Feuchter Keller: Was kann ich tun?
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Als Mieterin oder Mieter meldest du einen feuchten Keller sofort der Verwaltung, da dies ein rechtlicher Mangel ist. Als Eigentümerschaft prüfst du das Lüftungsverhalten und suchst nach baulichen Ursachen. Bei Schimmelgefahr empfiehlt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) rasches Handeln und gezieltes Entfeuchten.
Quelle: Fedlex: Obligationenrecht (OR) und weitere unten
Rechte und Pflichten bei einem feuchten Keller
Ein feuchter Keller schränkt die Nutzung ein und birgt das Risiko von Schimmelbildung. Das Vorgehen hängt davon ab, ob du zur Miete wohnst oder Eigentümerin beziehungsweise Eigentümer bist.
Regeln für Mieterinnen und Mieter
Ein feuchter Keller gilt im Schweizer Mietrecht als Mangel an der Mietsache. Gemäss Artikel 256 des Obligationenrechts (OR) muss die Vermieterschaft das Objekt in einem gebrauchstauglichen Zustand übergeben und erhalten. Entdeckst du Feuchtigkeit oder Schimmel, gehst du wie folgt vor:
- Mangel melden: Informiere die Verwaltung oder die Vermieterschaft umgehend schriftlich.
- Frist setzen: Verlange die Behebung des Mangels innert einer angemessenen Frist.
- Mietzinsherabsetzung: Nach Artikel 259d OR hast du Anspruch auf eine proportionale Reduktion des Mietzinses ab dem Zeitpunkt der Meldung bis zur vollständigen Behebung.
Eine Ausnahme besteht, wenn du die Feuchtigkeit selbst verursacht hast, beispielsweise durch das Aufhängen nasser Wäsche ohne ausreichende Lüftung. In diesem Fall haftest du für den Schaden.
Massnahmen für Eigentümerschaften
Als Hausbesitzerin oder Hausbesitzer trägst du die Verantwortung für die Bausubstanz. Feuchtigkeit im Keller hat meist eine der folgenden Ursachen:
- Bauliche Mängel: Risse im Mauerwerk, undichte Fugen oder eine fehlende Abdichtung gegen das Erdreich lassen Wasser eindringen.
- Kondenswasser: Warme, feuchte Luft kühlt an den kalten Kellerwänden ab und kondensiert. Dies geschieht oft im Sommer bei falschem Lüften.
- Wasserschäden: Defekte Leitungen oder Überschwemmungen nach Starkregen.
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) rät, die genaue Ursache abzuklären, bevor teure Sanierungen starten. Bei baulichen Mängeln ist der Beizug einer Fachperson für Bauphysik zwingend nötig.
Richtiges Lüften und Entfeuchten
Um Feuchtigkeit und Schimmel vorzubeugen, ist ein korrektes Raumklima wichtig. Das BAG empfiehlt eine relative Luftfeuchtigkeit von 30 bis 50 Prozent. Folgende Massnahmen helfen:
- Stosslüften: Dreimal täglich für etwa fünf Minuten die Fenster komplett öffnen.
- Sommerlüftung: An heissen Tagen den Keller nur nachts oder in den frühen Morgenstunden lüften, wenn die Aussenluft kühler ist als die Kellerwände.
- Luftentfeuchter: Bei Kellern, die als Trocknungsraum für Wäsche dienen, ist ein Raumluft-Wäscheentfeuchter oft unerlässlich.
Gesundheitliche Risiken durch Schimmel
Feuchtigkeit begünstigt das Wachstum von Schimmelpilzen. Das BAG warnt davor, dass Schimmelsporen in der Raumluft Allergien, Asthma und Reizungen der Atemwege auslösen. Personen mit einem geschwächten Immunsystem sind besonders gefährdet. Deshalb duldet das Mietrecht keinen Schimmel in Wohnräumen. Die Entfernung des Schimmels allein reicht jedoch nicht aus. Die zugrunde liegende Feuchtigkeitsquelle muss dauerhaft beseitigt werden, da der Pilz sonst rasch zurückkehrt. Bei Flächen von mehr als einem halben Quadratmeter oder bei verstecktem Schimmel beauftragst du am besten eine spezialisierte Sanierungsfirma.
Häufige Fragen dazu
Wer zahlt die Sanierung eines feuchten Kellers?
Bei Mietobjekten trägt die Vermieterschaft die Kosten, sofern der Mangel nicht durch falsches Lüften oder Heizen der Mieterschaft verursacht wurde. Bei Wohneigentum zahlen die Eigentümer.
Darf ich im feuchten Keller Wäsche trocknen?
Das Trocknen von Wäsche gibt viel Feuchtigkeit an die Raumluft ab. In einem ohnehin feuchten Keller solltest du darauf verzichten oder zwingend einen leistungsstarken Raumluft-Wäscheentfeuchter einsetzen.
Kann ich bei einem feuchten Keller die Miete kürzen?
Ja, gemäss Artikel 259d des Obligationenrechts kannst du eine verhältnismässige Herabsetzung des Mietzinses verlangen, bis der Mangel behoben ist. Voraussetzung ist, dass du den Mangel der Vermieterschaft gemeldet hast und ihn nicht selbst verschuldet hast.
Quellen
- Fedlex: Obligationenrecht (OR) , abgerufen am 29.10.2026
- Brugger AG Mauerentfeuchtung: Fachbetrieb Thurgau) , abgerufen am 29.10.2026
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