Zum Inhalt springen
Wohnen & Familie Gilt für: ganz Österreich

Kann man Geschenke nach Weihnachten umtauschen?

faqten-Kompakt

Quelle geprüft · Stand 27.10.2026

Nur, wenn der Händler es freiwillig erlaubt. Für fehlerfreie Ware aus dem Geschäft gibt es in Österreich kein gesetzliches Umtauschrecht. Online gekaufte Geschenke kannst du binnen 14 Tagen ab Erhalt ohne Grund zurückgeben (§ 11 FAGG). Ist ein Geschenk mangelhaft, gilt zwei Jahre Gewährleistung.

Umtausch im Geschäftnur freiwillig
Rücktritt beim Onlinekauf14 Tage ab Erhalt
Gewährleistung2 Jahre ab Übergabe
Vermutung Mangel1 Jahr ab Übergabe

Quelle: AK Wien: Was bei Umtausch und Gutscheinen gilt und weitere unten

Gibt es ein Recht auf Umtausch im Geschäft?

Nein. Passt der Pullover nicht oder gefällt das Buch nicht, kann der Händler den Umtausch ablehnen. Die Arbeiterkammer stellt klar, dass es kein gesetzliches Umtauschrecht gibt. Viele Händler räumen ihn freiwillig ein, die Bedingungen stehen dann meist auf der Rechnung: Frist, Originalverpackung, Ersatz nur als Gutschein oder Geld zurück.

Kaufst du noch Geschenke, lass dir den Umtausch auf dem Kassenbon bestätigen. Ohne diesen Vermerk hast du nach Weihnachten nichts in der Hand.

Welche Regeln gelten für online gekaufte Geschenke?

Beim Onlinekauf hast du ein gesetzliches Rücktrittsrecht. Nach § 11 Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) kannst du binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Die Frist beginnt bei Waren an dem Tag, an dem du oder ein von dir benannter Dritter die Ware in Besitz nimmt. Bei mehreren getrennt gelieferten Waren einer Bestellung zählt die letzte Lieferung.

So läuft der Rücktritt ab:

  • Erklärung: formfrei, etwa per E-Mail oder mit dem Muster-Widerrufsformular. Es genügt, wenn du sie innerhalb der Frist absendest (§ 13 FAGG).
  • Rücksendung: spätestens 14 Tage nach deiner Erklärung (§ 15 Abs. 1 FAGG).
  • Kosten: Das Rückporto zahlst du, außer der Händler übernimmt es oder hat dich nicht darüber informiert.
  • Fehlende Belehrung: Hat der Shop dich nicht über das Rücktrittsrecht informiert, verlängert sich die Frist um zwölf Monate (§ 12 FAGG).

Achte auf den Zeitpunkt: Hast du Mitte November bestellt, ist die 14-Tage-Frist zu Weihnachten meist schon vorbei. Längere Rückgabefristen über die Feiertage sind freiwillige Angebote der Händler.

Welche Geschenke sind vom Rücktritt ausgenommen?

§ 18 FAGG nennt Ausnahmen. Kein Rücktrittsrecht hast du unter anderem bei:

  • Waren, die nach deinen Vorgaben angefertigt wurden, etwa eine Tasse mit eigenem Foto
  • versiegelten Hygieneartikeln, wenn die Versiegelung entfernt wurde
  • versiegelten Ton- und Videoaufnahmen oder Software nach dem Öffnen
  • schnell verderblichen Waren sowie Zeitungen und Zeitschriften außerhalb eines Abos

Was gilt, wenn das Geschenk kaputt ist?

Dann hast du Gewährleistung, egal ob im Geschäft oder online gekauft. Für Käufe von Verbrauchern bei Unternehmen gilt das Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG): Der Händler haftet für Mängel, die bei der Übergabe vorliegen und innerhalb von zwei Jahren hervorkommen (§ 10 VGG). Zeigt sich der Mangel im ersten Jahr, wird vermutet, dass er schon bei der Übergabe da war (§ 11 VGG). Außerhalb des Verbrauchergeschäfts gelten die Regeln der §§ 922 ff. ABGB mit ebenfalls zwei Jahren Frist für bewegliche Sachen (§ 933 ABGB).

Zuerst kannst du nur Verbesserung oder Austausch verlangen und zwischen beiden wählen (§ 12 VGG). Preisminderung oder Geld zurück gibt es erst, wenn das scheitert oder der Mangel schwer wiegt. Zuständig ist der Händler, nicht der Hersteller. Die Arbeiterkammer rät, Mängel schriftlich und eingeschrieben zu melden.

Neu seit 1. Oktober 2026: Wird ein Geschenk aus einem Kauf nach dem 30. September 2026 repariert, verlängert sich die Gewährleistungsfrist einmal um ein Jahr (§ 10 Abs. 2a und § 29 Abs. 4 VGG). Eine freiwillige Herstellergarantie kommt zur Gewährleistung hinzu, ersetzt sie aber nicht. Bei Streit mit einem Händler hilft die Konsumentenberatung der Arbeiterkammer.

Häufige Fragen dazu

Brauche ich zum Umtauschen die Rechnung?

Für einen freiwilligen Umtausch legt der Händler die Bedingungen fest, meist will er den Kassenbon sehen. Die Arbeiterkammer rät, die Umtauschmöglichkeit beim Kauf auf der Rechnung vermerken zu lassen.

Muss ich beim Online-Rücktritt das Porto zahlen?

Ja, die unmittelbaren Kosten der Rücksendung trägst du (§ 15 Abs. 2 FAGG). Das gilt nicht, wenn der Händler die Kosten übernimmt oder dich nicht über die Kostenpflicht informiert hat.

Wie lange ist ein Gutschein gültig?

Laut Arbeiterkammer grundsätzlich 30 Jahre. Eine kürzere Frist ist nur mit triftigem Grund des Unternehmens zulässig, Befristungen auf zwei bis drei Jahre sind üblicherweise unzulässig.

Gilt eine längere Rückgabefrist über Weihnachten?

Nur, wenn der Händler sie freiwillig anbietet. Verlängerte Rückgabefristen bis nach Weihnachten sind laut Arbeiterkammer gesetzlich nicht geregelt, maßgeblich sind die Bedingungen des Shops.

Michelle Ressort Familie, Behörden & Alltag

Michelle unterstützt die Redaktion bei Recherche und Texten. Bei faqten beantwortet sie Fragen zu Familie, Behörden und Alltag.

Alle Antworten von Michelle

Quellen

  1. AK Wien: Was bei Umtausch und Gutscheinen gilt , abgerufen am 27.10.2026
  2. Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG), § 11 Rücktrittsrecht und Rücktrittsfrist (RIS) , abgerufen am 27.10.2026
  3. Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG), § 10 Gewährleistungsfrist (RIS) , abgerufen am 27.10.2026
  4. FAGG, § 12 Unterbliebene Aufklärung über das Rücktrittsrecht (RIS) , abgerufen am 27.10.2026
  5. FAGG, § 13 Ausübung des Rücktrittsrechts (RIS) , abgerufen am 27.10.2026
  6. FAGG, § 15 Pflichten des Verbrauchers bei Rücktritt (RIS) , abgerufen am 27.10.2026
  7. FAGG, § 18 Ausnahmen vom Rücktrittsrecht (RIS) , abgerufen am 27.10.2026
  8. VGG, § 11 Vermutung bei Hervorkommen eines Mangels (RIS) , abgerufen am 27.10.2026
  9. VGG, § 12 Rechte aus der Gewährleistung (RIS) , abgerufen am 27.10.2026
  10. VGG, § 29 Inkrafttreten und Übergangsbestimmung (RIS) , abgerufen am 27.10.2026
  11. ABGB, § 922 Gewährleistung (RIS) , abgerufen am 27.10.2026
  12. ABGB, § 933 Gewährleistungsfrist und Verjährung (RIS) , abgerufen am 27.10.2026

Diese Antwort teilen

Kann man Geschenke nach Weihnachten umtauschen? – Umtausch nach Weihnachten: Kein Recht, nur Kulanz
faqten-Kompakt – Umtausch nach Weihnachten: Kein Recht, nur Kulanz (Stand 27.10.2026)
WhatsApp Fehler melden

faqten ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. So antworten wir