Was kostet der ORF-Beitrag?
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Der ORF-Beitrag kostet 15,30 Euro pro Monat und Haushalt, also 183,60 Euro im Jahr. In Burgenland, Kärnten, der Steiermark und Tirol kommt eine Landesabgabe von 3,10 bis 4,70 Euro im Monat dazu. Der Beitrag ist bis Ende 2029 eingefroren.
Quelle: Unternehmensserviceportal: Verpflichtung von Unternehmen zum ORF-Beitrag und weitere unten
Wie viel zahlst du je nach Bundesland?
Der ORF-Beitrag selbst ist in ganz Österreich gleich: 15,30 Euro pro Monat und Haushalt. Unterschiede entstehen durch die Landesabgabe, die vier Bundesländer zusätzlich einheben. In Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Vorarlberg und Wien gibt es keine Landesabgabe.
Die Beträge laut Unternehmensserviceportal des Bundes, Stand 1. Jänner 2026:
| Bundesland | Landesabgabe pro Jahr | Gesamt pro Monat | Gesamt pro Jahr |
|---|---|---|---|
| Burgenland | 55,20 € | 19,90 € | 238,80 € |
| Kärnten | 55,20 € | 19,90 € | 238,80 € |
| Steiermark | 56,40 € | 20,00 € | 240,00 € |
| Tirol | 37,20 € | 18,40 € | 220,80 € |
| Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Vorarlberg, Wien | keine | 15,30 € | 183,60 € |
Die Monats- und Jahressummen haben wir aus dem Grundbetrag und der jeweiligen Landesabgabe errechnet.
Wie lange bleibt der Beitrag bei 15,30 Euro?
Der ORF-Beitrag ist bis Ende 2029 eingefroren. Ursprünglich galt die Beitragsbeschränkung bis Ende 2026. Der Verfassungsausschuss des Nationalrats hat am 25. März 2025 eine Novelle zum ORF-Gesetz beschlossen, die sie um drei Jahre verlängert. Für 2027 bis 2029 bleibt es damit bei 15,30 Euro im Monat, sofern der Gesetzgeber nichts anderes beschließt.
Wer muss den ORF-Beitrag zahlen?
Der ORF-Beitrag ist als Haushaltsabgabe gestaltet: Die 15,30 Euro fallen laut Parlamentskorrespondenz für jeden Haushalt an, nicht pro Person und nicht pro Gerät. Auch Unternehmen zahlen den Beitrag: laut Unternehmensserviceportal 183,60 Euro im Jahr pro Gemeinde, in der sie eine Betriebsstätte haben. Ob ein Unternehmen zahlen muss, richtet sich nach dem Kommunalsteuergesetz.
Wie kommst du zu einer Befreiung?
Eine Befreiung gibt es nur für bestimmte Gruppen und nur, wenn das Nettoeinkommen aller Personen im Haushalt eine Grenze nicht überschreitet. Laut oesterreich.gv.at gehören dazu unter anderem:
- gehörlose und schwer hörbehinderte Personen
- Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld oder anderen Leistungen des AMS
- Pflegegeld, Mindestsicherung oder Pension
- Studien- oder Schülerbeihilfe, Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld
- Lehrlingsentschädigung
Den Antrag stellst du bei der ORF-Beitrags Service GmbH (OBS), online über den Befreiungsrechner oder mit dem Antragsformular samt Nachweisen. Die genaue Einkommensgrenze für deinen Haushalt zeigt dir der Befreiungsrechner der OBS.
Häufige Fragen dazu
Muss ich den ORF-Beitrag zahlen, wenn ich kein Fernsehgerät habe?
Ja. Der ORF-Beitrag ist eine Haushaltsabgabe und wird für jeden Haushalt fällig, nicht pro Gerät. Ob du eine Befreiung bekommst, hängt von Einkommen und Leistungsbezug ab.
Wird der ORF-Beitrag 2027 teurer?
Nein. Eine Novelle zum ORF-Gesetz aus dem März 2025 verlängert die Beitragsbeschränkung bis Ende 2029. Die 15,30 Euro pro Monat bleiben damit gleich. Die Landesabgaben legen die Länder selbst fest.
Wer kann sich vom ORF-Beitrag befreien lassen?
Unter anderem Menschen mit Arbeitslosengeld, Pflegegeld, Mindestsicherung, Pension, Studien- oder Schülerbeihilfe sowie gehörlose Personen, wenn das Haushaltseinkommen unter einer Grenze liegt. Den Antrag stellst du bei der ORF-Beitrags Service GmbH (OBS).
Wo kann ich Fragen zum ORF-Beitrag stellen?
Bei der OBS, Servicehotline 050 200 800, Montag bis Freitag von 7 bis 19 Uhr.
Quellen
- Unternehmensserviceportal: Verpflichtung von Unternehmen zum ORF-Beitrag , abgerufen am 25.10.2026
- Parlamentskorrespondenz Nr. 188 vom 25.03.2025: Haushaltsabgabe bleibt bis 2029 eingefroren , abgerufen am 25.10.2026
- oesterreich.gv.at: Befreiung vom ORF-Beitrag , abgerufen am 25.10.2026
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