Wie lange darf man das Pickerl überziehen?
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Das Pickerl darfst du in Österreich bis zu 4 Monate nach dem gelochten Begutachtungsmonat überziehen. Die Prüfung ist schon 1 Monat davor möglich. Der nächste Termin verschiebt sich dadurch nicht. Im Ausland wird die Toleranzfrist oft nicht anerkannt.
Quelle: oesterreich.gv.at: Begutachtung (Pickerl) und weitere unten
Wie funktioniert die Toleranzfrist beim Pickerl?
Die wiederkehrende Begutachtung hat in Österreich einen Spielraum. Du darfst dein Fahrzeug einen Monat vor bis vier Monate nach dem Begutachtungsmonat prüfen lassen. Der Begutachtungsmonat ist auf der Plakette an der Windschutzscheibe gelocht.
So sieht der Spielraum für einige Fälligkeiten aus:
| Gelochter Monat | Frühestens | Spätestens |
|---|---|---|
| Jänner | Dezember | Mai |
| März | Februar | Juli |
| Juni | Mai | Oktober |
| Oktober | September | Februar |
| Dezember | November | April |
Wichtig: Die Toleranzfrist ändert nichts am Termin der nächsten Begutachtung. Lässt du ein im März fälliges Auto erst im Juli prüfen, bleibt der nächste Termin trotzdem im März.
Was passiert nach den vier Monaten?
Ist auch die Toleranzfrist vorbei, hat dein Fahrzeug kein gültiges Pickerl mehr. Fahr dann so bald wie möglich zu einer Prüfstelle. Eine konkrete Strafhöhe für eine überzogene Begutachtung nennt oesterreich.gv.at nicht.
Im Ausland ist die Toleranzfrist oft gar nicht bekannt. oesterreich.gv.at rät deshalb, nur mit einem Pickerl ins Ausland zu fahren, dessen Monat noch nicht abgelaufen ist.
Wann ist dein Auto überhaupt fällig?
Für Pkw gilt bis Mai 2027 die 3-2-1-Regel. Das erste Pickerl ist drei Jahre nach der Erstzulassung fällig, das zweite zwei Jahre später, danach jedes Jahr. Historische Fahrzeuge müssen alle zwei Jahre zur Begutachtung. Historische Fahrzeuge bekommen ein rotes Pickerl, und die Prüfstelle kontrolliert zusätzlich, ob die zeitliche Fahrbeschränkung eingehalten wird.
Was ändert sich ab 19. Mai 2027?
Mit der 42. KFG-Novelle (BGBl. I Nr. 79/2026) ersetzt Österreich die 3-2-1-Regel. Für Fahrzeuge, die bisher darunter fielen, gilt ab 19. Mai 2027 das Intervall 4-2-2-2-1. Das erste Pickerl ist dann vier Jahre nach der Erstzulassung fällig, danach folgen drei Prüfungen im Abstand von zwei Jahren, erst dann wird jährlich geprüft. Zur Toleranzfrist enthält die Zusammenfassung der Novelle keine Änderung.
Wann dein Auto genau dran ist, zeigt dir die Plakette. Die Kosten der Begutachtung legt jede Prüfstelle selbst fest, Werkstätten und Autofahrerclubs verlangen unterschiedliche Preise.
Häufige Fragen dazu
Mein Pickerl ist im März fällig. Bis wann muss ich hin?
Spätestens bis Ende Juli. Frühestens geht es ab Februar. Der nächste Termin bleibt trotzdem März.
Verschiebt sich mein Termin, wenn ich später zur Prüfung fahre?
Nein. Die Toleranzfrist ändert laut oesterreich.gv.at nichts am Termin der nächsten Begutachtung. Der gelochte Monat bleibt gleich.
Kann ich mit überzogenem Pickerl ins Ausland fahren?
Davon rät oesterreich.gv.at ab. Ausländische Behörden erkennen die Toleranzfrist oft nicht an. Fahr deshalb nur mit einem Pickerl ins Ausland, dessen Monat noch nicht abgelaufen ist.
Wie oft muss ein Oldtimer zum Pickerl?
Historische Fahrzeuge müssen alle zwei Jahre zur Begutachtung. Dafür gibt es ein rotes Pickerl mit der Aufschrift HISTORISCHES FAHRZEUG.
Quellen
- oesterreich.gv.at: Begutachtung (Pickerl) , abgerufen am 25.10.2026
- Unternehmensserviceportal: 42. KFG-Novelle , abgerufen am 25.10.2026
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