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Was ist der Unterschied zwischen Angebot und Kostenvoranschlag?

faqten-Kompakt

Quelle geprüft · Stand 30.10.2026

Ein Angebot ist verbindlich: Nimmst du es an, gilt der genannte Preis (§ 145 BGB). Ein Kostenvoranschlag ist nur eine fachliche Schätzung. Der Betrieb darf ihn überschreiten, muss eine wesentliche Überschreitung aber sofort melden (§ 649 BGB). Laut Verbraucherzentrale sind in begründeten Fällen bis etwa 20 Prozent möglich.

Angebot bindendja, § 145 BGB
Kostenvoranschlag bezahlenim Zweifel nein
Übliche Abweichung (VZ)bis ca. 20 %

Quelle: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 649 Kostenanschlag und weitere unten

Antwort für Deutschland So ist es in der Schweiz

Was macht ein Angebot verbindlich?

Ein Angebot bindet den Betrieb an seinen Inhalt und Preis. Das BGB nennt es «Antrag»: Wer einem anderen einen Vertragsschluss anträgt, ist daran gebunden, außer er hat die Bindung ausdrücklich ausgeschlossen (§ 145 BGB). Sagst du rechtzeitig zu, kommt der Vertrag zum angebotenen Preis zustande.

Rechtzeitig heißt: innerhalb der Frist, die im Angebot steht (§ 148 BGB). Ohne Frist musst du ein mündliches Angebot sofort annehmen. Ein schriftliches Angebot kannst du so lange annehmen, wie der Betrieb unter regelmäßigen Umständen mit deiner Antwort rechnen darf (§ 147 BGB). Steht im Schreiben «freibleibend» oder «unverbindlich», hat der Betrieb die Bindung ausgeschlossen.

Was ist ein Kostenvoranschlag rechtlich?

Ein Kostenvoranschlag ist eine fachmännische Berechnung der voraussichtlichen Kosten, kein fester Preis. Das BGB spricht vom «Kostenanschlag». Liegt er dem Vertrag zugrunde, bezahlst du am Ende die tatsächlich angefallene Arbeit und das verbrauchte Material. Für die Erstellung selbst zahlst du nur, wenn ihr das vorher vereinbart habt (§ 632 Abs. 3 BGB).

Anders ist es, wenn der Betrieb die Gewähr für die Richtigkeit übernimmt. Dann ist der Kostenvoranschlag verbindlich und wirkt wie ein Festpreis.

Die beiden Begriffe im Vergleich:

Angebot Kostenvoranschlag
Preis verbindlich Schätzung
Rechtsgrundlage §§ 145 bis 148 BGB § 649 BGB
Überschreitung nicht ohne deine Zustimmung möglich, wesentliche muss gemeldet werden
Kostenlos? ja, üblicherweise im Zweifel ja (§ 632 Abs. 3 BGB)

Wie weit darf die Rechnung über dem Kostenvoranschlag liegen?

Eine feste Prozentgrenze steht nicht im Gesetz. § 649 BGB spricht nur von einer «wesentlichen Überschreitung». Die Verbraucherzentrale Niedersachsen (Stand 19. Januar 2026) hält in begründeten Fällen eine Abweichung bis etwa 20 Prozent für möglich.

Zeichnet sich eine wesentliche Überschreitung ab, muss der Betrieb dir das unverzüglich anzeigen (§ 649 Abs. 2 BGB). Du kannst den Vertrag dann kündigen. Der Betrieb bekommt in diesem Fall nur den Teil der Vergütung, der seiner bisherigen Arbeit entspricht, plus Auslagen, die nicht in der Vergütung stecken (§ 649 Abs. 1 in Verbindung mit § 645 Abs. 1 BGB).

Wie schützt du dich vor bösen Überraschungen?

Am sichersten ist ein schriftlicher Festpreis. Die Verbraucherzentrale rät außerdem:

  • mehrere detaillierte Kostenvoranschläge einholen und Stundensätze sowie Materialpreise vergleichen
  • Umfang, Termin und Vergütung schriftlich festhalten
  • bei Absprachen vor Ort eine Zeugin oder einen Zeugen dabeihaben
  • unklare Positionen vor dem Auftrag nachfragen

Kommt es zum Streit über die Höhe, helfen Sachverständige der Handwerkskammer bei der Einschätzung. Rechtlich beraten dich eine Verbraucherzentrale oder eine Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht.

Häufige Fragen dazu

Muss ich einen Kostenvoranschlag bezahlen?

Nur, wenn ihr das vorher ausdrücklich vereinbart habt. Das BGB sagt in § 632 Abs. 3: Ein Kostenanschlag ist im Zweifel nicht zu vergüten.

Wie lange gilt ein Angebot?

So lange, wie es darin steht (§ 148 BGB). Fehlt eine Frist, kannst du ein schriftliches Angebot nur so lange annehmen, wie der Betrieb unter normalen Umständen mit deiner Antwort rechnen darf (§ 147 Abs. 2 BGB).

Was passiert, wenn der Handwerker eine Überschreitung nicht meldet?

Dann verletzt er seine Pflicht aus § 649 Abs. 2 BGB, dich unverzüglich zu informieren. Welche Ansprüche du daraus hast, klärt im Einzelfall eine Verbraucherzentrale oder eine Fachanwältin für Baurecht.

Ist ein Festpreis dasselbe wie ein Angebot?

Ein Festpreis ist ein Angebot, bei dem der Preis ausdrücklich feststeht. Laut Verbraucherzentrale darf der Handwerker ihn grundsätzlich nicht überschreiten, deshalb sollte das Wort «Festpreis» im Auftrag stehen.

Hannes Nagel Ressort Wohnen, Termine & Reisen

Hannes macht eine Lehre als Dachdecker und interessiert sich für Onlinemedien. Bei faqten schreibt er über Wohnen und Handwerk, Feiertage und Termine sowie Reiseziele in den Bergen.

Alle Antworten von Hannes

Quellen

  1. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 649 Kostenanschlag , abgerufen am 30.10.2026
  2. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 632 Vergütung , abgerufen am 30.10.2026
  3. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 145 Bindung an den Antrag , abgerufen am 30.10.2026
  4. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 147 Annahmefrist , abgerufen am 30.10.2026
  5. Verbraucherzentrale Niedersachsen: Handwerker, vor Auftrag Ärger vermeiden , abgerufen am 30.10.2026

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faqten-Kompakt – Angebot oder Kostenvoranschlag: Angebot bindet, KV schätzt (Stand 30.10.2026)
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