Wie lange darf man mit 14, 15 oder 16 raus?
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In acht Bundesländern dürfen Kinder unter 14 Jahren ohne Begleitung von 5 bis 23 Uhr unterwegs sein. Mit 14 und 15 Jahren darfst du von 5 bis 1 Uhr ausgehen, ab dem 16. Geburtstag gibt es keine Grenze mehr. Oberösterreich ist strenger: unter 14 bis 22 Uhr, mit 14 und 15 bis 24 Uhr.
Quelle: Unternehmensserviceportal (usp.gv.at): Vereinheitlichter Jugendschutz in der Gastronomie und weitere unten
Welche Ausgehzeiten gelten in Österreich?
Jugendschutz ist in Österreich Sache der Bundesländer. 2019 haben sich die Länder darauf geeinigt, die Ausgehzeiten anzugleichen. Seither gelten in acht Bundesländern dieselben Zeiten. Nur Oberösterreich hat eigene, strengere Grenzen beibehalten.
| Alter | Burgenland, Kärnten, NÖ, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien | Oberösterreich |
|---|---|---|
| unter 14 Jahren | 5 bis 23 Uhr | 5 bis 22 Uhr |
| ab 14 bis zum 16. Geburtstag | 5 bis 1 Uhr | 5 bis 24 Uhr |
| ab dem 16. Geburtstag | keine zeitliche Grenze | keine zeitliche Grenze |
Die Zeiten gelten ohne Begleitung an allgemein zugänglichen Orten, also auf Straßen, Plätzen und in Parks, sowie bei öffentlichen Veranstaltungen. In Oberösterreich nennt das Gesetz auch Gastgewerbebetriebe und Kinovorführungen.
Was ändert sich mit einer Begleitperson?
Mit Begleitung darfst du länger bleiben. Das Wiener Jugendschutzgesetz erlaubt den Aufenthalt außerhalb der Zeiten mit einer Begleitperson oder aus einem rechtfertigenden Grund, zum Beispiel auf dem Heimweg. In Oberösterreich gibt es in Begleitung einer Aufsichtsperson bis zum 16. Geburtstag keine zeitliche Grenze, sofern dein Wohl nicht gefährdet ist.
Wer muss auf die Zeiten achten?
Auch Lokale und Veranstalter sind in der Pflicht. Gastronominnen und Gastronomen müssen dafür sorgen, dass die Ausgehzeiten in ihrem Bereich eingehalten werden. Dazu dürfen sie das Alter kontrollieren, den Zutritt verweigern oder junge Gäste hinausbitten. Bei Verstößen drohen ihnen Geldstrafen, bei Wiederholung sogar der Entzug der Gewerbe- oder Veranstaltungsbewilligung.
Wo dürfen Jugendliche gar nicht hin?
Manche Orte sind unabhängig von der Uhrzeit tabu. Das Oö. Jugendschutzgesetz verbietet Jugendlichen etwa den Aufenthalt in Nachtklubs, in Lokalen, die nur Getränke mit gebranntem Alkohol ausschenken, und in Lokalen, in denen vor allem Shishas oder E-Zigaretten konsumiert werden. Die Bezirksverwaltungsbehörde kann weitere Orte per Verordnung sperren.
Welche Regeln gelten für Alkohol und Rauchen?
Mit der Einigung von 2019 wurden auch Alkohol und Rauchen angeglichen. Bier und Wein darfst du in der Öffentlichkeit erst ab 16 kaufen, besitzen und trinken. Spirituosen und Mischgetränke wie Alkopops sind bis 18 verboten, ebenso Rauchen, Shishas und E-Zigaretten. In Kärnten dürfen 16- und 17-Jährige nur so viel trinken, dass sie unter 0,5 Promille bleiben.
Häufige Fragen dazu
Wie lange darf man mit 15 raus?
Mit 15 darfst du in acht Bundesländern von 5 bis 1 Uhr ohne Begleitung unterwegs sein. In Oberösterreich gilt 5 bis 24 Uhr.
Wie lange darf man mit 14 raus?
Ab dem 14. Geburtstag gilt dieselbe Grenze wie mit 15: in acht Bundesländern bis 1 Uhr, in Oberösterreich bis 24 Uhr. Davor ist um 23 Uhr Schluss, in Oberösterreich um 22 Uhr.
Darf ich mit einer Begleitperson länger fortbleiben?
Ja. In Wien darfst du außerhalb der Zeiten mit einer Begleitperson unterwegs sein. In Oberösterreich gibt es mit Begleitung einer Aufsichtsperson bis 16 keine zeitliche Grenze, solange dein Wohl nicht gefährdet ist.
Was gilt auf dem Heimweg?
Das Wiener Jugendschutzgesetz erlaubt den Aufenthalt außerhalb der Zeiten, wenn ein rechtfertigender Grund vorliegt, ausdrücklich etwa der Heimweg.
Quellen
- Unternehmensserviceportal (usp.gv.at): Vereinheitlichter Jugendschutz in der Gastronomie , abgerufen am 25.10.2026
- Wiener Jugendschutzgesetz, § 8 Aufenthalt an allgemein zugänglichen Orten (RIS) , abgerufen am 25.10.2026
- Oö. Jugendschutzgesetz 2001, § 5 Aufenthalt von Jugendlichen (RIS) , abgerufen am 25.10.2026
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