§ 10 eKFV legt die Verkehrsflächen fest. Innerorts darfst du baulich angelegte Radwege, gemeinsame Geh- und Radwege, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen nutzen. Gibt es diese nicht, fährst du auf der Fahrbahn oder im verkehrsberuhigten Bereich. Außerorts kommen Seitenstreifen dazu. Gehwege und Fußgängerzonen sind tabu, es sei denn, ein Zusatzzeichen «Elektrokleinstfahrzeuge frei» erlaubt es.

Welche Verhaltensregeln gelten?

Die eKFV schreibt in § 11 vor: einzeln hintereinander fahren, nicht an andere Fahrzeuge anhängen, nicht freihändig fahren. Hat der Roller keine Blinker, zeigst du das Abbiegen per Handzeichen an. Auf gemeinsamen Geh- und Radwegen haben Fußgänger Vorrang. Weil E-Scooter Kraftfahrzeuge sind, gilt die 0,5-Promille-Grenze aus § 24a StVG.

Häufige Fragen dazu

Darf ein 12-Jähriger mit Erlaubnis der Eltern E-Scooter fahren?

Nein. § 3 eKFV erlaubt das Führen erst ab dem vollendeten 14. Lebensjahr. Eine Ausnahme mit Zustimmung der Eltern sieht die Verordnung nicht vor.

Darf man mit dem E-Scooter auf dem Gehweg fahren?

Nein. Erlaubt sind Radwege, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen, ohne diese die Fahrbahn. Gehwege sind nur frei, wenn das Zusatzzeichen «Elektrokleinstfahrzeuge frei» das erlaubt.

Welche Promillegrenze gilt auf dem E-Scooter?

E-Scooter sind Kraftfahrzeuge. Deshalb gilt die 0,5-Promille-Grenze aus § 24a StVG wie beim Auto.

Braucht ein E-Scooter eine Versicherung?

Ja. Nach § 2 eKFV darf ein E-Scooter auf öffentlichen Straßen nur mit gültiger Versicherungsplakette fahren. Ohne Plakette ist die Fahrt nicht erlaubt.

Ariane Nagel Ressort Mobilität, Reisen & Post

Ariane ist seit rund 20 Jahren Zugbegleiterin in der Schweiz. Sie interessiert sich für Neues und schreibt gern. Bei faqten beantwortet sie Fragen zu Bahn, Reisen und Post, dazu Alltags- und Verbraucherfragen aus der Schweiz und Österreich.

Alle Antworten von Ariane

Quellen

  1. Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung § 3: Berechtigung zum Führen , abgerufen am 25.10.2026
  2. eKFV § 1: Anwendungsbereich , abgerufen am 25.10.2026
  3. eKFV § 2: Anforderungen an das Inbetriebsetzen , abgerufen am 25.10.2026
  4. eKFV § 10: Zulässige Verkehrsflächen , abgerufen am 25.10.2026
  5. Straßenverkehrsgesetz § 24a: 0,5-Promille-Grenze , abgerufen am 25.10.2026
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