Darf man in Österreich barfuß Auto fahren?
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Ja, barfuß Auto fahren ist in Österreich nicht verboten. Weder die StVO noch das Kraftfahrgesetz schreiben bestimmte Schuhe vor. Du musst das Auto aber jederzeit sicher beherrschen (§ 58 Abs. 1 StVO). Ein Verstoß gegen diese Pflicht kann mit bis zu 726 Euro bestraft werden (§ 99 Abs. 3 lit. a StVO).
Quelle: Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO), § 58 Abs. 1 (RIS) und weitere unten
Was das Gesetz zu Schuhen beim Autofahren sagt
In der Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO) und im Kraftfahrgesetz 1967 (KFG) gibt es keine Vorschrift, die bestimmtes Schuhwerk beim Autofahren verlangt. Barfuß, in Socken, mit Sandalen oder mit Flip-Flops zu fahren, ist deshalb nicht von vornherein verboten. Stattdessen gelten allgemeine Pflichten für alle Lenkerinnen und Lenker.
Die Regeln, die beim Fahren ohne Schuhe gelten, Stand Oktober 2026:
| Pflicht | Inhalt | Fundstelle |
|---|---|---|
| Fahrtüchtigkeit | Lenken darf nur, wer körperlich und geistig in der Lage ist, das Fahrzeug zu beherrschen | § 58 Abs. 1 StVO |
| Bedienung | Handhabung und Wirksamkeit der Betätigungsvorrichtungen kennen | § 102 Abs. 3 KFG |
| Lenkrad | beim Fahren mit mindestens einer Hand festhalten | § 102 Abs. 3 KFG |
| Strafe bei StVO-Verstößen ohne Sonderregel | Geldstrafe bis 726 €, ersatzweise bis zwei Wochen Freiheitsstrafe | § 99 Abs. 3 lit. a StVO |
Wann wird barfuß fahren zum Problem?
Kritisch wird es, wenn du die Pedale nicht mehr sicher treffen oder kräftig genug bremsen kannst. Das kann etwa passieren, wenn nasse Füße abrutschen oder ein loser Schuh unter das Bremspedal rutscht. In solchen Fällen bist du nicht mehr in einer Verfassung, in der du das Fahrzeug beherrschst, wie es § 58 Abs. 1 StVO verlangt.
Lose Schuhe, die du zum Fahren ausziehst, sollten deshalb nicht im Fußraum vor dem Fahrersitz liegen. Ein Schuh, der sich unter einem Pedal verkeilt, kann das Bremsen verhindern.
Was gilt nach einem Unfall?
Kommt es zu einem Unfall, prüfen Polizei und Gericht im Einzelfall, ob die Fahrweise oder die Ausrüstung des Lenkers zum Unfall beigetragen hat. Ob das Folgen für die Haftung oder die Versicherungsleistung hat, hängt vom konkreten Hergang und vom Versicherungsvertrag ab. Bei Fragen dazu helfen deine Kfz-Versicherung oder eine Rechtsberatung, etwa bei einem Autofahrerclub.
Häufige Fragen dazu
Darf ich mit Flip-Flops Auto fahren?
Ein ausdrückliches Verbot gibt es auch für Flip-Flops, Badeschlapfen oder hohe Absätze nicht. Entscheidend ist, dass du die Pedale sicher bedienen kannst. Rutscht ein Schuh ab oder bleibt am Pedal hängen, kann das gegen § 58 StVO verstoßen.
Kann die Polizei mich wegen falscher Schuhe strafen?
Nicht wegen der Schuhe an sich. Stellt die Polizei aber fest, dass du dein Fahrzeug deswegen nicht beherrschst, ist das eine Verwaltungsübertretung nach der StVO mit einem Strafrahmen von bis zu 726 Euro.
Darf ich in Socken Auto fahren?
Ja, auch dafür gibt es kein Verbot. Es gilt dieselbe Regel wie beim Barfußfahren: Du musst Gas, Bremse und gegebenenfalls Kupplung sicher bedienen können (§ 58 Abs. 1 StVO).
Was muss ich als Lenker sonst beachten?
Du musst die Bedienelemente deines Autos kennen und das Lenkrad beim Fahren mit mindestens einer Hand halten (§ 102 Abs. 3 KFG). Telefonieren ist nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt.
Quellen
- Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO), § 58 Abs. 1 (RIS) , abgerufen am 25.10.2026
- Kraftfahrgesetz 1967 (KFG), § 102 Pflichten des Kraftfahrzeuglenkers (RIS) , abgerufen am 25.10.2026
- Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO), § 99 Strafbestimmungen (RIS) , abgerufen am 25.10.2026
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