Wie lange dauert die Elternzeit?
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Elternzeit dauert bis zu drei Jahre pro Kind und Elternteil, nach § 15 BEEG bis zum 3. Geburtstag. Bis zu 24 Monate davon kannst du auf die Zeit zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag verschieben. Für Mütter zählt der Mutterschutz nach der Geburt mit.
Quelle: Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) § 15 und weitere unten
Wie viel Elternzeit steht dir zu?
Jeder Elternteil hat für jedes Kind Anspruch auf Elternzeit bis zum 3. Geburtstag des Kindes, also bis zu drei Jahre. Das regelt § 15 Abs. 2 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG). Der Anspruch gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, unabhängig davon, ob der andere Elternteil ebenfalls Elternzeit nimmt.
Bis zu 24 Monate der drei Jahre musst du nicht direkt nach der Geburt nehmen. Du kannst sie auf die Zeit zwischen dem 3. Geburtstag und dem Tag vor dem 8. Geburtstag verschieben, etwa für den Schulstart. Bei Müttern wird die Mutterschutzfrist nach der Geburt auf die drei Jahre angerechnet.
Die wichtigsten Fristen im Überblick:
| Regel | bis 3. Geburtstag | 3. bis 8. Geburtstag |
|---|---|---|
| Anmeldung spätestens | 7 Wochen vor Beginn | 13 Wochen vor Beginn |
| Verbindliche Planung | für die nächsten 2 Jahre | keine Bindungszeit |
| Zustimmung Arbeitgeber | nicht nötig | nicht nötig, Ausnahme dritter Abschnitt |
Wie meldest du Elternzeit an?
Elternzeit beantragst du nicht, du meldest sie in Textform beim Arbeitgeber an. Ein Brief ohne Unterschrift oder eine E-Mail reicht. Für Geburten ab dem 1. Juli 2015 gilt: Elternzeit vor dem 3. Geburtstag meldest du spätestens 7 Wochen vor Beginn an, Elternzeit danach spätestens 13 Wochen vor Beginn.
Bei einer Anmeldung vor dem 3. Geburtstag musst du verbindlich erklären, für welche Zeiträume du in den nächsten zwei Jahren Elternzeit nimmst. Dein Arbeitgeber muss die Anmeldung bestätigen. Die Bestätigung sollte Beginn, Ende und das Datum der Anmeldung nennen.
Wie kannst du die Elternzeit aufteilen?
Jeder Elternteil darf seine Elternzeit in bis zu drei Abschnitte teilen. Mit Zustimmung des Arbeitgebers sind auch mehr Abschnitte möglich. Liegt der dritte Abschnitt vollständig zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag, kann der Arbeitgeber ihn aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Er muss das innerhalb von 8 Wochen nach Eingang deiner Anmeldung tun.
Darfst du während der Elternzeit arbeiten?
Ja, bis zu 32 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats. Willst du bei deinem Arbeitgeber in Teilzeit gehen, hast du unter diesen Bedingungen einen Anspruch darauf:
- Der Betrieb hat in der Regel mehr als 15 Beschäftigte.
- Dein Arbeitsverhältnis besteht ohne Unterbrechung länger als sechs Monate.
- Die Arbeitszeit soll für mindestens zwei Monate auf 15 bis 32 Wochenstunden sinken.
- Es stehen keine dringenden betrieblichen Gründe entgegen.
Den Teilzeitwunsch teilst du für die Zeit bis zum 3. Geburtstag 7 Wochen vorher mit, danach 13 Wochen vorher. Wer bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten oder sich selbstständig machen will, braucht die Zustimmung des eigenen Arbeitgebers.
Elternzeit ist nicht dasselbe wie Elterngeld. Das Elterngeld beantragst du getrennt bei der Elterngeldstelle deines Bundeslands. Bei Streit über Elternzeit oder Teilzeit hilft dir eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Häufige Fragen dazu
Können beide Eltern gleichzeitig drei Jahre Elternzeit nehmen?
Ja. Jeder Elternteil hat einen eigenen Anspruch auf drei Jahre, unabhängig davon, ob der andere Elternteil auch Elternzeit nimmt. Ihr könnt sie gleichzeitig oder nacheinander nehmen.
In wie viele Abschnitte darf man die Elternzeit teilen?
In bis zu drei Abschnitte je Elternteil, mit Zustimmung des Arbeitgebers auch mehr. Einen dritten Abschnitt, der ganz zwischen dem 3. und 8. Geburtstag liegt, darf der Arbeitgeber aus dringenden betrieblichen Gründen innerhalb von 8 Wochen ablehnen.
Wie meldet man Elternzeit an?
In Textform beim Arbeitgeber, also per Brief oder E-Mail. Einen Antrag braucht es nicht, der Arbeitgeber muss die Anmeldung bestätigen.
Darf man in der Elternzeit arbeiten?
Ja, bis zu 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt. Teilzeit bei einem anderen Arbeitgeber oder eine Selbstständigkeit braucht die Zustimmung deines Arbeitgebers.
Quellen
- Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) § 15 , abgerufen am 25.10.2026
- Familienportal: Wann und wie muss ich Elternzeit beantragen? , abgerufen am 25.10.2026
- Familienportal: Wie kann ich die Elternzeit aufteilen? , abgerufen am 25.10.2026
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