Was kostet ein Führerschein?
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Ein Autoführerschein der Klasse B kostet in Deutschland im Schnitt rund 3.400 Euro, so steht es in einer Bundestagsdrucksache vom März 2026. Fest geregelt sind nur die amtlichen Gebühren: 35,70 Euro für den Antrag, rund 25 Euro für die Theorieprüfung und rund 130 Euro für die praktische Prüfung. Den Großteil machen Fahrstunden aus.
Quelle: Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt), Anlage und weitere unten
Woraus setzen sich die Kosten zusammen?
Der Preis für den Führerschein besteht aus zwei Teilen: den amtlichen Gebühren, die überall gleich sind, und den Preisen der Fahrschule, die jede Schule selbst festlegt. In einer Kleinen Anfrage im Bundestag (Drucksache 21/4549) werden für die Klasse B durchschnittlich 3.400 Euro genannt. Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort vom 18. März 2026 dazu auf Angaben des ADAC. Je nach Region, Fahrschule und Zahl der Fahrstunden kann es deutlich mehr oder weniger sein.
Welche Gebühren sind fest geregelt?
Die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) legt fest, was Fahrerlaubnisbehörde und Prüforganisation wie TÜV oder DEKRA verlangen. Auf die Prüfgebühren kommt die Mehrwertsteuer von 19 Prozent dazu.
| Posten | Gebühr laut GebOSt | mit 19 % MwSt. |
|---|---|---|
| Antrag auf Ersterteilung (Nr. 202.1) | 35,70 € | keine MwSt. |
| Theorieprüfung (Nr. 401.1) plus Prüfung am PC | 11,10 € + 9,90 € | 24,99 € |
| Praktische Prüfung Klasse B (Nr. 402.3) | 109,10 € | 129,83 € |
Dazu kommen Kosten außerhalb der GebOSt, etwa für Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs und biometrisches Passfoto. Diese Preise legen die Anbieter selbst fest.
Was kostet bei der Fahrschule am meisten?
Den größten Anteil machen die Fahrstunden aus. Die Fahrschüler-Ausbildungsordnung schreibt ein Mindestprogramm vor:
- Theorie: 12 Doppelstunden Grundstoff zu je 90 Minuten und 2 Doppelstunden Zusatzstoff für Klasse B.
- Besondere Ausbildungsfahrten: 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Fahrten bei Dämmerung oder Dunkelheit, jeweils 45 Minuten.
- Übungsstunden: keine Mindestzahl, so viele wie nötig, bis die Fahrschule dich zur Prüfung anmeldet.
Dazu verlangen Fahrschulen meist einen Grundbetrag und eine Gebühr für die Vorstellung zur Prüfung. Wie viele Übungsstunden du brauchst, ist der größte Unsicherheitsfaktor beim Preis.
Ab wann kannst du den Führerschein machen?
Die Klasse B bekommst du nach § 10 FeV mit 18 Jahren. Beim Begleiteten Fahren geht es schon mit 17 Jahren, bis zum 18. Geburtstag nur mit Begleitperson und nur im Inland.
Was plant die Bundesregierung?
Laut der Antwort der Bundesregierung vom 18. März 2026 sehen Eckpunkte vom Oktober 2025 unter anderem eine kürzere praktische Prüfung vor: reine Fahrzeit 25 statt 30 Minuten, Gesamtdauer 40 statt 55 Minuten. Sonderfahrten sollen auf ein Minimum sinken. Konkrete Ersparnisse und ein Datum nennt die Regierung dort nicht. Bis zu einer Änderung gelten die Regeln oben.
Häufige Fragen dazu
Warum kostet der Führerschein bei jeder Fahrschule anders?
Fahrschulen legen ihre Preise für Grundbetrag, Fahrstunden und Sonderfahrten selbst fest. Gesetzlich fest sind nur die Gebühren von Behörde und Prüforganisation nach der GebOSt.
Wie viele Pflichtstunden brauche ich für Klasse B?
Vorgeschrieben sind 12 Doppelstunden Grundstoff und 2 Doppelstunden Zusatzstoff in der Theorie sowie 12 besondere Ausbildungsfahrten zu je 45 Minuten: 5 Überland, 4 Autobahn, 3 bei Dämmerung oder Dunkelheit. Normale Übungsstunden kommen nach Bedarf dazu.
Was kostet es, wenn ich durch die Prüfung falle?
Für jeden neuen Versuch zahlst du die Prüfgebühr erneut, bei der praktischen Prüfung also wieder rund 130 Euro. Dazu kommen meist weitere Fahrstunden und die Gebühr der Fahrschule für die Prüfungsvorstellung.
Wird der Führerschein billiger?
Die Bundesregierung plant laut Antwort auf eine Kleine Anfrage vom 18. März 2026 eine Reform, unter anderem kürzere Prüfungen und weniger Sonderfahrten. Feste Termine und eingesparte Beträge nennt sie dort nicht.
Quellen
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt), Anlage , abgerufen am 25.10.2026
- Bundestag Drucksache 21/4853: Antwort der Bundesregierung zur Führerscheinreform , abgerufen am 25.10.2026
- Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO) mit Anlage 4 , abgerufen am 25.10.2026
- Fahrerlaubnis-Verordnung § 10: Mindestalter , abgerufen am 25.10.2026
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