Wie lange darf man in der blauen Zone parkieren?
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In der blauen Zone darfst du an Werktagen zwischen 8 und 19 Uhr mit Parkscheibe 1 Stunde parkieren, gerechnet ab der eingestellten Zeit. Kommst du zwischen 11.30 und 13.29 Uhr an, darfst du bis 14.30 Uhr stehen. Kommst du zwischen 18 und 7.59 Uhr an, darfst du bis 9 Uhr bleiben.
Quelle: Signalisationsverordnung (SSV), Art. 48a Parkieren mit Parkscheibe und weitere unten
Welche Parkzeit gilt in der blauen Zone?
Die blaue Zone ist das Signal «Parkieren mit Parkscheibe» ohne zusätzliche Zeitangabe. An Werktagen gilt zwischen 8 und 19 Uhr eine beschränkte Parkzeit (Art. 48a Abs. 2 SSV). Wie lange genau, regelt Anhang 3 der Signalisationsverordnung mit einer Tabelle zur Parkscheibe. Grundsätzlich darfst du eine Stunde ab der eingestellten Zeit stehen, über Mittag und über Nacht länger.
| Tatsächliche Ankunft | Einstellen auf | Wegfahren bis |
|---|---|---|
| 08.00 bis 08.29 | 08.30 | 09.30 |
| 08.30 bis 08.59 | 09.00 | 10.00 |
| 11.00 bis 11.29 | 11.30 | 12.30 |
| 11.30 bis 13.29 | nächster Strich nach Ankunft | 14.30 |
| 13.30 bis 13.59 | 14.00 | 15.00 |
| 17.30 bis 17.59 | 18.00 | 19.00 |
| 18.00 bis 07.59 | nächster Strich nach Ankunft | 09.00 |
Zwischen 19 und 7.59 Uhr musst du die Parkscheibe nicht hinlegen, wenn du vor 8 Uhr wieder wegfährst.
Wie stellst du die Parkscheibe richtig ein?
Stell den Pfeil auf den Strich, der deiner tatsächlichen Ankunftszeit folgt (Art. 48a Abs. 3 SSV). Bis zur Wegfahrt darfst du die Einstellung nicht ändern. Im Auto legst du die Scheibe gut sichtbar hinter die Frontscheibe. Zulässig ist nur eine Parkscheibe nach Anhang 3 SSV: blau, mindestens 11 cm breit und 15 cm hoch.
Was gilt bei Zusatztafeln?
Steht unter dem Signal eine Zeitangabe, gilt diese statt der blauen-Zone-Regel. Die beschränkte Parkzeit muss mindestens eine halbe Stunde betragen. Auch Sonn- und Feiertage sind nur erfasst, wenn eine Zusatztafel das anzeigt. Gilt das Parkieren nur für bestimmte Fahrzeuge oder Gruppen, steht das auf dem Signal oder einer Zusatztafel.
Die Parkplätze mit Parkscheibe sind für Motorwagen und ähnlich grosse Fahrzeuge gedacht, etwa Motorräder mit Seitenwagen. Mehrspurige Motorfahrräder sind ausgenommen.
Welche Bussen drohen?
Wer zu lange steht oder die Scheibe falsch nutzt, zahlt eine Ordnungsbusse nach der Ordnungsbussenverordnung:
| Verstoss | Busse |
|---|---|
| Parkzeit bis 2 Stunden überschritten | CHF 40 |
| mehr als 2 bis 4 Stunden überschritten | CHF 60 |
| mehr als 4 bis 10 Stunden überschritten | CHF 100 |
| Parkscheibe fehlt oder ist nicht gut sichtbar | CHF 40 |
| falsche Ankunftszeit eingestellt | CHF 40 |
| Ankunftszeit geändert, ohne wegzufahren | CHF 40 |
Ausnahmen für bestimmte Benutzergruppen sind nur gültig, wenn Signal oder Zusatztafel sie anzeigen. Bei Fragen zu den Regeln in deinem Quartier hilft deine Gemeinde.
Häufige Fragen dazu
Gilt die blaue Zone auch am Sonntag?
Nein, nur an Werktagen. An Sonn- und Feiertagen gilt die Beschränkung nur, wenn eine Zusatztafel das anzeigt (Art. 48a Abs. 2 SSV).
Wie stelle ich die Parkscheibe ein?
Auf den Strich, der deiner tatsächlichen Ankunftszeit folgt. Kommst du um 10.10 Uhr an, stellst du 10.30 Uhr ein und darfst bis 11.30 Uhr bleiben.
Muss ich nachts eine Parkscheibe hinlegen?
Zwischen 19 und 7.59 Uhr nicht, wenn du vor 8 Uhr wieder wegfährst. Bleibst du länger, stellst du die Scheibe ein und darfst bis 9 Uhr stehen.
Darf ich die Parkscheibe nachstellen?
Nein. Die Einstellung darf bis zur Wegfahrt nicht verändert werden. Das Ändern ohne Wegzufahren kostet CHF 40 Ordnungsbusse.
Quellen
- Signalisationsverordnung (SSV), Art. 48a Parkieren mit Parkscheibe , abgerufen am 25.10.2026
- Signalisationsverordnung (SSV), Anhang 3 Parkscheibe , abgerufen am 25.10.2026
- Ordnungsbussenverordnung (OBV), Anhang 1 Ziffern 200 bis 203 , abgerufen am 25.10.2026
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