Ab wann darf man in Österreich arbeiten?
faqten-Kompakt
In Österreich darfst du arbeiten, sobald du 15 Jahre alt bist und die neunjährige Schulpflicht beendet hast. Bis 18 gelten Schutzregeln: höchstens 8 Stunden am Tag und 40 Stunden pro Woche, keine Arbeit zwischen 20 und 6 Uhr. Zudem gilt bis 18 die Ausbildungspflicht.
Quelle: oesterreich.gv.at: Ferialjob und weitere unten
Welche zwei Bedingungen musst du erfüllen?
Für eine Beschäftigung in Österreich müssen zwei Dinge zusammenkommen: Du bist mindestens 15 Jahre alt, und du hast die allgemeine Schulpflicht erfüllt. Die Schulpflicht beginnt am 1. September nach dem sechsten Geburtstag und dauert neun Schuljahre. Die Schulpflicht endet am Tag vor den Sommerferien nach der neunten Schulstufe.
Wer vor diesen Ferien schon 15 wird, fällt laut oesterreich.gv.at bis zum Ferienbeginn noch unter die Regeln für Kinder im Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetz. Als Jugendliche oder Jugendlicher giltst du dann erst ab dem ersten Ferientag. Vorher ist ein regulärer Ferialjob nicht möglich.
Welche Regeln gelten bis 18?
Bis zu deinem 18. Geburtstag schützt dich das Gesetz besonders. Die wichtigsten Grenzen laut oesterreich.gv.at:
| Regel | unter 18 Jahren |
|---|---|
| Arbeitszeit pro Tag | höchstens 8 Stunden |
| Arbeitszeit pro Woche | höchstens 40 Stunden |
| Nachtruhe | keine Arbeit von 20 bis 6 Uhr |
| Ruhe zwischen zwei Arbeitstagen | mindestens 12 Stunden am Stück |
| Pause | mindestens 30 Minuten nach 4,5 Stunden |
| Überstunden | unter 16 verboten, ab 16 nur ausnahmsweise |
An Sonn- und Feiertagen darfst du als Jugendlicher grundsätzlich nicht arbeiten. Für einzelne Branchen gibt es Sonderregeln. In der Lehre wird die Berufsschulzeit in die Arbeitszeit eingerechnet.
Was bedeutet die Ausbildungspflicht bis 18?
Seit 2016 gilt das Ausbildungspflichtgesetz. Wer unter 18 ist, die Schulpflicht erfüllt hat und dauerhaft in Österreich lebt, muss weiter eine Schule oder Ausbildung besuchen. Eine Lehre erfüllt diese Pflicht. Die Pflicht endet mit dem 18. Geburtstag oder mit einem positiven Abschluss einer weiterführenden Ausbildung.
Wie wirst du im Ferialjob bezahlt?
Das hängt von der Art der Beschäftigung ab. Ferialarbeiter und Ferialangestellte haben Anspruch auf Entgelt nach dem Kollektivvertrag. Bei einem Ferialpraktikum wird das Entgelt vereinbart, wenn der Kollektivvertrag nichts anderes vorsieht. Volontäre haben weder eine Arbeitspflicht noch einen Anspruch auf Entgelt.
Bei Fragen zu deinem Vertrag helfen die Arbeiterkammer und die Gewerkschaftsjugend weiter.
Häufige Fragen dazu
Darf ich mit 14 einen Ferialjob machen?
Nein. Einen Ferialjob darfst du laut oesterreich.gv.at erst ausüben, wenn du 15 bist und deine Schulpflicht beendet ist.
Ich werde im Juli 15. Ab wann darf ich arbeiten?
Die Schulpflicht endet am Tag vor den Sommerferien nach der neunten Schulstufe. Wirst du erst danach 15, darfst du ab deinem 15. Geburtstag arbeiten.
Darf ich als Jugendlicher Überstunden machen?
Unter 16 Jahren nicht. Zwischen 16 und 18 nur in Ausnahmefällen, und dann mit 50 Prozent Zuschlag oder Zeitausgleich.
Bin ich im Ferialjob versichert?
Ferialarbeiter und Ferialangestellte sind voll versichert, wenn sie über der Geringfügigkeitsgrenze verdienen. Ferialpraktikanten und Volontäre sind nur unfallversichert.
Quellen
- oesterreich.gv.at: Ferialjob , abgerufen am 25.10.2026
- oesterreich.gv.at: Arbeitsbedingungen für Lehrlinge , abgerufen am 25.10.2026
- oesterreich.gv.at: Ausbildung bis 18 , abgerufen am 25.10.2026
- oesterreich.gv.at: Allgemeine Schulpflicht , abgerufen am 25.10.2026
Diese Antwort teilen

faqten ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. So antworten wir